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Bachelor of Arts Soziologie. L. Ninke. Studiengang (1). sechs Semester Regelstudienzeit Sechswöchiges Praktikum (bezogen auf Vollzeitstelle) fundierte theoretische Grundausbildung und Schwerpunkte in Arbeit, Beruf, Organisation Gesellschaftsvergleichende Soziologie
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Bachelor of Arts Soziologie L. Ninke
Studiengang (1) • sechs Semester Regelstudienzeit • Sechswöchiges Praktikum (bezogen auf Vollzeitstelle) • fundierte theoretische Grundausbildung und Schwerpunkte in • Arbeit, Beruf, Organisation • Gesellschaftsvergleichende Soziologie • Methoden der empirischen Sozialforschung
Studiengang (2) • Berufsqualifizierung durch praktische Anteile im Studium und Erwerb von Schlüsselqualifikationen • Gemeinsames erstes Studienjahr mit BA Politikwissenschaft, sonst aber in NRW einziger 1-Fach-Bachelor in Soziologie • Spezialisierung im fünften und sechsten Semester • Bachelorarbeit im sechsten Semester • Studiengang ohne Auflagen akkreditiert
Perspektiven • berufliche Tätigkeiten in Personalwesen, Sozial- und Marktforschung, Organisation, Vereinen und Verbänden • Hinführung zum spezialisierten M.A.-Programm Soziologie (dt./engl.) mit den Schwerpunkten • Work, Professions, Organization • Gesellschaftsvergleichende Soziologie • Advanced Research Methods
Formaliaoder „wie funktioniert das alles?“ • Erläuterung relevanter Begriffe • Veranstaltungsformen • Prüfungen • wichtige Dokumente • Berechnung der Examensnoten • Ansprechpartner
Semesterwochenstunde (SWS) • Anzahl der Stunden/Woche, die eine Lehrveranstaltung umfaßt. Häufig haben Veranstaltungen einen Umfang von zwei oder vier SWS, aber auch ein oder drei SWS sind möglich. Eine SWS entspricht netto i.d.R. 45 Minuten. • Bei neuen Studiengängen (BA, MA) sind nicht mehr SWS von zentraler Bedeutung, sondern credits.
credit Umrechnungseinheit für studentischen Arbeitsaufwand. Ein credit entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden, wobei Präsenz-, Vor- und Nachbereitungszeiten eingeschlossen sind. Beispiel:
credit Vorlesung „Methoden der empirischen Sozialforschung“ (4 SWS) • 15 Sitzungen x 4 SWS = 60 Stunden Präsenzzeit • 210 Stunden für Nacharbeit und Klausurvorbereitung • Gesamt: 270 Stunden Arbeitsaufwand. • 270 Std. gesamter Arbeitsaufwand / 30 Std. (Anrechnungsfaktor) = 9 credits.
grade point • Bezeichnung für die in einer Lehrveranstaltung erzielten Note. Die Note 2- entspricht 2,3 grade points • Im späteren Diploma Supplement (Anlage zum Bachelor-Zeugnis) wird für jedes Modul auch die gewichtete Modulnote ausgewiesen, die als grade point average (GPA) bezeichnet wird.
credit point • Notenpunkt, ergibt sich aus Multiplikation von Veranstaltungs- bzw. Modulnote (grade point) mit der Anzahl der credits • Beispiel: Die Vorlesung „Methoden der empirischen Sozialforschung“ (9 credits) wird mit der Note 2,3 abgeschlossen. Das Ergebnis sind also 9x2=20,7 credit points.
Modul • Zusammenfassung inhaltlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen zu einer Gruppe von Veranstaltungen. Ein Modul beinhaltet i.d.R. Lehrveranstaltungen im Umfang von 7-15 credits. • Ein Modul kann aber auch aus nur einer Lehrveranstaltung bestehen. • Ein Modul wird i.d.R. mit Prüfungen abgeschlossen. Möglich sind Modul- und Modulteilprüfungen.
Veranstaltungsformen (1) • Vorlesung: Vortrag des Lehrenden. I.d.R. wird nicht oder nur vereinzelt die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen. Eine Vorlesung wird i.d.R. mit einer Klausur abgeschlossen. • Übung: Praktische Übungen vielfältiger Natur. Übungen werden einzeln oder in Kombination mit Vorlesungen angeboten.
Veranstaltungsformen (2) • Seminar: Mischung aus Vorträgen des Lehrenden, Beiträgen der Studierenden (Referate), Diskussionen, etc. – dieser Veranstaltungstyp entspricht also häufig jenem, der aus der Schule bekannt ist (besser: sein sollte). • Kolloquium: Diskussionsrunde. Diese Veranstaltungsform wird i.d.R. nur für Studierende angeboten, die kurz vor dem Examen stehen.
