340 likes | 549 Views
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Belegärzte Berlin, 9. November 2013. RA Stefan Gräf Leiter der Stabsabteilung Politik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Agenda. Ausgangslage Koalitionsverhandlungen
E N D
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen BundesregierungMitgliederversammlung des Bundesverbandes der BelegärzteBerlin, 9. November 2013 RA Stefan Gräf Leiter der Stabsabteilung Politik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Agenda • Ausgangslage Koalitionsverhandlungen • Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher Versicherungsmarkt • Gesetzte Themen: Pflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption • Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung • Ausgangslage • Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“ • Arzneimittelsteuerung • Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode
1. Ausgangslage Koalitionsverhandlungen Politische Konstellation der neuen Legislaturperiode • Kaum gesundheitspolitische Positionierungen im Wahlkampf • Thema „Bürgerversicherung“ vor dem Wahlkampf • Große Koalition aus Union/SPD wahrscheinlich • Positionierung der SPD im Parteikonvent am 20.10.2013: nur „Pflege“ als Thema Erwartung: Es wird keine „revolutionären“ Veränderungen geben. „Bürgerversicherung“ als solche – heute kaum noch ein Thema! SPD: Versuch, einzelne Elemente der Bürgersicherung durchzusetzen
2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher MarktÜberblick • Bisherige Schritte in Richtung Konvergenz der Systeme: • Kassenwahlfreiheit durch das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 • Umfassende Versicherungspflicht durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 • Einführung typischer PKV-Elemente in die GKV: Kostenerstattung, Selbstbehalte und Beitragsrückgewähr, Einschreibung in besondere Versorgungsformen, Leistungsausweitungen über Satzungsregelungen • Einführung typischer GKV-Elemente in die PKV: Einbeziehung der PKV in das DRG-System zur Vergütung stationärer Leistungen, Einführung von gesetzlichen und verhandelten Rabatten für Arzneimittel, Basis-/Standardtarif (Sicherstellungsauftrag der KV!)
2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher MarktÜberblick Diskussionin der AG „Gesundheit und Pflege“ • GKV: • „Verbeitragung“ sonstiger Einkommen,beitragsfreie Mitversicherung • Erhöhung bzw. Verstetigung des Steuerzuschusses • Beitragssatzautonomie der Kassen durch prozentualen Zusatzbeitrag? • PKV: • „konditionierte“ Wechselmöglichkeit zwischen PKV-Unternehmen (in GKV?), Portabilität der Altersrückstellungen? • Diskussion:Wechseloption für Beamte? „Arbeitgeberanteil für GKV“? • Transparenz der Tarife, „Vergreisung“ von Tarifen, „Billigtarife“, Beratungsqualität, Mindestversicherungsschutz • Haltung der KBV: „Reformierte Dualität“, keine ideologische Diskussion!
2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher MarktSonderthema: einheitliches Vergütungssystem • Drei Modelle denkbar: • Alle PKV-Versicherten sofort in einheitliches Versicherungssystem • Die PKV-Versicherten verbleiben in PKV, aber keine Neuzugänge. • Die PKV-Versicherten verbleiben in der PKV, aber mit einjährig befristetem Wechselrecht in GKV.
2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher MarktSonderthema: einheitliches Vergütungssystem Beispiel-Berechnung des zu erwartenden Honorarausfalls und der entsprechenden Kompensation (Wasem et al., 2013) Quelle: Wasem et al.: „Ein einheitliches Vergütungssystem für die ambulante ärztliche Versorgung: Zur Diskussion um eine mögliche Kompensation des zu erwartenden Honorarausfalls“, Essen 2013 • Annahme: gleicher Leistungsumfang von GKV- und PKV-Versicherten, Honorar-verlust PKV in Höhe des 1,3-fachen Satzes der GKV-Vergütung • Anstieg bis 2030 demografiebedingt (mehr ältere Versicherte), andere Parameter sind konstant • * Abhängig von Wechslerzahl, Annahme: 20% der unter 50-Jährigen, 50% der über 50-Jährigen
2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher Markt Sonderthema: einheitliches Vergütungssystem Was passiert mit den PVK-Honoraren? • Kompensation wegbrechender PKV-Honorare überhaupt: ja / nein? • Höhe der Kompensation? • Wie erfolgt die Verteilung der Kompensation? • Nach konkreten Vergütungsverlusten – dort, wo sie wegfallen? • Im Verhältnis der regionalen Gesamtvergütungen? • Nach Kostengewichten – also morbiditätsadjustiert? • Zur Realisierung eines umfassenden Aufteilungsmodells („Konvergenz“)? • Ausschließlich auf selektivvertragliche Strukturen?
