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Räumliche Bedingungen:. 2 Mutter-Vater-Kind Gruppen mit jeweils 3 und 4 Plätzen 1 Verselbständigungsgruppe mit 3 Plätzen 1 Krabbelgruppe. Personal. Mutter-Vater-Kind Gruppe: 2 Erzieherinnen 1 Kinderpflegerin mit Zusatzausbildung in Sonderpädagogik ° Krabbelgruppe: 1 Erzieherin
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Räumliche Bedingungen: 2 Mutter-Vater-Kind Gruppen mit jeweils 3 und 4 Plätzen 1 Verselbständigungsgruppe mit 3 Plätzen 1 Krabbelgruppe
Personal • Mutter-Vater-Kind Gruppe: 2 Erzieherinnen 1 Kinderpflegerin mit Zusatzausbildung in Sonderpädagogik ° Krabbelgruppe: 1 Erzieherin 1 Kinderpflegerin
Zielgruppe • Minderjährige / Volljährige Schwangere und / oder Mütter und Väter mit ihren Kindern
Gesetzliche Grundlagen • § 19 KJHG (1) Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden. (2) Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, daß Mutter oder Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt. § 36: Hilfeplanung und Mitwirkung der Personenberechtigten und Jugendlichen § 35a im Ausnahmefall: Eingliederung für seelisch behinderte Jugendlichen § 34: Heimerziehung § 41: Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Anfrage vom Jugendamt • Vorstellungsgespräch (Wunsch und Wahlrecht der Klienten)