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Universität Würzburg Kartellrecht in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit RA Prof. Dr. Andreas Weitbrecht, LL.M., Brüssel/Frankfurt. Übersicht. Einleitung Typen von Sachverhalten und Ansprüchen Die Schiedsfähigkeit kartellrechtlicher Streitigkeiten Kartellrecht vor dem Schiedsgericht
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Universität WürzburgKartellrecht in der internationalen SchiedsgerichtsbarkeitRA Prof. Dr. Andreas Weitbrecht, LL.M., Brüssel/Frankfurt
Übersicht • Einleitung • Typen von Sachverhalten und Ansprüchen • Die Schiedsfähigkeit kartellrechtlicher Streitigkeiten • Kartellrecht vor dem Schiedsgericht • Die Anfechtung von Schiedssprüchen wegen Verstoßes gegen den ordre public
Einleitung • Hineinwirken von Staatsinteressen in das internationale Privatrecht • Die maßgeblichen Kartellrechtsnormen • Die Unterscheidung zwischen nationalen und internationalen Schiedsverfahren • Sicht des deutschen Rechts
Typen von Sachverhalten und Ansprüchen • Kartellrechtsverstöße als Verteidigung -- gegen vertragliche Ansprüche -- häufig im Vertrieb und bei Immaterialgüterrechten • Kartellrechtsverstöße als Anspruchsergänzung -- Deliktische Ansprüche -- Rechtsfolgen ▪▪ Belieferung ▪▪ Schadensersatz in Geld • Abschluss des Schiedsvertrags vor bzw. nach Entstehen der Streitigkeit
Die Schiedsfähigkeit kartellrechtlicher Streitigkeiten • Rechtslage vor Mitsubishi -- Misstrauen auf staatlicher Seite -- Unwilligkeit auf Seiten der Schiedsgerichte • Die Wende durch Mitsubishi Motors v. Soler Chrysler-Plymouth, 473 v.S. 614 (1985) • Rechtslage heute -- Ubiquität kartellrechtlicher Vorschriften -- Sonderanknüpfung von Eingriffsnormen im IPR anerkannt (vgl. Art. 9 Rom I-Verordnung) -- Gewandelte Rolle der Schiedsgerichte
Kartellrecht vor dem Schiedsgericht • Ausreichende Sachkunde • Sonderanknüpfung -- Kartellrecht des Schiedsortes / lexcausae -- Kartellrecht von Drittstaaten • Schwierigkeiten der Informationsbeschaffung • Anwendung von Amts wegen? • Die Rolle der Kartellbehörden
Die Anfechtung von Schiedssprüchen wegen Verstoßes gegen den ordre public • §1059 (2) 2. (b) // § 1061 ZPO i.V.m. Art. V (2) (b) New York Übereinkommen • Inländischer ordre public -- Deutsches Kartellrecht -- EU-Kartellrecht • Nur bei zu liberaler Auffassung des Schiedsgerichts (streitig)? -- Nicht jede Fehlanwendung von deutschem oder EU-Kartellrecht führt zur Aufhebung, sondern nur, wenn dadurch verbotene Wettbewerbsbeschränkung erlaubt wird. • Eingeschränkte Kontrolldichte?