3. Gesetzte ThemenPflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption Pflege • Definition „Pflegebedürftigkeit“ • Vermeidung Pflegebedürftigkeit • Förderung der ambulanten und teilstationären Versorgung (Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, ambulante Dienste) • Erhöhung des Pflegebeitrags (0,5 Beitragspunkte) • Zukunft des „Pflegebahr“ • In diesem Kontext: Aufwertung der Pflegeberufe
3. Gesetzte ThemenPflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption Krankenhausreform: • Sicherstellungszuschlag in strukturschwachen Regionen (G-BA) • Zweitmeinungsverfahren bei bestimmten Operationen • G-BA legt die betreffenden Operationen fest, z.B.: Knie, Hüfte, Rücken • Obligatorische Aufklärung über Recht zur Zweitmeinung mind. 10 Tage vor Operation durch ursprünglich überweisenden Arzt • Krankenkasse informiert über Zweitmeinung finanziert diese • Sicherstellung Personal in Krankenhäusern • In Fallpauschalen eingerechnetes Personal muss auch tatsächlich vorgehalten werden • Nachweispflicht der „Vorhaltung für abgerechnetes Personal“
3. Gesetzte ThemenPflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption Krankenhausreform • Investitionsfonds zum Abbau von Überkapazitäten • Schaffung eines Investitionsfonds von einmalig 500 Millionen Euro zur Förderung der Umwandlung von Krankenhäusern in andere Versorgungsformen (Altenheime, MVZ, Gesundheits- und Pflegezentren) • Mittel aus Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, max. Beteiligung 50 % an jeweiligen Kosten, das nähere regeln Bundesländer und Kassen durch gemeinsame Vereinbarungen, Aufteilung nach dem „Königssteiner Schlüssel“ • Nicht verbrauchte Mittel fließen nach fünf Jahren in den Gesundheitsfonds zurück • Förderung von Uni-Kliniken und Krankenhäusern der Max-Versorgg. • Gesonderte Vergütungsform für Hochkostenfälle durch InEK bis Ende 2014
3. Gesetzte ThemenPflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption Prävention • Geplantes Gesetz wurde im September 2013 vom Bundesrat (A-Länder) an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Damit ist es aufgrund der sog. Diskontinuität (Ende der Legislaturperiode) gescheitert. • Begründung der Opposition: Gesetz geht sowohl in Bezug auf Prävention als auch im Hinblick auf die an den Entwurf „angehängten“ Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen nicht weit genug. • Position KBV zur Prävention: • stärkere Einbindung der Niedergelassenen • gesetzlicher Auftrag an gem. Selbstverwaltung, Rahmenbedingungen für Leistungen der Primär- u. Tertiärprävention als Pflichtleistungen der Krankenkassen zu vereinbaren Antikorruptionsregelung: statt im SGB V ins Strafgesetzbuch
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage: demografische Entwicklung Durchschnittsalter der Bevölkerung 2010 2030 Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage: Zunahme der Morbidität Anstieg der Morbiditätslast der GKV-Versicherten im gesamten Bundesgebiet im Vergleich zum Basisjahr 2010 • Auch bei rück-läufigen Bevölkerungs-zahlen bleibt der Bedarf an Ärzten hoch. Quelle: Zi Die demografische Entwicklung dürfte aufgrund des altersspezifischen Vorkommens bestimmter Krankheitsbilder zu regionalen Schwerpunkten des Versorgungsbedarfs führen.
