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Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Inhaltsübersicht. Anzeige einer Betriebseröffnung Gewinnsteuern & Rechtsformen Steuerzuckerln Laufende Buchführung Arten der Gewinnermittlung Steuererklärungen Rechte & Pflichten gegenüber dem Finanzamt Notwendige Formulare
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Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
Inhaltsübersicht • Anzeige einer Betriebseröffnung • Gewinnsteuern & Rechtsformen • Steuerzuckerln • Laufende Buchführung • Arten der Gewinnermittlung • Steuererklärungen • Rechte & Pflichten gegenüber dem Finanzamt • Notwendige Formulare • Betriebsübernahmen Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
1. Anzeige der Betriebseröffnung • Amtliches Formular zur Mitteilung einer Betriebseröffnung • Welches Finanzamt ist zuständig? • Angaben zum erwarteten Gewinn • Eventuell: Angaben betreffend Gesellschafter • Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID) • Begrüßungsbesuch des Finanzamtes • Kontrollen durch Finanzpolizei • Vertretung durch Steuerberater? Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
2. Steuern & Rechtsformen • Einzelunternehmer: • ESt (Einkommensteuer) bis zu 50 % je nach Höhe des Gewinnes • Personengesellschaft mit Firmenbucheintragung (OG, KG): ESt • Personengesellschaft ohne Firmenbucheintragung (GesbR, ARGE, stille Gesellschaft): ESt • Kapitalgesellschaft (GmbH, AG): KöSt + KESt • KöSt (Körperschaftsteuer): fixer Steuersatz 25 % • KESt (Kapitalertragsteuer): 25 % bei Ausschüttungen Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
2. Steuern & Rechtsformen Einkommensteuertarif seit 2009 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
3. Steuerzuckerln • Gewinnfreibetrag – bis 13 % des Gewinnes steuerfrei • für Gewinne über 175.000,- Einschränkungen • Investitionen als Voraussetzung: • für Gewinne bis 30.000,- pro Jahr keine erforderlich, darüber Investitionen tätigen! • NEUFÖG – Neugründungs-Förderungsgesetz • Befreiungen von Abgaben und Gebühren • Formular für Neugründung bzw für Betriebsübernahme (sog Betriebsübertragung) Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
4. Laufende Buchführung • Alle betrieblichen Vorgänge müssen durch Belege nachweisbar sein • Laufende Aufschreibungen führen (laufende Buchführung) - Kassabuch, Wareneingangsbuch • Registrierkassen: Kassen-Richtlinie des BMF • Monatlich bzw vierteljährlich sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UVA) zu erstellen • Belege sind aufzubewahren! • Keine Belege vorhanden – Schätzung durch das Finanzamt! • Name von Zahlungsempfängern • elektronische Rechnungen möglich (per Email) Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
5. Gewinnermittlungsart • Für jedes Kalenderjahr muss ein Jahresabschluss erstellt werden • Unterschiedliche Arten von Jahresabschlüssen: • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Pauschalierung) • steuerliche Bilanzierung • Bilanzierung nach Unternehmensrecht • GmbH: Einreichung beim Firmenbuch notwendig • Vorlage der Jahresabschlüsse auch für Kredite bzw Förderungen eventuell auch für Firmenbuch notwendig Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
5. Gewinnermittlungsart • Bilanz oder EAR oder Pauschalierung? • Bilanzerstellung verpflichtend für: • Kapitalgesellschaften (zB GmbH, GmbH & Co KG) • Alle jene, die die steuerlichen Buchführungsgrenzen überschreiten: • jährlicher Umsatz über € 700.000 bzw 1 Mio • Land- & Forstwirte: über € 150.000 Einheitswert • Freiwillige Bilanzierung ist möglich Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
6. Steuererklärungen • Für jedes Kalenderjahr müssen Steuererklärungen erstellt werden • Beim Finanzamt elektronisch einreichen grundsätzlich bis 30. Juni des folgenden Jahres • Wenn durch einen Steuerberater vertreten, dann längere Fristen • Auf die Steuererklärung folgt dann ein Bescheid des Finanzamtes: Nachzahlung oder Gutschrift? • Berufung gegen den Bescheid möglich Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
6. Steuererklärungen • Die wichtigsten Steuererklärungen: • Einkommensteuer bzw Körperschaftsteuer • Umsatzsteuer • Kommunalsteuer • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (mehrmals pro Jahr) • Zusammenfassende Meldungen (mehrmals pro Jahr) • Steuererklärungen für die Gesellschaft und für die einzelnen Gesellschafter notwendig Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
7. Rechte gegenüber dem FA • Jeder Steuerpflichtige genießt auch bestimmte Rechte im Abgabenverfahren: • Recht, sich durch einen Steuerberater vertreten zu lassen • Recht auf Akteneinsicht • Recht, bestimmte Anträge zu stellen (zB Antrag auf Zahlungserleichterung, Antrag auf Verlängerung einer Frist) • Recht auf Parteiengehör (zB bei Betriebsprüfung) • Zustellung Finanzamtspost: per Post oder elektronisch in Finanzonline? Varianten wählbar Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
8. Pflichten gegenüber dem FA • Ordnungsgemäße Buchführung (Eintragungen chronologisch geordnet, vollständig, richtig, zeitgerecht, Blätter fortlaufend nummerieren, nicht mit Bleistift, keine Unleserlichkeiten ...) Bei Pflichtverletzung: Schätzung möglich! • Registrierkassen – neu: Kassenrichtlinie beachten! • Steuern und Abgaben zeitgerecht entrichten • Anzeigepflicht (zB auch bei Schenkungen) • Wahrheits- und Offenlegungspflicht • Mitwirkungspflicht – zB bei Kontrolle durch FiPol Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
9. Formulare • Für das Finanzamt unter www.bmf.gv.at • SVA - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft: Fragebögen werden zugesandt • wenn Mitarbeiter: Tiroler Gebietskrankenkasse • NeuFöG: Wirtschaftskammer Tirol Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
... und wenn Sie Hilfe benötigen Ihr Steuerberater kennt eine Lösung! • Kummer-Nummer: (0512) 548 200 • Hotline: 0699/10 12 22 50 • Hot-mail: k.hilber@khwt.at • Hot-Info: www.khwt.at Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
... und wenn Sie Hilfe benötigen: Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber