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Medienkonferenz über die Steuergesetz-revision zur Entlastung von Familien und tiefen Einkommen sowie zur Umsetzung des BGE vom 27. Mai 2005 (Erhöhung Eigenmiet-wert und Aufhebung Mietkostenabzug) Dienstag, 17. Januar 2006. M. Sperrfrist bis 11.30 Uhr.
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Medienkonferenz über die Steuergesetz-revision zur Entlastung von Familien und tiefen Einkommen sowie zur Umsetzung des BGE vom 27. Mai 2005 (Erhöhung Eigenmiet-wert und Aufhebung Mietkostenabzug) Dienstag, 17. Januar 2006 M Sperrfrist bis 11.30 Uhr RR Adrian Ballmer, Finanz- und KirchendirektionPeter B. Nefzger, Kantonale Steuerverwaltung
Ziele der Steuergesetzrevision M • Ziel 1: Steuerliche Entlastung der Ehe und Familie • Ziel 2: Entlastung von einkommensschwachen Rentnerinnen und Rentnern • Ziel 3: Weitgehende Steuerfreiheit des Existenz- minimums • Ziel 4: Vollständig harmonisierungskonforme Besteuerung des Eigenmietwerts • Ziel 5: Kompensation der Steuermehrerträge aus Ziel 4
Rahmenbedingungen M • Die Steuergesetzrevision muss sich im Rahmen des im Finanzplan 2005-2008 vorgesehenen Umfangs bewegen • Soweit als möglich soll eine Angleichung an die Bestimmungen bei der direkten Bundessteuer sowie an diejenigen anderer Kantone im Sinne der Steuer- harmonisierung erfolgen • Die Vielzahl von eingereichten parlamentarischen Vorstössen ist zu berücksichtigen • Die bundesgerichtlichen Kriterien zur Eigenmiet- wertbesteuerung müssen umgesetzt werden
Übersicht (1) M • Familienbesteuerung und Entlastung von tiefen Einkommen Erhöhung Kinderabzug Einführung Abzug von Kinderbetreuungskosten Erhöhung Pauschalabzug für Versicherungsprämien Einführung Sozialabzug für Rentnerinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen
Übersicht (2) M • Erhöhung Eigenmietwerte auf mind. 60% • Aufhebung Mietkostenabzug • Einführung neuer Tarif günstigerer Tarifverlauf Einheitstarif mit Vollsplitting
Neue Berechnung des Eigenmietwerts M • Basis = einfacher Brandlagerwert • Gemeindespezifische Korrekturfaktoren
Gemeindespezifische Korrekturfaktoren (Auszug) Auszug aus dem Anhang von W & P
Bauperiodenkorrektur M • Reduktion für Liegenschaften mit Baujahr vor 1921 um 20 Prozent zwischen 1921 und 1980 um 10 Prozent ab 1980 um 0 Prozent
Neue Berechnung des Eigenmietwerts M • Basis = einfacher Brandlagerwert • Gemeindespezifische Korrekturfaktoren • Abschlag für Stockwerkeigentum von 15% • Neue Umrechnungssätze
Umrechnungssätze Bis zu einem steuerlichen Brandlagerwert von CHF 20'000.-- beträgt der Eigenmietwert 64.53%. Für jeden um CHF 100.-- höheren korrigierten Brandlagerwert reduziert sich dieser Satz gemäss untenstehender Tabelle: Auszug aus dem Anhang von W & P Bei einem steuerlichen Brandlagerwert von über CHF 435'000.– beträgt der Eigenmietwert einheitlich CHF 80'000.--.
Auswirkungen der Erhöhung des Eigenmietwerts auf mind. 60% Auszug aus dem Anhang von W & P
Übrige Bestimmungen zur Eigenmietwert-besteuerung M • Anpassung der Eigenmietwerte von Amtes wegen im Einzelfall • periodische Überprüfungspflicht • Reduktion auf 80% bei Nachweis • Anpassung Liegenschaftspauschale 15% für Gebäude bis 10 Jahre 20% für Gebäude älter als 10 Jahre
Vergleich der Grenzsteuersätze bisheriger Tarif A – neuer Einheitstarif Auszug aus dem Anhang von W & P 15'000 20'000 30'000 40'000 50'000 60'000 70'000 80'000 90'000 100'000 110'000 120'000 130'000 140'000 150'000 160'000 170'000 180'000 190'000 200'000 210'000 220'000 230'000 240'000 250'000
Vergleich der Steuersätze bisheriger Tarif A – neuer Einheitstarif Auszug aus dem Anhang von W & P 15'000 20'000 30'000 40'000 50'000 60'000 70'000 80'000 90'000 100'000 110'000 120'000 130'000 140'000 150'000 160'000 170'000 180'000 190'000 200'000 210'000 220'000 230'000 240'000 250'000
Steuereinsparungen pro Haushaltsgruppe Auszug aus dem Anhang von W & P
Vergleich der Steuersätze bisheriger Tarif B – neuer Einheitstarif Auszug aus dem Anhang von W & P 15'000 20'000 30'000 40'000 50'000 60'000 70'000 80'000 90'000 100'000 110'000 120'000 130'000 140'000 150'000 160'000 170'000 180'000 190'000 200'000 210'000 220'000 230'000 240'000 250'000
Mathematische Tarifdefinition M • Funktion zur Ermittlung des Steuerbetrags b*x+c*x*(In(x)-1)+d
Auszug aus der Tabelle der Staatssteuerbeträge 2005 Auszug aus dem Anhang von W & P
Weitere Entlastungsmassnahmen M • Einführung Abzug für Kinderbetreuungskosten von CHF 5'500.-- pro Kind • Erhöhung Abzug für Versicherungsprämien Erwachsene: CHF 2'000.-- pro Person Kind: CHF 450.-- pro Kind • Einführung Kinderabzug von CHF 750.-- als Abzug vom Steuerbetrag • Einführung Sozialabzug für Rentnerinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissenvon max. CHF 7'000.--
Übrige Änderungen M • Diverse redaktionelle Anpassungen im Zusammenhang mit der Terminologie der Kinder unter elterlicher Sorge • Anpassung der Indexierungsbestimmungen an den neuen Tarif • Anpassung der Bestimmungen über den Abzug freiwilliger Zuwendungen an das StHG • Neuformulierung des Betreuungsabzugs
Finanzielle Auswirkungen auf den Staatshaushalt (1) Auszug aus dem Anhang von W & P
Finanzielle Auswirkungen auf den Staatshaushalt (2) Auszug aus dem Anhang von W & P
Belastungsvergleich Mieter-Ehepaar mit 2 Kindern (bisher Tarif A) Auszug aus dem Anhang von W & P
Belastungsvergleich Mieter-Einzelperson (bisher Tarif B) Auszug aus dem Anhang von W & P
Belastungsvergleich Eigentümer-Ehepaar mit 2 Kindern (bisher Tarif A) Auszug aus dem Anhang von W & P
Belastungsvergleich Eigentümer-Einzelperson (bisher Tarif B) Auszug aus dem Anhang von W & P
Zeitplan (2) Auszug aus dem Anhang von W & P Tätigkeiten Parlament/Kommissionen Tätigkeiten Regierungsrat Arbeiten SteuerverwaltungArbeiten externer Fachleute und Spezialisten