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage: Leistungsverlagerung • Durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus sinkt stetig (2012: 7,6 Tage) • Anteil von Stunden- bzw. Kurzliegerfällen steigt • Technischer Fortschritt / „Ambulantisierung“ • Zunahme der Inanspruchnahme durch demografische Entwicklung im vertragsärztlichen Bereich stärker als im stationären (z. B. durch chronische Erkrankungen)
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung a) Ausgangslage: Alterung der Ärzteschaft Im Laufe der nächsten zehn Jahre werden ca. 40 % der Vertragsärzte aus der Versorgung ausscheiden. * ohne Kinderärzte Stichwort Delegation Pflegeberufe können das Defizit nicht kompensieren: Prognose 2025: Bedarf an 940.000 Vollzeitpflegekräften, bei einem Defizit von 112.000! (vgl. Stat. Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, 11/2010, S. 997-999)
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung a) Ausgangslage: Spezialisierung Die Zusammensetzung der Ärzteschaft verändert sich zulasten der grundversorgenden Anteile. 14,6% 11,6% 17,3% +49% +0,7% -13% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Zuordnung der Gruppen nach den Versorgungsebenen der Bedarfsplanung. *Umfasst diespezialisierte und die gesonderte fachärztliche Versorgung; Quelle: Bundesarztregister der KBV
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage „Parteiprogramme“ Grundsätzliche Lösungsansätze der politischen Parteien • Die vorgenannte Problematik wird von allen politischen Parteien gesehen und unisono als ernsthaft charakterisiert. • Die vorgetragenen Lösungsvorschläge sind jedoch sehr unterschiedlich – und vor allem auch ideologisch geprägt. • Stichworte: • Weiterentwicklung der Bedarfsplanung u. der Sicherstellungsinstrumente, Stärkung der haus-ärztlichen Versorgung (CSU: „Öffnung der Krankenhäuser“) • Zusammenführung der Sicherstellungsaufträge amb. / stat. zu einem Versorgungsauftrag der Länder, stärkere Vernetzung der Gesundheitsberufe, Ausbau HZV, Bürgerversicherung, MVZ, Öffnung KH, „Stadtärzte aufs Land“
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage „Parteiprogramme“ • Stichworte zu Lösungsansätzen der politischen Parteien: • Zusammenführung stationärer und ambulanter Bedarfs-planung („Landesversorgungsplan“), Öffnung KH, „liberalisierte“ HZV, stärkere Vernetzung, Integrierte Versorgung, Förderung Gesundheitsberufe, Bürgerversicherung • Aufhebung der Trennung ambulant / stationär, Ambulatorien / Polikliniken, „Bürgerversicherung“ (kein gegliedertes Kassensystem, staatlich geregelte Einheitsversicherung, eigenständige beitragsunabhängige Mitgliedschaft) • Wie Union, aber stärker liberalisiert, „Kostenerstattung“
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“ • Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung • Streichung der „Refinanzierungsklausel“ (§ 73 Abs. 5a SGB V) • Beibehaltung der Pflicht der Krankenkassen zum Abschluss von HZV • Diskussion: HZV evaluieren, Qualität messen • Jeweils 50 Prozent Hausärzte- bzw. Fachärzte-Vertreter in VVen („Parität“) • Teilung der Vertreterversammlungen: Entscheidung über jeweils rein hausärztliche oder rein fachärztliche Belange durch die jeweiligen haus- bzw. fachärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung • Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung • Durch gesetzliche Regelung? Gesetzesaufträge? „Trennung“? • KBV: Definition des haus- und fachärztliche Grundversorgungsauftrags im BMV und Entwicklung pretialer Anreize im BA
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse AG „Gesundheit und Pflege“ • Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen („nach Überweisung!“) • Anderenfalls: Recht des Patienten, sich im Krankenhaus ambulant behandeln zu lassen • Abzug aus Gesamtvergütung der KV • Einrichtung von „Servicestellen“ in der KV, von denen Termine fristgemäß vermittelt werden • Stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung • Generelle Ermächtigung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung in unterversorgten Regionen, § 116a SGB V (GBA oder ZA?) • Umwandlung von Krankenhäusern in MVZ sowie „sonstige Versorgungseinrichtungen“ in (stationär überversorgten) Ballungsgebieten • Sektorübergreifende Bedarfsplanung (Ausbau § 90a – Gremium ?)
