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Bachelor of Arts Soziologie

Bachelor of Arts Soziologie. L. Ninke. Studiengang (1). sechs Semester Regelstudienzeit Sechswöchiges Praktikum (bezogen auf Vollzeitstelle) fundierte theoretische Grundausbildung und Schwerpunkte in Arbeit, Beruf, Organisation Gesellschaftsvergleichende Soziologie

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Bachelor of Arts Soziologie

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Presentation Transcript


  1. Bachelor of Arts Soziologie L. Ninke

  2. Studiengang (1) • sechs Semester Regelstudienzeit • Sechswöchiges Praktikum (bezogen auf Vollzeitstelle) • fundierte theoretische Grundausbildung und Schwerpunkte in • Arbeit, Beruf, Organisation • Gesellschaftsvergleichende Soziologie • Methoden der empirischen Sozialforschung

  3. Studiengang (2) • Berufsqualifizierung durch praktische Anteile im Studium und Erwerb von Schlüsselqualifikationen • Gemeinsames erstes Studienjahr mit BA Politikwissenschaft, sonst aber in NRW einziger 1-Fach-Bachelor in Soziologie • Spezialisierung im fünften und sechsten Semester • Bachelorarbeit im sechsten Semester • Studiengang ohne Auflagen akkreditiert

  4. Perspektiven • berufliche Tätigkeiten in Personalwesen, Sozial- und Marktforschung, Organisation, Vereinen und Verbänden • Hinführung zum spezialisierten M.A.-Programm Soziologie (dt./engl.) mit den Schwerpunkten • Work, Professions, Organization • Gesellschaftsvergleichende Soziologie • Advanced Research Methods

  5. Formaliaoder „wie funktioniert das alles?“ • Erläuterung relevanter Begriffe • Veranstaltungsformen • Prüfungen • wichtige Dokumente • Berechnung der Examensnoten • Ansprechpartner

  6. Semesterwochenstunde (SWS) • Anzahl der Stunden/Woche, die eine Lehrveranstaltung umfaßt. Häufig haben Veranstaltungen einen Umfang von zwei oder vier SWS, aber auch ein oder drei SWS sind möglich. Eine SWS entspricht netto i.d.R. 45 Minuten. • Bei neuen Studiengängen (BA, MA) sind nicht mehr SWS von zentraler Bedeutung, sondern credits.

  7. credit Umrechnungseinheit für studentischen Arbeitsaufwand. Ein credit entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden, wobei Präsenz-, Vor- und Nachbereitungszeiten eingeschlossen sind. Beispiel:

  8. credit Vorlesung „Methoden der empirischen Sozialforschung“ (4 SWS) • 15 Sitzungen x 4 SWS = 60 Stunden Präsenzzeit • 210 Stunden für Nacharbeit und Klausurvorbereitung • Gesamt: 270 Stunden Arbeitsaufwand. • 270 Std. gesamter Arbeitsaufwand / 30 Std. (Anrechnungsfaktor) = 9 credits.

  9. grade point • Bezeichnung für die in einer Lehrveranstaltung erzielten Note. Die Note 2- entspricht 2,3 grade points • Im späteren Diploma Supplement (Anlage zum Bachelor-Zeugnis) wird für jedes Modul auch die gewichtete Modulnote ausgewiesen, die als grade point average (GPA) bezeichnet wird.

  10. credit point • Notenpunkt, ergibt sich aus Multiplikation von Veranstaltungs- bzw. Modulnote (grade point) mit der Anzahl der credits • Beispiel: Die Vorlesung „Methoden der empirischen Sozialforschung“ (9 credits) wird mit der Note 2,3 abgeschlossen. Das Ergebnis sind also 9x2=20,7 credit points.

  11. Modul • Zusammenfassung inhaltlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen zu einer Gruppe von Veranstaltungen. Ein Modul beinhaltet i.d.R. Lehrveranstaltungen im Umfang von 7-15 credits. • Ein Modul kann aber auch aus nur einer Lehrveranstaltung bestehen. • Ein Modul wird i.d.R. mit Prüfungen abgeschlossen. Möglich sind Modul- und Modulteilprüfungen.

  12. Veranstaltungsformen (1) • Vorlesung: Vortrag des Lehrenden. I.d.R. wird nicht oder nur vereinzelt die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen. Eine Vorlesung wird i.d.R. mit einer Klausur abgeschlossen. • Übung: Praktische Übungen vielfältiger Natur. Übungen werden einzeln oder in Kombination mit Vorlesungen angeboten.

  13. Veranstaltungsformen (2) • Seminar: Mischung aus Vorträgen des Lehrenden, Beiträgen der Studierenden (Referate), Diskussionen, etc. – dieser Veranstaltungstyp entspricht also häufig jenem, der aus der Schule bekannt ist (besser: sein sollte). • Kolloquium: Diskussionsrunde. Diese Veranstaltungsform wird i.d.R. nur für Studierende angeboten, die kurz vor dem Examen stehen.

  14. Veranstaltungsformen (3) • Übung: Praktische Übungen, z.B. am PC oder in Form von Übungsaufgaben. Auch Übungen können Leistungen der Studierenden erwarten und benotet werden.

