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Leitfaden durch die Bildungsgänge des Hönne – Berufskollegs in Menden

Leitfaden durch die Bildungsgänge des Hönne – Berufskollegs in Menden. Unser Angebot an Bildungs- gängen , gegliedert nach den Eingangsvoraussetzungen der Schüler (bisher erreichter Abschluss) Stand: Januar 2011 Friedrich Tel.: 02373 906216 Sladek Tel.: 02373 906218. Übersicht.

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Leitfaden durch die Bildungsgänge des Hönne – Berufskollegs in Menden

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Presentation Transcript


  1. Leitfaden durch die Bildungsgänge des Hönne – Berufskollegs in Menden • Unser Angebot an Bildungs-gängen, gegliedert nach den Eingangsvoraussetzungen der Schüler (bisher erreichter Abschluss) • Stand: Januar 2011 Friedrich Tel.: 02373 906216 Sladek Tel.: 02373 906218

  2. Übersicht • ohne Abschluss aus Klasse 8 + 9 ab Folie 4 • Berufsorientierungsjahr / Werkstattjahr • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ab Folie 8 • Berufsausbildung im Dualen System • Berufsgrundschuljahr • zweijährige Berufsfachschule • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 ab Folie 14 • Berufsausbildung im Dualen System • Berufsgrundschuljahr • zweijährige Berufsfachschule • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ab Folie 16 • Berufsausbildung im Dualen System • Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen • Fachoberschule für Technik (Klasse 12)* • Höhere Berufsfachschule (Assistentenausbildung) • Zweijährige Berufsfachschule für Metalltechnik • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ab Folie 25 mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe • Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife • abgeschlossene Berufsausbildung ab Folie 29 • Fachschule für Technik - Elektrotechnik • Fachschule für Technik - Bautechnik • Fachschule für Sozialpädagogik • Fachschule für Heilpädagogik • Aufbaubildungsgang Sprachförderung * nach abgeschlossener Berufsausbildung

  3. Nähere Informationen: 02373/906200Ansprechpartner für die Bildungsgänge: • Berufsorientierungsjahr / Werkstattjahr Herr Sladek • Berufsgrundschuljahr Herr Sladek • Zweijährige Berufsfachschule („Servicekraft“) Frau Würbel • Fachoberschule Sozial- und Gesundheits- Herr Müller wesen • Fachoberschule für Technik (Klasse 12)Herr Sladek • Assistentenberufe - BekleidungstechnikFrau Messy - InformationstechnikHerr Kroker • Berufsfachschule für MetalltechnikHerr Flehmer • Erzieherin/Erzieher und Allg. HochschulreifeFrau Bendick • Fachschule für Technik – ElektrotechnikHerr Kiehn • Fachschule für Technik – BautechnikHerr Coerschulte • Fachschule für SozialpädagogikHerr Schaminet • Fachschule für HeilpädagogikFrau Braun • Aufbaubildungsgang Sprachförderung Herr Müller

  4. Voraussetzung: ohne Abschluss aus Klasse 8 oder 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt

  5. Voraussetzung: Ohne Abschluss Berufsorientierungsjahr • Berufsfelder: - Metalltechnik - Holztechnik - Ernährung und Hauswirtschaft - Körperpflege Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufsorientierungsjahres wird der Hauptschul-abschluss nach Klasse 9 und die Berechtigung zum Besuch des Berufsgrundschuljahres erworben. Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.

  6. Voraussetzung: Ohne Abschluss Berufsorientierungsjahr • Aufnahmevoraussetzungen: • Vollzeitschulpflicht erfüllt (10 Jahre) • aus Klasse 8 oder 9 • kein Hauptschulabschluss • Dauer: 1 Schuljahr • Gliederung des Bildungsganges: • Orientierungsphase (1 – 2 Wochen) • Beratungsphase (ca. 1 Woche) • Einarbeitungsphase (Rest des Schuljahres) • Betriebspraktikum • Dauer: 3 Wochen • Zeitraum: vor den Osterferien