Veranstaltungsformen (3) • Übung: Praktische Übungen, z.B. am PC oder in Form von Übungsaufgaben. Auch Übungen können Leistungen der Studierenden erwarten und benotet werden.
Prüfungen (1) • Prüfungen erstrecken sich über ein gesamtes Modul (Modulprüfung) oder aber einzelne Lehrveranstaltungen (Modulteilprüfung). Mögliche Prüfungsleistungen sind: • Klausur • Referat (ggf. mit Ausarbeitung) • Hausarbeit (für Lehrforschungsprojekt: Projektbericht) • Mündliche Prüfung • Übungsaufgaben
Prüfungen (2) • Wichtig: eine nichtbestandene Prüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Ein drittes Nichtbestehen derselben Prüfung hat zur Folge, daß das Studium nicht beendet werden kann (Exmatrikulation). • In diesem Falle ist es ebenso nicht möglich, ein Studium an einer anderen dt. Universität zu absolvieren, das das betreffende Modul ebenfalls im Lehrangebot hat.
Prüfungen (3) • Sonderfall Klausuren • Anmeldepflicht; ohne Anmeldung keine Wertung der Klausur • Ggf. automatische Anmeldung für Wiederholungs-klausuren; ggf. keine Teilnahme am Wiederho-lungsversuch, falls am ersten Versuch nicht teil-genommen
Prüfungen (3) • Sonderfall Klausuren (2) • Zwei Versuche pro Studienjahr (Erstversuch und Wiederholungsversuch) • Wird eine Klausur im ersten Studienjahr nicht bestanden, so ist davon auszugehen, daß sich das Studium um mind. Ein Jahr verlängert • Falls Erkrankung: trotzdem anmelden, nicht abmelden und Attest innerhalb von drei Werktagen vorlegen
Wichtige Dokumente • Prüfungsordnung • Vorlesungsverzeichnisse • Modulhandbuch • Studienverlaufsplan (in beiden obigen enthalten)
Berechnung der Examensnoten (1) • Vorbemerkung: Im Gegensatz zum Diplomstudiengang gibt es kein Grund- und Hauptstudium. • Dies bedeutet, daß vom ersten Semester an alle Studienleistungen in die Gesamtnote einfließen (Ausnahme s.u.) • Wenige Studienleistungen werden nicht benotet und nur mit bestanden/nicht bestanden oder teilgenommen/nicht teilgenommen bewertet.
Berechnung der Examensnoten (2) • Beispiel für Berechnung einer Modulnote: cr gp cp gpa • Ü Computerunterstützte Datenanalyse 3 1.0 3.0 • S Qualitative Methoden 4 1.7 6.8 • Ü Fragebogenkonstruktion und (...) Datenerhebung 3 1,3 3,9 • Gesamt (Modulnote): 10 13,7 1,3 - nachfolgend wird mit dem auf eine Stelle gerundeten gpa weitergerechnet -
Berechnung der Examensnoten (3) • Beispiel für Berechnung einer Modulnote (1): cr gp cp gpa • Allgemeine Soziologie (mündliche Modulprüfung) 12 3 36 • Gesamt (Modulnote): 12 36,0 3,0 - auch hier: nachfolgend wird mit dem gpa weitergerechnet -
Berechnung der Examensnoten (4) • Beispiel für Berechnung der Gesamtnote: gpa cr gpa x cr gpages • 01 Methoden empirischer Sozialforschung2,0 9 18,0 • 02 Statistik2,3 9 20,7 • 03 Vertiefende Methoden1,3 10 13,0 • 09 Allgemeine Soziologie 3 12 36,0 • Gesamt (Modulnote): 40 87,7 2,1925 Auch hier wird nur die erste Nachkommastelle berücksichtigt; der/die Studierende bekäme also im BA-Zeugnis die Note 2,1 ausgewiesen.
Ansprechpartner Für nahezu alle Situationen gibt es Ansprechpartner: • Einzelne Prüfungen: Modulbeauftragter • Praktikum: Praktikumsbeauftragter • Übergeordnete Fragen: Studiendekanin Studiengangsbeauftr. • Zusätzlich: Studienberatung für B.A. und M.A. • Prüfungsangelegenheiten: Prüfungsausschuß auch: Studienberatung
Studienverlaufsplan 1. Semester
Studienverlaufsplan 2. Semester
Studienverlaufsplan 3. Semester
Studienverlaufsplan 4. Semester
Studienverlaufsplan 5. Semester
Studienverlaufsplan 6. Semester
Informationszugang • Homepage des IfS http://www.uni-due.de/soziologie/ • Mailing List für den BA Soziologie • Forum der Fachschaft auf http://forum.uni-due.de/ • Beratungssprechstunde
Noch Fragen? entweder jetzt stellen oder in einer der Beratungssprechstunden: Di. oder Mi. 15.30 – 16.30 Uhr Lars Ninke LF 119 (0203) 379-4417 lars.ninke@uni-due.de