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Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010). im Bildungszentrum Reutlingen-Nord Referenten: M.Fuhrich, W.Kopp (Präsentation: M. Schreiner, W.Kopp). Struktur. Grundkonzeption Fächer, Kurse und Belegungspflicht Punktesystem und Noten Gleichwertige Leistungen
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Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010) im Bildungszentrum Reutlingen-Nord Referenten: M.Fuhrich, W.Kopp (Präsentation: M. Schreiner, W.Kopp)
Struktur • Grundkonzeption • Fächer, Kurse und Belegungspflicht • Punktesystem und Noten • Gleichwertige Leistungen • Abiturprüfung • Besondere Lernleistung • Abrechnung • Termine und Internetadressen
Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechendenBegabungen und Bildungsabsichten einebreite und vertiefteAllgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. • Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit, • theoretische Erkenntnissenachzuvollziehen, • schwierige Sachverhaltegeistig zu durchdringen, • sowievielschichtige Zusammenhängezu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können. • Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg §8 Gymnasium
Welche Fächer gibt es? • In diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufennur 2 Kursebesucht werden. • ** dieses Fach wird nur 2stündig angeboten
Was ist ein Kurs? • Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt. • Beispiele: • Mathematik: 4 Kurse (K1.1, K1.2, K2.1, K2.2) • Psychologie*: 2 Kurse (K2.1, K2.2)
Wie viele Stunden hat ein Kurs? • Vierstündige Kurse • Kurse in den Pflichtkernfächern • Kurse in den Wahlkernfächern • Kurse in jeder Fremdsprache • (ausgenommen: spät beginnende können auch zwei- oder dreistündig sein) • Zweistündige Kurse • Kurse in jedem anderen Fach • Ausnahme: Spanisch 3std • Zweistündige Seminarkurse
Welche Kurse müssen belegt werden? • Vierstündige Kurse (jeweils vier Kurse) • 3 Pflichtkernfächer • Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache aus dem Pflichtbereich der Sekundarstufe I • 1. Wahlkernfach • Eine weitere Pflichtfremdsprache aus der Sekundarstufe I oder • Physik oder Biologie oder Chemie (kein NWT) • 2. Wahlkernfach • Jedes Fach aus dem Pflichtbereich
Welche Kurse müssen belegt werden? • Zweistündige Kurse (jeweils vier Kurse) • Musik oder Bildende Kunst • Geschichte • Gemeinschaftskunde (1.HJ & 4.HJ) bzw. Geographie (2.HJ & 3.HJ) • Sonderfall: • Ist Wirtschaft Wahlkernfach, so werden Geographie im 2.HJ und Gemeinschaftskunde in 4.HJ erlassen, (Bei einer mdl Prüfung stammt der • Prüfungsstoff aber aus beiden Halbjahren !) • Religionslehre bzw. Ethik • Zwei der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder NWT • Hinweis: • Ist eine Naturwissenschaft 4-stündig, so muss nur eine weitere zweistündig belegt werden, • Sport
Kurszahl und Wochenstunden • 20 4-stündige Kurse • mind. 20 2-stündige Kurse (oder das 3stündige Spanisch) • durchschnittlich 32 Wochenstunden pro Halbjahr (AGs werden mitgezählt) Zur Kurswahl mit Winprosa
Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet? Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle – je nach Tendenz – zugeordnet.
GFS/ gwL • Mögliche Formen • Schriftliche Hausarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate bzw. Präsentationen, mündliche Prüfungen, … • Rahmenbedingungen • Verpflichtung zu drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe (eine vierte ist möglich) • Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar) • Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur • Tutor koordiniert
Schriftliches und mündliches Abitur • In der Abiturprüfung wird jeder Schüler in fünf Fächern geprüft. • Es gibt: • vier schriftliche Prüfungsfächer • ein mündliches Prüfungsfach
Schriftliche Prüfungsfächer • Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind: • alle dreiPflichtkernfächer • Deutsch • Mathematik • Fremdsprache • eines der beiden Wahlkernfächer • Falls E oder F: 180 min schriftl., Kommunikationsprüfung, pro Schüler 15 min, allein oder zu zweit, Festlegung 3.HJ.
Mündliches Prüfungsfach • Es müssen in der Abiturprüfung alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Das bedeutet: • Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft: • Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld (Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik) • oder eine besondere Lernleistung aus diesem Feld. • Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft: • Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich • oder eine beliebige besondere Lernleistung • (oder eine spät beginnende Fremdsprache)
Sport, Musik, Kunst als mündliches Prüfungsfach • Bildende Kunst und Musik kann fachpraktische Teile enthalten. • Sport enthält einen mündlichen (Punktzahl wird einfach gewertet) und einen fachpraktischen Teil (Punktzahl wird doppelt gewertet).
Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach Jeder Schüler kann – freiwillig oder unfreiwillig* – in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden. * bei Festlegung durch den Prüfungsvorsitzenden.
Die besondere Lernleistung (bLL) • Teilnahme an einem Seminarkurs • fachübergreifende Themenstellung • Wahl des individuellen Themas zu Beginn von K1.1 • Betreuung durch i.d.R. zwei Lehrkräfte • 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium • Bewertung als Einheit mit max. 60 Punkten (Leistungen der 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium) • Schülerbezogene Zuordnung zu einem Aufgabenfeld • Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb • Schulleitung entscheidet über Anerkennung • Zusätzlich Dokumentation und Kolloquium • Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerbsbeitrag erneut (max. 30 NP), ebenfalls eine Dokumentation und ein Kolloquium (je 15 NP) • Jeder Schüler kann maximal eine besondere Lernleistung einbringen.
Die „Jokerfunktionen“ der bLL Die besondere Lernleistung kann das 5. Prüfungsfach ersetzen, wenn unter Berücksichtigung der Aufgabenfeld-Zuordnung der bLL zusammen mit den schriftlichen Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Fall 1: eine schriftl Prüfung aus dem 2.Feld: Aufgabenfeld der bLL ist egal Fall 2: keine schriftl. Prüfung aus 2. Feld: bLL muss dem 2. Feld zugeordnet sein Vorteil: Keine Präsentationsprüfung am Ende der Schulzeit Wird eine bLL nicht als Ersatz für das 5. Prüfungsfach verwendet, so kann sie wie zwei Kurse im Kursblock angerechnet werden.
Pflichtanrechnung in Block I • Kurse in den fünf Kernfächern (20 Kurse) • Mindestens 20 weitere Kurse, darunter (falls nicht anderweitig eingebracht) • Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse) • Geschichte (4 Kurse) • Gemeinschaftskunde / Geographie (2x2 Kurse, Sonderfall Wirtschaft beachten) • 2 Naturwissenschaften (2 x 4) • Falls noch nicht enthalten: • Kurse des mündlichen Prüfungsfachs (4 Kurse)
Wahlanrechnung in Block I • Zu diesen 40 Kursen können weitere Kurse angerechnet werden, wenn dadurch die durchschnittliche Punktzahl der Kurse ansteigt. • In diesem Fall wird die mittlere Punktzahl aller angerechneten Kurse bestimmt und diese mit 40 multipliziert. • Die besondere Lernleistung ist – falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block I anrechenbar. Dabei wird die erreichte Notenpunktzahl für die bLL verdoppelt, also sind maximal 30 Punkte anrechenbar.
Mindestanforderungen • Block I (Qualifikationsphase) • mindestens 200 von 600 möglichen Punkten • maximal 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten (bis 44 Kurse darf man 8 „unterbelegen“, von 45 – 49 Kursen darf man 9 unterbelegen, ...) • kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten • Block II (Abiturprüfung) • mindestens 100 von 300 möglichen Punkten • in 3 Prüfungsfächer je mindestens 20 Punkte (vierfache Wertung)
Termine in 10 • Februar: Infophase über Inhalte und Anforderungen der Kurse durch Lehrkräfte • März: Abfrage der Koop-Kurse (verbindliche Meldungen) • März / April / Mai: • Durchführung der Basiswahl Mitte März (komplette Kurswahl einschl. Angabe von Prüfungsfächern und ggfls einer besonderen Lernleistung) • Auswertung der Basiswahl (endgültiges Kursangebot / Schienenmodell) • Wer muss 4stündige Kurse umwählen? • Ende Juni/Anfang Juli: Durchführung der Hauptwahl
Termine in K1 / K2 • Zu Beginn des 3.HJs (K2.1): • Festlegung des 4.schriftlichen Prüfungsfachs (ein Wahlkernfach) • Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Wahl dieser Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlkernfach • Nach Ausgabe des Zeugnisses für K2.1 (3.HJ): • Wahl des mündlichen Prüfungsfachs • Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: • Angabe der anzurechnenden Kurse • Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung • Evtl. Festlegung der zusätzlichen mündlichen Prüfung
Termine in K1 / K2 Wir bitten darum, Abgabetermine einzuhalten! Das Einfordern nicht rechtzeitig eingegangener Belegbögen, Protokolle und Meldezettel etc kostet uns viel Zeit, ist lästig und hält uns von wertvolleren (Beratungs-) Aufgaben ab.
www.cmh-soft.de • Klick auf „winprosa“ - „Serviceseiten für Schüler/innen“ Leitfaden Abitur 2016 NGVO(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform) www.bzn.rt.bw.schule.de Präsentation über die NGVO