  7. Voraussetzung: Ohne Abschluss Werkstattjahr • Statt des Berufsorientierungsjahres kann auch im Rahmen einer Klasse für Schüler/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis das „Werkstattjahr“ besucht werden. • Wesentlicher Unterschied zum Berufsorientierungsjahr ist, dass die Schüler nur an 2 Tagen (DO und FR) das Hönne – Berufskolleg besuchen und an 3 Tagen eine praktische Unterweisung in Verbindung mit Betriebspraktika bei einem Bildungsträger erhalten. Der mit dem Hönne – Berufskolleg kooperierende Bildungsträger ist das Berufsbildungszentrum (BBZ) in Iserlohn. • Auch im Werkstattjahr ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich. • Vorrangiges Ziel ist jedoch die Verbesserung der Vermittlungs-chancen für eher „schulmüde“ Jugendliche in Ausbildung oder Beschäftigung. • Teilnehmer des Werkstattjahres erhalten eine Aufwandsentschädi-gung in Höhe von 120,- € monatlich. • Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.schulministerium. nrw.de/BP/Schulsystem/Projekte/Werkstattjahr.pdf

  8. Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt

  9. Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt • Möglichkeit der Ausbildung in Berufen mit geringen Anforderungen, z.B. 2-jährige Ausbildung in einem der folgenden Berufe: • Drahtzieher • Maschinen- und Anlagenführer • Teilezurichter • Metallschleifer • KFZ - Service – Mechaniker • Besuch des Berufsgrundschuljahres • Holztechnik • Metalltechnik • Fahrzeugtechnik • Elektrotechnik • Ernährung und Hauswirtschaft • Körperpflege • Sozial- und Gesundheitswesen • Besuch der zweijährigen Berufsfachschule • Ernährung und Hauswirtschaft (mit Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Servicekraft“)

  10. Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt Berufsgrundschuljahr • Aufnahmevoraussetzungen: • Vollzeitschulpflicht erfüllt (10 Jahre) • mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9 • oder erfolgreicher Besuch des Berufsorientierungsjahres • Dauer: 1 Jahr • Organisation des Bildungsganges: • Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht an 5 Tagen / Woche im gewählten Berufsfeld • Verpflichtendes Betriebspraktikum • Dauer: 3 oder 4 Wochen • Zeitraum: unterschiedlich je nach Berufsfeld • „Kooperationsmodell“ (2 Tage Betrieb + 3 Tage Schule) in folgenden Berufsfeldern: • Holztechnik, Elektrotechnik • Fahrzeugtechnik, Metalltechnik

  11. Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt • Abschlüsse nach dem Berufsgrundschuljahr • Berufliche Grundbildung im gewählten Berufsfeld • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn in Deutsch, Mathematik und Englisch ein Notenschnitt von 3,0 erreicht wird (Hier ist ein Doppelsprung möglich!). Die berufliche Grundbildung kann als erstes Ausbildungsjahr im entsprechenden Berufsfeld angerechnet werden.

  12. Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt Berufsfachschule • Aufnahmevoraussetzungen: • Mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9 • Eintritt in das zweite Jahr des Bildungsganges möglich, wenn zuvor das Berufsgrundschuljahr im entsprechenden Berufsfeld erfolgreich abgeschlossen wurde • Abschlüsse nach der zweijährigen Berufsfachschule (Berufsfeld: Ernährung und Hauswirtschaft) • Berufliche Grundbildung • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach zwei Jahren • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe möglich • Berufsabschluss nach Landesrecht: „Staatlich geprüfte Servicekraft“

  13. Berufsaussichten für Absolventen • Absolventen des Berufsgrundschuljahres und der zweijährigen Berufsfachschulemit Fachoberschulreife stehen viele Möglich-keiten der beruflichen Erstausbildung in anspruchsvollen Berufen offen. • Außerdem besteht die Möglichkeit, weiterführende Bildungsgänge in Vollzeitform am Berufskolleg zu besuchen.

  14. Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 10

  15. Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 • Dieser Abschluss wird für viele Berufe in derdualen Ausbildung vorausgesetzt, genügt aber heute den Anforderungen einiger Berufe nicht. • Während der Ausbildung ist mit dem Berufs-schul - Abschluss die Fachoberschulreife zu erlangen, wenn zusätzlich 80 Stunden Englisch und ein Zensurendurchschnitt von 3,0 nachgewiesen werden. • Zur Verbesserung der Vermittlungschancen bietet sich der Besuch des Berufsgrundschul-jahres(siehe auch Folie 10 -11)bzw. der zweijährigen Berufsfachschule (siehe auch Folie 12)an.

