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Kommunale Arbeitsförderung. Jugendberufshilfe im Landkreis St. Wendel Fachtagung am 03. Juli 2007, Neudietendorf „Mich braucht keiner – Gibt es nicht“. Was beinhaltet unsere Jugendberufshilfe? Mehrjähriges, aufeinander aufbauendes und vernetztes Hilfesystem an der
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Kommunale Arbeitsförderung Jugendberufshilfe im Landkreis St. Wendel Fachtagung am 03. Juli 2007, Neudietendorf „Mich braucht keiner – Gibt es nicht“
Wasbeinhaltet unsere Jugendberufshilfe? • Mehrjähriges, aufeinander aufbauendes und vernetztes Hilfesystem an der • Schnittstelle Schule - Beruf • Zielgruppe: Benachteiligte Schülerinnen und Schüler mit verringerten Chancen • zur beruflichen Integration • Verknüpfung verschiedener Modellklassen an Allgemeinbildenden und • Berufsbildenden Schulen (Erweiterte Realschule, Berufsvorbereitungs- und • Berufsgrundbildungsjahr – BVJ, BGJ) • Passender Praxiseinsatz für die Schülerinnen und Schülerin in den einzelnen • Stufen • Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften vor Ort in den Schulen • Organisatorische und fachliche Einbindung der sozialpädagogischen Fachkräfte • in der SGB II-Behörde – Kommunale Arbeitsförderung
Werorganisiert unsere Jugendberufshilfe? • Der Landkreis St. Wendel ist seit 01.01.2005 sog. Optionskommune und somit • Träger der Grundsicherung nach SGB II • Im Innenverhältnis der Landkreisverwaltung übernimmt die Kommunale • Arbeitsförderung die Aufgaben des SGB II • Die Kommunale Arbeitsförderung ist ein eigenständiges Amt im Dezernat • Jugend und Soziales • Innerhalb der Kommunalen Arbeitsförderung bildet die Jugendberufhilfe ein • Team im Bereich Eingliederung/Aktive Leistungen Kommunale Arbeitsförderung Eingliederung Aktive Leistungen Geldleistungen Passive Leistungen Fallmanagement Arbeitgeberservice Jugendberufshilfe Einglied.verwalt.
Wie war die Ausgangslage? • „Schule“ ist angesichts der Schulmüdigkeit und der erheblichen Lern- und • Leistungsproblematik vieler Schülerinnen und Schüler überfordert (dies gilt • insbesondere für die problematischen Schulformen BVJ und BGJ) • Rd. 11 % der arbeitslosen Jugendl. haben keinen Hauptschulabschluss (2001) • Rd. 54 % der arbeitslosen Jugendl. haben keinen Ausbildungsabschluss (2001) • Kritik aus der Wirtschaft bzgl. der Ausbildungsreife der Jugendlichen • Übergang Schule – Beruf ist, insbesondere für die benachteiligten und die schwer • vermittelbaren Jugendliche, der kritische Punkt in der Berufswegeplanung • Zu viele Jugendliche münden nach Beendigung der Schule unmittelbar in die • sozialen Sicherungssysteme ein • Vielzahl von Aktivitäten und Modellen verschiedener Bundes- und Landes- • ministerien, ESF, Arbeitsverwaltungen, Kommunen, Beschäftigungsträger, • Kammern • Kein Roter Faden, keine konzeptionelle Verknüpfung, Insellösungen mit isolierter • Betrachtungsweise je nach Geldgeber und keine Vernetzung der Akteure
Das Konzept der Jugendberufshilfe Ausbildung - Beschäftigung - Qualifizierung - Berufschulpflicht - Versetzung in Kl. 9 - Erfüllung der Berufsschulpflicht Dualisiertes BGJ/BGS KBBZ, TGBBZ, SPBBZ - HSA bei Qualifikation - Berufschulpflicht - Keine Versetzung in Kl. 9 - Erfüllung der Berufsschulpflicht Ziele Zugang Produktionsschule BVJ - TGBBZ, SPBBZ - Externer HSA möglich - Erfüll. Vollzeitschulpflicht (Keine Erfüllung der Berufschulpflicht) - Vollzeitschulpflicht Praxisklasse Erw. Realschule - Externer HSA möglich Aufsuchende Jugendberufshilfe
Aufsuchende Jugendberufshilfe • Zielgruppe: • Schülerinnen und Schüler mit zu erwartenden beruflichen Integrations- • problemen in den Abschlussklassen der Erweiterten Realschulen, Gesamt- • schulen und in den schulischen Klassen der Berufsgrundschuljahre • Inhalt: • Aufsuchende Arbeit in den jeweiligen Schulen • Erfassung aller entsprechenden Jugendlichen durch Kontakt mit den jeweiligen • Klassenlehrern • Berufsperspektivische Grundberatung • Zuführung in das weitergehende Hilfssystem • Standort im Landkreis St. Wendel: • - Kommunale Arbeitsförderung, St. Wendel • Personalisierung: • - Beratung von 145 Schülerinnen und Schüler / Schuljahr 2005-2006 • 1,0 VZ sozialpädagogische Fachkraft • Finanzierung: 100 % Landkreis St. Wendel