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“ • Stationärer Bereich wird stärker an Qualität orientiert • Einführung einer sektorübergreifenden Qualitätsmessung • Zusammenführung bestehender Routinedaten • Auswertung der Routinedaten über ein (neues) Qualitätsinstitut, (Finanzierung über „Systemzuschlag“) • Berücksichtigung der gemessenen Qualität bei Vergütung (Vereinbarung von Abschlägen) • Informationen über Qualität soll Versicherten und Ärzten transparent gemacht werden • Ziel: wirklicher Qualitätswettbewerb bei Krankenhäusern • Marker auf elektronischer Gesundheitskarte („Follow-up“)
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege • Ausbau der ASV-Versorgungsebene? (dreiseitige Verträge?) • der vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus (§115a SGB V), • des ambulanten Operierens (§115b SGB V), • der Hochschulambulanzen (§117 SGB V), • der psychiatrischen und psychosomatischen Institutsambulanzen (§118 SGB V), • der sozialpädiatrischen Zentren (§119 SGB V), • der ambulanten Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe (§119a SGB V), • der Behandlung in Praxiskliniken (§122 SGB V) sowie • der teil- und kurzstationären Behandlungen bis zu drei Tagen Verweildauer (nach §39 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“ • Förderung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung • Allgemeinmedizinische Inhalte sollen stärker im Studium berücksichtigt werden • Pflichttertial Allgemeinmedizin im PJ? (SPD: ja – Union: eher nein) • Weiterbildung: Förderung beabsichtigt, wie: fraglich! • KBV: hinreichend langer Abschnitt in ambulanter Einrichtung • KBV: Förderung der Aus- und Weiterbildung grundversorgender Fachgebiete über Institution, Finanzierung über „Systemzuschlag“ • KBV: Finanzierung der Weiterbildung standortungebunden und unabhängig vom Vergütungssystem (sektorenübergreifende Institution)
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“ • Strukturierte Behandlungsprogramme werden fortgeführt • Förderung von Praxisnetzen sollen verbindlich gemacht werden • Diskussion: Höhe der MGV je Versicherten muss regional strikt am tatsächlichen Behandlungsbedarf orientiert werden • Messung der Morbiditätsstruktur mit etabliertem Klassifikationsverfahren • Keine automatische Fortschreibung des historischen Wertes • Punktwertanpassung unabhängig von Mengenentwicklung
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“ • Diskussion: Regresse durch Versorgungsziele ersetzen • Verordnungsempfehlungen auf der Basis eines Medikationskataloges • Vereinbarung von Versorgungszielen bezüglich einer Wirkstoffverordnung nach den Kriterien indikationsgerechter Einsatz und adäquate Menge • Wirtschaftlichkeitsprüfung nach den vorhergehenden Kriterien • Diskussion: Präzisierung des Sicherstellungsauftrags • Vorgaben für Versorgungsaufträge • Vereinbarung von Versorgungszielen • Wiedereinführung kassenspezifischer Gesamtverträge
5. Arzneimittelsteuerung Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“ • Beendigung der Nutzenbewertung des Bestandsmarkts • Im Gegenzug dazu: Zwangsrabatt dauerhaft mit 7 Prozent weiterführen • Preismoratorium für Rezeptarzneimittel außerhalb der Festbeträge soll weitergeführt werden • Erwartete Einsparungen: 600 bis 700 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren
6. Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode – wie sind die Verhandlungen strukturiert? • Parteispitzen und wichtige Bundesminister bzw. Mitglieder des Schattenkabinetts General-sekretäre • 12 Ressortspezifische Arbeitsgruppen und 3 Unterarbeitsgruppen
6. Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode – Besetzung der AGs / Zeitplan • Zusammensetzung der AG Gesundheit und Pflege CDU:Spahn, Demirbürken-Wegner, Hennrich, Michalk, Clauß, Laumann, Schierack CSU: Singhammer, Stracke, Huml SPD:Lauterbach, Reimann, Prüfer-Storcks, Alheit, Schweitzer, Mattheis, Baaske • Vorläufiger Beratungszeitplan der AG Gesundheit und Pflege • Oktober: 23., 30. • November: 4., 6., 7., 8., bei Bedarf weitere Termine, 21., 26. (Schlusssitzung!) • 1. Dezember-Woche: Große Koalitionsrunde • 6-Augen-Gespäch der Parteivorsitzenden „wenn‘s klemmt“!
6. Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode – Dauer früherer Koalitionsverhandlungen • 2009 CDU, CSU, FDP 31 Tage • 2005 CDU, CSU, SPD 65 Tage • 2002 SPD, Grüne 30 Tage • 1998 SPD, Grüne 30 Tage • 1994 CDU, CSU, FDP 32 Tage • 1990 CDU, CSU, FDP 47 Tage
6. Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode – mögliche Dauer der Koalitionsverhandlungen Wir gehen von einer Dauer von insgesamt mindestens 70 Tagen aus: Bestätigung Koalitionsvertrag durch Parteien Konstituierung Bundestag bis spätestens 22.10.2013 Kanzlerwahl 11/2013 Bundestagswahl 22.09.2013 • v Vereidigung Kabinett • v September/Oktober Oktober/November Sondierungsgespräche und Abstimmung der Formalia 1. Sitzungswoche Bundestag (11.11.2013) Koalitionsverhandlungen 2. Sitzungswoche Bundestag (25.11.2013) • v Tagung Parteigremien 23.09.2013 • v
Backup • Der neue Bundesgesundheitsminister: Ein Politiker der den Kriterien der „Proporz-Dreifaltigkeit“ entsprechen muss, nämlich Region, Geschlecht und Lager