  16. Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife )

  17. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife • Dieser Abschluss bietet den Einstieg in attraktive Berufe der dualen Ausbildung. • Zweijährige Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen • Fachoberschule für Technik (nach abgeschlossener Berufsausbildung) • Schulische Berufsausbildung nach Landesrecht (Assistentenausbildung) • Zweijährige Berufsfachschule für Metalltechnik

  18. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen (Klasse 11 und 12) • Bildungsgang, der zu erweiterten beruflichenKenntnissenund zur Fachhochschulreife führt • Dauer: 2 Schuljahre • In der Klasse 11 muss neben dem Unterricht ein Praktikum in einer sozialen Einrichtung durchgeführt werden. • Die Klasse 12 schließt sich vollzeitschulisch an. Am Ende der Klasse 12 steht die Fachhochschulreife - Prüfung. • Abschluss:Fachhochschulreife • berechtigt zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamt-hochschule • berechtigt zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogok

  19. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife und abgeschlossene Berufsausbildung Fachoberschule für Technik (Klasse 12) • Bildungsgang, der zu vertieften beruflichenKenntnissenund zur Fachhochschulreife führt • Dauer: 1 Schuljahr (Vollzeitform), 2 Schuljahre (Teilzeitform) • angebotene fachliche Schwerpunkte: • Metalltechnik • Elektrotechnik • Bautechnik • berechtigt bei erfolgreichem Abschluss zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule

  20. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife • Bildungsgänge zur Erlangung einer Berufsausbildung und der Fachhochschulreife: Dauer: 3 Schuljahre • Bekleidungstechnische/r Assistent/in • Informationstechnische/r Assistent/in • Kosmetiker(in) mit Fachhochschlreife

  21. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife Assistenten – Berufe • Die Besonderheit der Assistenten-Berufe liegt in der Doppelqualifizierung. • beruflicher Abschluss • Fachhochschulreife Bekleidungstechnische Assistenten entwickeln Mode von der Idee bis zur Fabrikation. Der berufliche Einsatz kann neben der Bekleidungsindustrie auch in Mode-Ateliers und im Bekleidungshandel erfolgen. Für ein Studium in der Bekleidungstechnik oder einem anderen technischen Studiengang bietet die Assistenten-Ausbildung gute Voraussetzungen.

  22. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife Assistenten - Berufe Informationstechnische Assistenten arbeiten in der Industrie und in der Verwaltung an EDV-Systemen. Sie sind neben Programmiertechniken besonders für die Hardware- und Software-Anpassung in Netzwerken ausgebildet. Sie können ebenfalls ein beliebiges Studium in entsprechenden Bildungsgängen an allen deutschen Hochschulen aufnehmen, Ein Studium der angewandten Informatik oder der Elektrotechnik bietet sich nach der Ausbildung an.

  23. Kosmetikerin / Kosmetikermit Fachhochschulreife Kosmetiker(innen) können sowohl den Sprung in die Selbstständigkeit machen, als auch im Angestelltenverhältnis viele Tätigkeiten ausüben. Sie können ebenfalls ein beliebiges Studium in entsprechenden Bildungsgängen an allen deutschen Hochschulen aufnehmen,

  24. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife Zweijährige Berufsfachschule für Metalltechnik • Bildungsgang, der zu erweiterten beruflichenKenntnissenund zur Fachhochschulreife führt • Dauer: 2 Schuljahre • In der Klasse 11 und 12 wird im Rahmen eines Kooperationsmodells neben dem Unterricht an einem Tag der Woche ein Praktikum in einem regionalen metallverarbeitenden Unternehmen durchgeführt. Das Praktikum wird auf das zum Erwerb der Fachhochschulreife erforderliche halbjährige Praktikum angerechnet. • Am Ende der Klasse 12 steht die Fachhochschulreife - Prüfung. • Abschluss:Fachhochschulreife (schulischer Teil) • berechtigt nach erfolgreich durchgeführtem Praktikum zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule

  25. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife Zweijährige Berufsfachschule für Metalltechnik • DieSchülersind an der Planung und Realisierung einfacher und komplexer mechanischer und automatisierter Systeme beteiligt. • Dieser Bildungsgang qualifiziert in einem herausragenden Maße zu einer Berufsausbildung in einem Metall verarbei tenden Beruf. • Auch für ein Studium im Rahmen des Maschinenbaus oder der technischen Betriebswirtschaft an einer Fachhochschule bietet diese Ausbildung eine optimale Basis.