Modell Praxisklasse (neu ab Schuljahr 2006-2007) • Zielgruppe: • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 8 im letzten Jahr ihres • neunjährigen Schulbesuches im Hauptschulzweig der Erweiterten Realschule • Beendigung der Vollzeitschulpflicht ohne Abschluss • Schulmüdigkeit, starke Lern- und Leistungsdefizite • Inhalt: • Räumliche Ausgliederung der Praxisklasse aus der Erweiterten Realschule • Verknüpfung von schulischen Lerninhalten und hohem Praxisanteil (Einsatz • im geschützten Bereich: Beschäftigungsgesellschaften oder soz. Einrichtungen • Entbindung von einem festen Lehrplan • Individuelle Betreuung in schulischer und sozialpädagogischer Hinsicht • Standort im Landkreis St. Wendel: • - Eine Klasse an der Erweiterten Realschule St. Wendel • Personalisierung: • - Maximal Klassenstärke: 15 Schülerinnen und Schüler / Schuljahr 2006-2007 • 1,0 VZ sozialpädagogische Fachkraft in der Praxisklasse • - Finanzierung: 100 % Landkreis St. Wendel • 2 x 0,5 TZ Lehrkräfte der Erweiterten Realschule St. Wendel
Produktionsschule (BVJ) • Zielgruppe: • Junge Menschen, die während ihrer allgemeinen Schulpflicht nicht in die • Klasse 9 versetzt wurden und weiterhin der Berufsschulpflicht unterliegen • Erhebliche Lern- und Leistungsprobleme • Schulmüdigkeit • Zur Zeit keine Vermittlungschance in einen Betrieb • Inhalt: • Einjährige berufsvorbereitende Maßnahme, in der die Jugendlichen • betriebliche Arbeitsformen im schulischen Werkstattbereich trainieren • Förderung der personalen, sozialen und beruflichen Kompetenz • Erwerb des Hauptschulabschlusses / Erfüllung der Berufsschulpflicht • Standort im Landkreis St. Wendel: • Insg. 3 Klassen am Techn.-gewerbl. und Soz.-pfleg. Berufsbildungszentrum, • St. Wendel • Personalisierung: • - 3 Klassen mit insgesamt 69 Schülerinnen und Schüler / Schuljahr 2005-2006 • 1,0 VZ für sozialpädagogische Betreuung in der Produktionsschule • Finanzierung: 70 % ESF und 30 % Landkreis St. Wendel • Lehrkräfte der Berufsbildungszentren
Dualisiertes BGJ/BGS • Zielgruppe: • Junge Menschen, die während ihrer allgemeinen Schulpflicht in die Klasse 9 • versetzt wurden und weiterhin der Berufsschulpflicht unterliegen • Jugendliche, die keine Lehrstelle gefunden haben, nicht ausbildungsreif sind • oder bereits eine Ausbildung abgebrochen haben • Inhalt: • Fachpraktisches Trainingsjahr in einem Ausbildungsbetrieb • 3 Tage/Woche Betrieb, 2 Tage/Woche Schule • Erwerb des Hauptschulabschlusses / Erfüllung der Berufsschulpflicht • Erwerb der Ausbildungsreife mit anschließender Vermittlung in Ausbildung • Standort im Landkreis St. Wendel: • Je zwei Klassen am Kaufm., Techn.-gewerbl.und Soz.-pfleg. Berufsbildungs- • zentrum, St. Wendel • Personalisierung: • - 6 Klassen mit insg. 123 Schülerinnen und Schülern / Schuljahr 2005-2006 • 3,0 VZ sozialpädagogische Fachkräfte im Dualisierten BGJ/BGS • Finanzierung: 70 % ESF und 30 % Landkreis St. Wendel • - Lehrkräfte der Berufsbildungszentren
Welche Ziele verfolgt unsere Jugendberufshilfe? • Psychosoziale Stabilisierung der Schülerinnen und Schüler • Reduzierung der Schulmüdigkeit und der Fehlzeiten • Erfüllung der Berufsschulpflicht • - Erfassung aller benachteiligten Schülerinnen und Schüler • Erwerb des Hauptschulabschlusses • Nachhaltige Vermittlung in Ausbildung / Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen • Diese Ziele können nur erreicht werden: • Klare Zuständigkeitsregelungen im Landkreis (Schnittstellen SGB II, SGB III und • SGB VIII) • Übernahme von Verantwortung • Kommunales Gesamtkonzept für benachteiligte Schülerinnen und Schüler unter • Federführung der Kommune
Dieses Projekt wird gefördert durch: EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT Europäischer Sozialfonds Stand: Juli 2007 Kommunale Arbeitsförderung, Tritschlerstraße 5, 66606 St. Wendel Ansprechpartner: Harald Becker Telefon: 06851 - 801 1020 Fax: 06851 - 801 1090 Email: h.becker@lkwnd.de