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Interkommunaler Finanzausgleich. Pressekonferenz vom 15. Oktober 2003. Zusammensetzung der Kommission. Präsident : Edouard Delalay, alt Ständerat, St-Léonard Mitglieder : Pierre Bonvin, Dienstchef der Kantonalen Finanzverwaltung, Sion
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Interkommunaler Finanzausgleich Pressekonferenz vom 15. Oktober 2003
Zusammensetzung der Kommission Präsident : Edouard Delalay, alt Ständerat, St-Léonard Mitglieder : Pierre Bonvin, Dienstchef der Kantonalen Finanzverwaltung, Sion Claude Bumann, Präsident der Gemeinde Saas-Fee, Saas-Fee (bis August 2002) Norbert Fragnière, Dienstchef der Dienststelle für innere Angelegenheiten, Sion Bernhard Imoberdorf, Regionssekretär der Region, Münster Christoph Kalbermatter, Finanzberater der Gemeinde Saas-Fee, Naters (ersetzt Claude Bumann) Fernand Mariétan, Päsident der Gemeinde Monthey, Monthey Christian Melly, Dienstchef des kantonalen Finanzinspektorates, Sion Danièle Moulin-Fumeaux, Vizepräsidentin der Gemeinde Collombey-Muraz, Collombey-Muraz Gaston Oggier, Präsident der Gemeinde Leuk, Leuk Dany Perruchoud, Präsident der Gemeinde Chalais, Chalais Pierre-Angel Piasenta, Präsident der Gemeinde Salvan, Salvan Daniel Troger, Präsident der Gemeinde Raron, Raron Vertreter der Veinigung der Walliser Gemeinden : Michel Schwéry, Präsident, St-Léonard Vertreter des Groupement des populations de montagne : Jean-Daniel Antille, Gemeindepräsident, Salins (bis März 2003) Narcisse Crettenand, Gemeindepräsident, Isérables (ersetzt Jean-Daniel Antille) Dr. H.C. Nabholz – wurde vom Staatsrat als externer Berater der kantonalen Verwaltung ernannt
Kontext des Finanzausgleichs • Reform des Gesetzes über die Gemeindeordnung • Dekret zur Sanierung der Gemeindefinanzen • Spitalreform im Kanton Wallis • Neuer Finanzausgleich auf Bundesebene • Finanzausgleichsreformen in anderen Kantonen
Direkter Finanzausgleich versusandere Finanzflüsse 18 Mio. CHF Direkter Finanzausgleich Andere Finanzflüsse 311 Mio. CHF Kanton Wallis - Rechnung 2002
Besonderheiten in unserem Kanton • eine starke Gemeindeautonomie • eine grosse Anzahl Gemeinden, davon viele kleine Gemeinden • besondere Charakteristiken, die sich aus der Struktur des Lebensraumes ergeben (Höhe ü. M., Bevölkerungsdichte, usw.) • eine schwer messbare Steuerbelastung wegen der Anwendung eines Koeffizienten und der Indexierung in den Gemeinden sowie sehr unterschiedliche Gebührensysteme in den Gemeinden • markante Abweichungen zwischen der Anzahl der Steuerzahler und der Anzahl Einwohner in den Tourismusgemeinden • sehr unterschiedliche Handhabung des harmonisierten Rechnungsmodells, dessen Verwendung zwar empfohlen, aber nicht obligatorisch ist • Existenz von, für bestimmte Gemeinden wichtigen, besonderen Einnahmen wie den Wasserzinsen
Aktuelles System des Finanzausgleichs • Direkter Finanzausgleich oder interkommunaler Finanzausgleich :- ordentlicher Fonds- ausserordentlicher Fonds oder Spezialhilfe • Indirekter Finanzausgleich oder abgestufte Subventionierung
Aktuelles System : Äufnung Durch die Gemeinden • 0,6% der Wasserzinsen und der Steuereinnahmen • 0,5%o des steuerbaren Gesamteinkommens • 3% der Wasserzinsen und Steuereinnahmen (auf den Teil über dem kantonalen Mittel) • 0,4% des Einkommes über dem kantonalen Mittel Durch den Kanton • gleicher Betrag wie die Gesamtheit der Gemeinden N.B. : Der Grosse Rat hat beschlossen von 1999 bis 2003 die Äufnung durch die Gemeinden auf 9 Mio. CHF zu begrenzen.
Gemeindebeiträge an den interkommunalen Finanzausgleichsfonds im 2003
Feststellungen • Alle Gemeinden beteiligen sich an der Äufnung des Fonds. • Die Äufnung des Fonds entwickelt sich gemäss den finanziellen Ressourcen der Gemeinden und nicht aufgrund der Entwicklung der fiskalischen Ungleichheiten. • Die Äufnung ist zwischen den drei Regionen des Kantons relativ homogen.