  15. Prüfungen (1) • Prüfungen erstrecken sich über ein gesamtes Modul (Modulprüfung) oder aber einzelne Lehrveranstaltungen (Modulteilprüfung). Mögliche Prüfungsleistungen sind: • Klausur • Referat (ggf. mit Ausarbeitung) • Hausarbeit (für Lehrforschungsprojekt: Projektbericht) • Mündliche Prüfung • Übungsaufgaben

  16. Prüfungen (2) • Wichtig: eine nichtbestandene Prüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Ein drittes Nichtbestehen derselben Prüfung hat zur Folge, daß das Studium nicht beendet werden kann (Exmatrikulation). • In diesem Falle ist es ebenso nicht möglich, ein Studium an einer anderen dt. Universität zu absolvieren, das das betreffende Modul ebenfalls im Lehrangebot hat.

  17. Prüfungen (3) • Sonderfall Klausuren • Anmeldepflicht; ohne Anmeldung keine Wertung der Klausur • Ggf. automatische Anmeldung für Wiederholungs-klausuren; ggf. keine Teilnahme am Wiederho-lungsversuch, falls am ersten Versuch nicht teil-genommen

  18. Prüfungen (3) • Sonderfall Klausuren (2) • Zwei Versuche pro Studienjahr (Erstversuch und Wiederholungsversuch) • Wird eine Klausur im ersten Studienjahr nicht bestanden, so ist davon auszugehen, daß sich das Studium um mind. Ein Jahr verlängert • Falls Erkrankung: trotzdem anmelden, nicht abmelden und Attest innerhalb von drei Werktagen vorlegen

  19. Wichtige Dokumente • Prüfungsordnung • Vorlesungsverzeichnisse • Modulhandbuch • Studienverlaufsplan (in beiden obigen enthalten)

  20. Berechnung der Examensnoten (1) • Vorbemerkung: Im Gegensatz zum Diplomstudiengang gibt es kein Grund- und Hauptstudium. • Dies bedeutet, daß vom ersten Semester an alle Studienleistungen in die Gesamtnote einfließen (Ausnahme s.u.) • Wenige Studienleistungen werden nicht benotet und nur mit bestanden/nicht bestanden oder teilgenommen/nicht teilgenommen bewertet.

  21. Berechnung der Examensnoten (2) • Beispiel für Berechnung einer Modulnote: cr gp cp gpa • Ü Computerunterstützte Datenanalyse 3 1.0 3.0 • S Qualitative Methoden 4 1.7 6.8 • Ü Fragebogenkonstruktion und (...) Datenerhebung 3 1,3 3,9 • Gesamt (Modulnote): 10 13,7 1,3 - nachfolgend wird mit dem auf eine Stelle gerundeten gpa weitergerechnet -

  22. Berechnung der Examensnoten (3) • Beispiel für Berechnung einer Modulnote (1): cr gp cp gpa • Allgemeine Soziologie (mündliche Modulprüfung) 12 3 36 • Gesamt (Modulnote): 12 36,0 3,0 - auch hier: nachfolgend wird mit dem gpa weitergerechnet -

  23. Berechnung der Examensnoten (4) • Beispiel für Berechnung der Gesamtnote: gpa cr gpa x cr gpages • 01 Methoden empirischer Sozialforschung2,0 9 18,0 • 02 Statistik2,3 9 20,7 • 03 Vertiefende Methoden1,3 10 13,0 • 09 Allgemeine Soziologie 3 12 36,0 • Gesamt (Modulnote): 40 87,7 2,1925 Auch hier wird nur die erste Nachkommastelle berücksichtigt; der/die Studierende bekäme also im BA-Zeugnis die Note 2,1 ausgewiesen.

  24. Ansprechpartner Für nahezu alle Situationen gibt es Ansprechpartner: • Einzelne Prüfungen: Modulbeauftragter • Praktikum: Praktikumsbeauftragter • Übergeordnete Fragen: Studiendekanin Studiengangsbeauftr. • Zusätzlich: Studienberatung für B.A. und M.A. • Prüfungsangelegenheiten: Prüfungsausschuß auch: Studienberatung

  25. Studienverlaufsplan 1. Semester

  26. Studienverlaufsplan 2. Semester

  27. Studienverlaufsplan 3. Semester

  28. Studienverlaufsplan 4. Semester

  29. Studienverlaufsplan 5. Semester

  30. Studienverlaufsplan 6. Semester

  31. Modulhandbuch (1)

  32. Modulhandbuch (2)

  33. Modulhandbuch (3)

  34. Modulhandbuch (4)

  35. Stundenplan 1. Semester

  36. Informationszugang • Homepage des IfS http://www.uni-due.de/soziologie/ • Mailing List für den BA Soziologie • Forum der Fachschaft auf http://forum.uni-due.de/ • Beratungssprechstunde

  37. Noch Fragen? entweder jetzt stellen oder in einer der Beratungssprechstunden: Di. oder Mi. 15.30 – 16.30 Uhr Lars Ninke LF 119 (0203) 379-4417 lars.ninke@uni-due.de

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