  26. Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

  27. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife Der vierjährige Bildungsgang vermittelt: • eine berufliche Fachausbildung zur/zum „Staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher“ • die allgemeine Hochschulreife / Abitur

  28. Voraussetzung: mittlerer SchulabschlussFachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife • Bei der Entscheidung für diesen Bildungsgang sollten Sie beachten, dass die reguläre Erzieherausbildung 5 Jahre dauert, da eine mindestens zweijährige berufliche Vorbildung als Eingangsvoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik nachgewiesen werden muss. • Dieser Bildungsgang ermöglicht Ihnen, sich nach der Ausbildung zu entscheiden, ob Sie in Ihrem Beruf als Erzieher/in arbeiten oder ein Studium Ihrer Wahl aufnehmen möchten.

  29. Stundentafel(Erzieherin/Erzieherund Allgemeine Hochschulreife) • ca. 36 Wochenstunden • festgelegte Leistungskurse: 1. Biologie 2. Erziehungswissenschaften • allgemeinbildende Fächer: Deutsch, Gesellschafts-lehre mit Geschichte, Religionslehre, Sport • berufsbezogene Fächer: Biologie, Erziehungswissen-schaften, Englisch, Didaktik und Methodik, Mathematik, Kunst / Musik, Zweite Fremdsprache • In die Ausbildung sind insgesamt 14 Wochen Praxis integriert. • Die Jahrgangsstufe 14 umfasst das Berufspraktikum.

  30. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung

  31. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildungund Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Elektrotechnik • Dauer: Teilzeitform: 4 Schuljahre Vollzeitform: 2 Schuljahre • Abschluss: • Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/rTechnikerin / Techniker“ • Erwerb der Fachhochschulreife • berechtigt zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule

  32. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildungund Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Elektrotechnik Der Unterricht erfolgt in Lernfeldern, die den Handlungsfeldern im beruflichen Alltag entsprechen. Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich erfolgt die Ausbildung in den Fächern • Kommunikation (Erlernen von Arbeitstechniken, Rede- und Diskussionstechnik etc.) • Englisch (hier insbesondere technisches Englisch) • Politik/Gesellschaftslehre (Politische und gesellschaftliche Zusammenhänge,  Rechtsfragen)Betriebs- und Personalwirtschaft (grundlegende Kenntnisse, Kalkulation etc.)

  33. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildungund Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Elektrotechnik Die fachliche Qualifizierung erfolgt in den Lernfeldern • Elektrische Systeme analysieren, planen, dimensionieren und simulieren • Elektronische und digitale Schaltungen analysieren, planen, dimensionieren und konfigurieren • Einfache IT-Systeme analysieren, planen, installieren und konfigurieren • Gesteuerte und geregelte elektrotechnische Anlagen analysieren, projektieren und programmieren • Software für technische Systeme planen und entwickeln • Betriebliche Geschäftsprozesse analysieren und planen • Betriebliche Geschäftsprozesse unter Anwendung von Qualitätsmanagement planen und optimieren • Elektrische und elektronische Systeme projektieren, errichten und warten • Mikrocomputer- und Messsysteme planen und entwickeln • Informationsübertragungssysteme projektieren und anwenden • Antriebssysteme projektieren und in Betrieb nehmen • Steuerungs- und Regelungsprozesse visualisieren und vernetzen • Mitarbeiter und Kunden beraten

  34. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildungund Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Bautechnik • Hochbau • Tiefbau • Dauer: Teilzeitform: 4 Schuljahre • Abschluss: • Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/rTechnikerin / Techniker“ • Erwerb der Fachhochschulreife • berechtigt zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule

  35. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildungund Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Bautechnik • Hochbau • Tiefbau Der Unterricht erfolgt in Lernfeldern, die den Handlungsfeldern im beruflichen Alltag entsprechen. Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich erfolgt die Ausbildung in den Fächern • Deutsch / Kommunikation (Erlernen von Arbeitstechniken, Rede- und Diskussionstechnik etc.) • Englisch (hier insbesondere technisches Englisch) • Politik/Gesellschaftslehre (Politische und gesellschaftliche Zusammenhänge,  Rechtsfragen)Betriebs- und Personalwirtschaft (grundlegende Kenntnisse, Kalkulation etc.)

  36. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Bautechnik Hochbau Tiefbau Die fachliche Qualifizierung erfolgt in den Lernfeldern : - Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfen - Planungskonzepte zu genehmigungsfähigen Bauentwürfen umsetzen - Detaillierte Ausführungsplanungen für Bauwerke erstellen - Bauleistungen ausschreiben, kalkulieren und vergeben - Baumaßnahmen vorbereiten, leiten, abrechnen und abnehmen - Bauobjekte betreuen

  37. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildungund Fachoberschulreife Fachschule für Sozialpädagogik Erzieherinnen/Erzieher • Eingangsvoraussetzungen: • Abgeschlossene, mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung (z.B. Sozialhelfer/in, Kinderpfleger/in) oder • Nachweis über einen einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsgang (z.B. Klasse 11 und 12 der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen)

  38. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildungund Fachoberschulreife Fachschule für Sozialpädagogik Erzieherinnen/Erzieher • Dauer: 3 Schuljahre • eine zweijährige überwiegend fachtheoretische Ausbildung • eine einjährige fachpraktische Ausbildung (Berufspraktikum) • Abschluss: • Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/rErzieherin/Erzieher“ • Erwerb der Fachhochschulreife möglich • berechtigt zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule • Berufstätigkeit z.B. in Kindergärten, Kindertagesstätten, Horten, Heimen, in Jugendzentren als Gruppenleiter/in oder als Leiter/in der Einrichtungen

  39. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildungund Fachoberschulreife Fachschule für Sozialpädagogik Erzieherinnen/Erzieher • Die Verknüpfung der theoretischen Elemente der Ausbildung mit der Praxis wird in den ersten zwei Jahren durch Praktika von jeweils 8 Wochen im Elementarbereich (z.B. Kindergarten) und im Schulkindbereich (Heim – Hort – Jugendarbeit) gewährleistet. • Das Berufspraktikum wird durch 160 Stunden theoretischen Unterricht begleitet.

  40. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung undFachoberschulreife Fachschule für Heilpädagogik • Eingangsvoraussetzungen: • Abgeschlossene Fachschulausbildung im Fachbereich Sozialwesen, z. B. Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik, oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation • Nachweis über eine mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen nach der staatlichen Anerkennung

  41. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung undFachoberschulreife Fachschule für Heilpädagogik • Dauer: Teilzeitform: 3 Schuljahre Vollzeitform: 1,5 Schuljahre • Abschluss: • Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/rHeilpädagogin / Heilpädagoge“

  42. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung undFachoberschulreife Fachschule für Heilpädagogik • Die Fachschule für Heilpädagogik qualifiziert für professionelle heilpädagogische Hilfe im Umgang mit Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen bzw. Menschen in Problemsituationen. • Neben den theoretischen Grundlagenfächern liegt daher ein besonderer Schwerpunkt auf der Vermittlung heilpädagogisch relevanter Methoden. Diese schließen Übungen in heilpädagogischen Einrichtungen ein. • Um diese zusammenhängend und längerfristig durchführen zu können, ist dafür in der Vollzeitausbildung ein Tag pro Woche reserviert. • In der Teilzeitausbildung findet der Unterricht dienstags und donnerstags am Abend sowie alle 14 Tage samstags statt.

  43. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung Aufbaubildungsgang Sprachförderung • Eingangsvoraussetzung: Erfolgreicher Abschluss einer Fachschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen • Dauer: Ein Schuljahr in Teilzeitunterricht, am Dienstag und Donnerstag im Abendunterricht, am Samstag im Vormittagsunterricht. Hinzu kommen 5 Blockveranstaltungen (freitags und samstags) sowie praktische Übungen im Umfang von 3 Wochenstunden in der Praxisstelle.

  44. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung Aufbaubildungsgang Sprachförderung • Abschluss: Die erfolgreicheAbschlussprüfung wird durch ein Zertifikat bestätigt; dieses ist in Verbindung mit dem jeweiligen Fachschulzeugnis gültig. • Fächer: Interkulturelle Erziehung, Spracherwerb und soziales Handeln, Sprachförderung, Projektarbeit. Blockveranstaltungen: Sprachförderung durch Kunst-, Bewegungs- und Musikerziehung

  45. Ende

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