Aktuelles System : Verteilung des ordentlichen Fonds • Finanzkraftindex einer Gemeinde < 85 Pkte • Finanzkraftindex = arithmetisches Mittel der Indices • Wirtschaftskraft • Steuerkraft • Steuerbelastung
2003/2004 9'827'695.00 Oberwallis 1'899'441.00 Mittelwallis 2'450'757.00 Unterwallis Total 14'177'893.00 Verteilung des ordentl. Fonds im 2003
Feststellungen • Das aktuelle System begünstigt die kleinen Gemeinden, weil es für die Verteilung die Bevölkerung nicht berücksichtigt. • Das aktuelle System bietet kein angemessenes Instrument für Gemeinden, die z.Bsp. unter Nachteilen aufgrund der geographischen Lage leiden. • Die Berücksichtigung aperiodischer Einnahmen und der Steuern der nicht ortsansässigen natürlichen Personen kann das Bild der Steuerkraft einiger Gemeinden verfälschen, insbesondere von Tourismusgemeinden.
Aktuelles System : Spezialfonds Äufnung • 10 % des interkommunalen Finanzausgleichsfonds • + Saldo aus der begrenzten Verteilung an Gemeinden aufgrund der Bevölkerungszahl Verteilung • ein mal pro Jahr durch den Vorsteher des Departements für Finanzen, Landwirtschaft und äussere Angelegenheiten • schriftliches Gesuch an den Departementsvorsteher • Hilfe zugunsten von Gemeinden mit sehr prekären Finanzen
Der neue Finanzausgleich Drei Instrumente • Ressourcenausgleich • Lastenausgleich • Spezialfonds
Der Finanzausgleich im Überblick Hypothese 1999-2000-2001
Ressourcenausgleich • Zielt darauf ab, die Ungleichheiten der Steuerkraft zwischen den finanzkräftigen und finanzschwachen Gemeinden zu reduzieren.
Steueraufkommen der ortsansässigen Steueraufkommen der jurisitischen natürlichen Personen Personen Koeffizient 1, ohne Indexierung Einkommen Vermögen Gewinn Kapital (Mittel 1999 - 2000 - 2001) (Mittel 1999 - 2000 - 2001) (Mittel 1999 - 2000 - 2001) (Mittel 1999 - 2000 - 2001) Berechnung des Ressourcenindex Massnahme zu Gunsten kleiner Gemeinden : Abzug eines Pauschalbetrages von Fr. 75’000.--
Horizontaler Ausgleich 9.5 Mio. CHF Vertikaler Ausgleich 5 Mio. CHF « finanzschwach » « finanzstark » Die Funktionsweise des Ressourcenausgleichs Steuerkraft pro Einwohner (mittlerer Index 1.00) 0.90 Klassierung der Gemeinden nach Ressourcenindex 90
Ressourcenausgleich, begünstigte Gemeinden Nicht begünstigte Gemeinden Überblick der erzielten Resultate Der Ressourcenausgleich beträgt 14.5 Mio. CHF und wird mit 9.5 Mio. CHF durch die Gemeinden und mit 5.0 Mio. CHF komplementär durch den Kanton geäufnet. Begünstigt sind 82 Gemeinden mit 84'680 Einwohnern. Hypothese 1999-2000-2001
Lastenausgleich • Erlaubt dem Kanton die Kompensation von exzessiven Kosten, die gewisse Gemeinden tragen müssen aufgrund von demographischen, geographischen, territorialen und strukturellen Besonderheiten und zu Disparitäten führt, sowohl bei den Kosten wie dem Bedarf.
BEVÖLKERUNG HÖHE ü. M. DICHTE STEUERBELASTUNG Einwohner Meter Einwohner pro ha Franken STANDARDISIERUNG UND GEWICHTUNG x x x 0.4 0.2 0.2 0.2 = LASTENINDEX Konzeption und Elemente des Lastenindexes
Funktionsweise des Lastenausgleichs Massnahme zu Gunsten kleiner Gemeinden : Erhöhung der Bevölkerungszahl um 200 Einwohner pro Gemeinde
Strukturell benachteiligte Gemeinden Strukturell bevorteilte Gemeinden Überblick der erzielten Resultate Der Lastenausgleich ist mit gesamthaft mit 9 Mio. CHF dotiert und wird durch den Kanton geäufnet. Es werden 77 Gemeinden mit 42’769 Einwohnern begünstigt. Hypothese 1999-2000-2001
Der Spezialfonds • Der Spezialfonds bleibt erhalten und wird verstärkt, um wirtschaftsschwachen Gemeinden oder Gemeinden in finanziellen Schwierigkeiten punktuelle Hilfen zu gewähren. Dieser Fonds wird durch den Kanton finanziert. • Der Fonds sollte durch eine vom Staatsrat ernannte Kommission verwaltet werden, die beauftragt ist die Verteilung des Fonds zu Handen des Staatsrates auszuarbeiten. • Zudem sollte diese Kommission befugt sein Vorschläge zu machen zur Reduktion, Sistierung oder Streichung von Beiträgen aus dem Finanzausgleich, sofern diese offensichtlich nicht gerechtfertigt sind.
Ergebnisse gegenüber dem aktuellen System Gegenüber dem aktuellen System verbessert das vorliegende System die Situation von 100 Gemeinden mit 150’295 Einwohnern, dies aufgrund einer Zunahme der gewährten Hilfen oder durch Abnahme des Äufnungsbeitrages in den Finanzausgleichsfonds. Demgegenüber sind 33 Gemeinden mit 11’118 Einwohnern von einer Reduktion der gewährten Hilfen im Betrag von 2.5 Mio. CHF betroffen. Sodann werden von 27 Gemeinden die Beiträge in den Finanzausgleichsfondsum insgesamt 3.1 Mio. CHF zunehmen.