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Position des ZEB. Schulgesetz verabschiedet; Festlegung f
E N D
1. Lernherbst 2009 Sachstand Schulentwicklung in Bremen
2. Position des ZEB
3. Zentrale nderungen des Schulgesetzes Sprachstandserhebung bei allen Kindern vor der Einschulung
Integration der Kinder mit Frderbedarf in die allgemeinbildenden Schulen
bergang in SEK I
3.1 Lernstandsbericht im 1. Halbjahr der Klasse 4
3.2 Aufnahmeverordnung (Deputation 12/09)
3.3 Besonderheiten der Oberschulen und Gymnasien
Neues in der Sek II
4.
1. Sprachstandserhebung von Kindergartenkindern
( CITO-Test) 36 BremSchulG
Alle machen einen Sprachtest ca. 1 Jahre vor der Schulpflicht.
Bei festgestelltem Frderbedarf haben die Kinder ein Recht aber
auch die Pflicht an einer Sprachfrderungsmanahme teilzunehmen
Ziel: Verbesserung der sprachlichen Ausgangssituation bei der Einschulung
5. 2. Integration der Kinder mit Frderbedarf
Ab 2010 knnen Eltern whlen, ob ihr Kind ein Frderzentrum
oder eine allgemeinbildende Schule besucht, wenn die Kapazitten und die Ausstattung zur Verfgung stehen
In den folgenden Jahren schrittweise Integration der Kinder mit
Frderbedarf in die allgemeinbildenden Schulen
Hinweis Klassenleben : siehe Lernherbst-FlyerHinweis Klassenleben : siehe Lernherbst-Flyer
6. 3. bergang in die SEK I
2009: Neun Oberschulen als Modellschulen
2010: Aufnahme fr alle Schulen nach neuem Verfahren;
(voraussichtlich sieben Schulen noch im alten System)
Sonderstatus Frderzentren im bergangszeitraum
2011: alle Schulen im neuen System;
Sonderstatus Frderzentren im bergangszeitraum
7. 3.1. Lernstandsbericht im 1. Halbjahr der Klasse 4
In Fchern Deutsch und Mathematik jeweils vier Kompetenzbereiche
Die Anforderungen fr diese Kompetenzen wurden aus den
Bildungsstandards der KMK entwickelt und mit 6 Bundeslndern
abgestimmt
Grundschulen arbeiten schon seit 2005 mit diesen Kriterien und
hatten auch immer Dokumentationspflicht
Entscheidung , ob die Leistung des Kindes in Mathematik und
Deutsch in allen Kompetenzbereichen ber Regelstandard liegt
8. 3.2 Aufnahmeverordnung (Deputation 12/09)
Bei beranwahl Aufnahme nach folgenden Kriterien
Gymnasium:
bis zu 10% Hrteflle (inkl.Geschwisterkinder)
ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen
Leistung ber Regelstandard bis 100% (ggf. Los)
Los
Oberschule:
bis zu 10% Hrteflle (inkl. Geschwisterkinder)
ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen
bis zu 30% Leistung ber dem Regelstandard (ggf. Los)
regional zugeordnete Grundschulen
Los Erstwahl sticht Zweitwahl Aufnahmeverordnung im Beteiligungsverfahren
Entscheidung in der Deputation am 3. Dez. 2009Aufnahmeverordnung im Beteiligungsverfahren
Entscheidung in der Deputation am 3. Dez. 2009
9. 3.3.1 Spezialitten der Oberschule
Unterricht nach Neigung und Lernfhigkeit durch Differenzierung
auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus
Alle Abschlsse
Kein Sitzenbleiben
Klassenfrequenz Richtwert: 25
Abitur in der Regel nach 13 Jahren, aber auch nach 12 Jahren
mglich, entweder in der eigenen Oberstufe oder in einer zugeordneten gymnasialen Oberstufe Abschluss nach Klasse 9 (einfache Berufsbildungsreife) ohne Prfung
- Abschlsse nach Klasse 10 mit Prfung (erweiterte Berufsbildungsreife) oder
nach erfolgreichem Besuch des ersten Jahres der Q-Phase
Abschluss nach Klasse 9 (einfache Berufsbildungsreife) ohne Prfung
- Abschlsse nach Klasse 10 mit Prfung (erweiterte Berufsbildungsreife) oder
nach erfolgreichem Besuch des ersten Jahres der Q-Phase
10. 3.3.2 nderung im Gymnasium
Unterricht mit einem erhhten Lerntempo auf einem
Anforderungsniveau
Alle Abschlsse
Kein Sitzenbleiben
Kein Abschulen
Klassenfrequenz Richtwert : 30
Abitur nach 12 Jahren mittlerer Abschluss nach 1. Jahr der Qualifikationsphase BremSchulG 21 (2)mittlerer Abschluss nach 1. Jahr der Qualifikationsphase BremSchulG 21 (2)
11. Dazu bietet ZEB/ ZEBiS auf seiner Homepage weitere Informationen an
Dazu bietet ZEB/ ZEBiS auf seiner Homepage weitere Informationen an
12. Vielen Dank Aktuelle Informationen unter
www.zeb-bremen.de