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Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. 4. Juni 2013. Dr. Esko Horn Arbeitsgericht Hamburg. Rechtsquellen des Arbeitsrechts. Rangprinzip. Günstigkeitsprinzip. Spezialitäts-/Ordnungsprinzip. Arbeitnehmerbegriff. Arbeitnehmer. 1. Privatrechtlicher Vertrag.
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Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis 4. Juni 2013 Dr. Esko Horn Arbeitsgericht Hamburg
Rangprinzip Günstigkeitsprinzip Spezialitäts-/Ordnungsprinzip
Arbeitnehmer 1. Privatrechtlicher Vertrag a) öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis b) familienrechtliche, gesetzliche Verpflichtungen
Kriterien a) Werkvertrag 2. Dienstvertrag b) Gesellschaftsvertrag c) Auftrag d) sonstige 3. Unselbstständige Dienste Inhaltlich; Zeitlich; Örtlich Weisungsgebundenheit Eingliederung Ganze Arbeitskraft Person „Teil“ des Betriebs? Festes Gehalt Urlaub Lohnnebenkosten Bezeichnung Teilzeit?
Krankheit ist für Arbeitsverhältnis grds. egal! Wichtig ist, dass der AN arbeitsunfähig erkrankt ist!
Einfacher Brief • Einschreiben • Einschreiben mit Rückschein
Verhaltensbedingte Kündigung 1. Grundsätze Fehlverhalten Beeinträchtigung betrieblicher Belange Interessen- abwägung
Fehlverhalten - Im Leistungsbereich - Betriebliche Verbundenheit - Personaler Vertrauensbereich - Sonstiges Verhalten, das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt Ruhig und verständig urteilender Arbeitgeber Objektiver Maßstab Grds. Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Kündigung keine Sanktion!!! Neg. Prognose!!! Beeinträchtigung betrieblicher Belange Wieso sollte sich Pflichtverletzung wiederholen? Störung des Arbeitsverhältnisses Abmahnung Exkurs
Abmahnung Sinn Inhalt Rügefunktion Warnfunktion Vorbereitungshandlung Keine „Füllwörter“ z.B. insbesondere 1. Konkreter Sachverhalt Keine Wertungen 2. Konkrete Rüge Präzise erläutern, wie Person sich hätte verhalten sollen 3. Kündigungsandrohung
Konsequenzen für Arbeitgeber Text einfach halten Viele Abmahnungen Gefahr des Verbrauchs Aufpassen bei Gegendar-stellungen
Konsequenzen für Arbeitnehmer Abmahnung nie angreifen Gegendarstellung
Beeinträchtigung betrieblicher Belange Neg. Prognose!!! Störung des Arbeitsverhältnisses Abmahnung Ereignis wirkt auch bei Nichtwiederholung derart belastend, dass Zusammenarbeit nicht möglich Keine Möglichkeit einer anderweitigen vertragsgerechten Beschäftigung • Anderer Arbeitsplatz, auf den Versetzung möglich Straftaten 2. Nach Versetzung vermutlich keine Störung
Interessenabwägung Alle Umstände, welche für oder gegen eine Kündigung sprechen können • AN • - Art, Schwere und Häufigkeit der vorgeworfenen Pflichtwidrigkeiten, • - Grad des Verschuldens, • - früheres Verhalten des Arbeitnehmers, • - Mitverschulden des Arbeitgebers, • Dauer der Betriebs-zugehörigkeit • - Lebensalter, Umfang der Unterhaltsverpflichtungen • AG • Arbeits- und Betriebsdisziplin • - Betriebsablaufstörungen • - Eintritt eines Vermögensschadens • - Schädigung des Ansehens in der Öffentlichkeit • Schutz der übrigen Belegschaft Änderungskündigung
2. Einzelfälle Straftaten im Betrieb Nicht jede Straftat Erforderlich: Betriebsbezug Straftat gegen AG Straftat in Dienststelle/Betrieb des AGs Straftat außerhalb der Dienststelle/ Betrieb Diebstahl Arbeitszeitbetrug Bei Gelegenheit, ggf. zu Gunsten des AGs z.B. Mord; Geiselnahme an Dritten; Pfund Kaffee?
Pflichtverletzungen bei Erkrankungen Anzeigepflicht § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG Nachweispflicht § 5 Abs. 1 S. 2 EntgeltFG Rückmeldepflicht Abmahnung Betriebsablaufstörungen Interessenabwägung
Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit Vortäuschen einer AU „Beharrlichen“ Arbeitsverweigerung Sonderfall einer Abmahnung? Wenn es feststeht selten Sonst Indizien: Krankheitswidrige Tätigkeiten Betriebsablauf-störungen Interessenabwägung
Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit Pflichtverletzung ist die Nötigung spätere Erkrankung egal Abmahnung? Betriebsablaufstörungen Interessenabwägung
Kündigungsentschluss bedingt durch Wegfall des Arbeitsplatzes Arbeitgeber kann nicht mehr beschäftigen betriebsbedingte Kündigung Arbeitnehmer kann Leistung nicht mehr erbringen Arbeitnehmer will Leistung nicht mehr erbringen Abgrenzung zu personenbedingter Kündigung verhaltensbedingter Kündigung
Übersicht Kündigungsgrund Sozialauswahl Unternehmerische Entscheidung Vergleichsgruppen Wegfall eines Arbeitsplatzes Herausnahme einzelner Arbeitnehmer Keine andere Beschäftigungsmöglichkeit Abwägung/Vergleichskriterien
Kündigungsgrund Summe aller (!) Tätigkeiten Wegfalls des Arbeitsplatzes Was macht Arbeitsplatz aus?
Wegfall des Arbeitsplatzes Wegfall durch Verteilung
Darlegung im Prozess Dazu muss man wissen, wie viel Zeit zur Verfügung steht Wie schaffen die Mitarbeiter die Arbeit, ohne Überstunden zu leisten?
Zeitpunkt: Kündigungszugang Keine andere Beschäftigungs-möglichkeit Im Betrieb oder Unternehmen Freier Arbeitsplatz Arbeitnehmer alles anbieten, was frei ist Änderungskün-digung Auch Arbeitsplätze auf niedrigerer Hierarchiestufe? Ja!!!
Sozialauswahl Kündigungsgrund Sozialauswahl Unternehmerische Entscheidung Vergleichsgruppen Wegfall eines Arbeitsplatzes Herausnahme einzelner Arbeitnehmer Keine andere Beschäftigungsmöglichkeit Abwägung/Vergleichskriterien
Personenbedingte Kündigung Beeinträchtigung betrieblicher Belange Interessen- abwägung Negative Prognose Alle Umstände, welche für oder gegen eine Kündigung sprechen können Tatsachen, aufgrund derer künftige Störungen zu befürchten sind Störung des Arbeitsverhältnisses Kenntnisstand des Arbeitgebers egal z.B. Beschäftigungsdauer; Unterhaltspflichten; Ursachen der Erkrankung Keine Möglichkeit einer anderweitigen vertragsgerechten Beschäftigung Zeitpunkt? Zugang der Kündigung Änderungskündigung