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Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Sedanstraße. Laufbahn der gymnasialen Oberstufe. Auslandsaufenthalt. Über Auslandsaufenthalte entscheidet die Schule auf Antrag der Eltern. Ein Auslandsaufenthalt findet in der Regel in der EF statt.
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Auslandsaufenthalt • Über Auslandsaufenthalte entscheidet die Schule auf Antrag der Eltern. • Ein Auslandsaufenthalt findet in der Regel in der EF statt. Bei entsprechend guten Leistungen am Ende der Sek I können die SuS nach der Rückkehr direkt in der Q1 einsteigen. In diesem Fall erfolgt die Zuerkennung des Mittleren Schulabschlusses nach erfolgreichem Durchgang der Q1. • Ein Auslandsaufenthalt kann auch noch in der Q1 stattfinden, aber nicht mehr in der Q2. • In dem Fall wird das Jahr eingeschoben und nicht auf die Verweildauer angerechnet.
Vertiefungs- und Projektkurse Vertiefungs- und Projektkurse erweitern das Fächer- und Kursspektrum in der gymnasialen Oberstufe. Über das konkrete Angebot entscheiden die Schulen.
Vertiefungskurse • Vertiefungskurse können in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen angeboten werden. • Sie werden zweistündig unterrichtet und können im halbjährigen Wechsel belegt werden. • In der EF können je Halbjahr bis zu zwei Vertiefungsfächer gewählt werden, in der Q1 und Q2 ist eine Belegung von insgesamt zwei Halbjahreskursen möglich. • Die Leistungen in den Vertiefungsfächern werden in Form von qualifizierenden Bemerkungen auf dem Zeugnis ausgewiesen. • Sie werden auf die zu belegende Wochenstundenzahl angerechnet, fließen aber nicht im Rahmen der Gesamtqualifikation mit in die Abiturnote ein.
Projektkurse • Projektkurse werden in der Q1 und Q2 zur freien Wahl angeboten und als zweistündige Jahreskurse belegt. • Sie sind inhaltlich an die unterrichteten Fächer angebunden, bieten aber Spielraum für fächerübergreifendes Arbeiten etc. • Die Abschlussnote umfasst die Leistungen in zwei Halbjahren und kann bei der Berechnung der Gesamtqualifikation in der doppelten Wertung in die Abiturnote einfließen. Die Einbringung nur eines Halbjahres ist nicht möglich. • Voraussetzung für die Teilnahme an einem Projektkurs ist die parallele oder vorausgehende Teilnahme am Unterricht in einem der Referenzfächer in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase. • Sie können in Form einer besonderen Lernleistung in das Abitur eingebracht werden; in diesem Fall findet im Rahmen der Abiturprüfung eine zusätzliche mündliche Prüfung statt, die wie ein fünftes Abiturfach gewertet wird.
Grundkurse und Leistungskurse • In der EF werden alle Fächer als Grundkurse jeweils dreistündig unterrichtet bis auf die neu einsetzende Fremdsprache. • In der Q1 und der Q2 werden Grundkurse dreistündig, Leistungskurse fünfstündig sowie die neu einsetzenden Fremdsprachen vierstündig unterrichtet. • Zwei Fächer werden als Leistungskurse gewählt. • Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang der Themen, der Intensität ihrer Behandlung und im Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung.
Individuelle Planungsmöglichkeit • Bildung eines fachlichen Schwerpunkts im Hinblick auf die Aufgabenfelder I und III (fremdsprachlicher oder naturwissenschaftlicher Schwerpunkt). • Der Schüler entscheidet, ob er eine oder mehrere Fremdsprachen aus der Sek. I durchgängig fortsetzt, es kann auch eine neue Fremdsprache dazu gewählt werden. • Der Schüler wählt ggf. Projekt- oder Vertiefungskurse. • Der Schüler entscheidet ab der Q1, ob er die Pflichtbedingungen in Kunst oder Musik durch eines dieser Fächer oder durch die Belegung von zwei Kursen in Literatur erfüllen möchte.
Vorgaben für die Fächerbelegung Wochenstundenzahl • EF, Q1 und Q2: 34 Unterrichtsstunden durchschnittlich • Der Pflichtunterricht in allen drei Schuljahren muss insgesamt 102 Wochenstunden betragen. Allgemeine Belegungsverpflichtungen • Bis zum Abitur durchgängig belegt werden müssen: Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach (Bio, Physik, Chemie) sowie Sport und die Abiturfächer • In den vier Halbjahren von Q1 und Q2 müssen 8 LKs und mindestens 30 anrechenbare GKs für die Gesamtqualifikation nachgewiesen werden. • SuS, die in der Sek I keine zweite Fremdsprache erlernt haben, müssen ab der EF bis zum Ende der Q2 eine neu einsetzende Fremdsprache (vierstündig) belegen. • Bis zum Abitur muss entweder eine weitere Fremdsprache oder ein zusätzliches naturwissenschaftliches Fach durchgängig belegt werden (Festlegung eines Schwerpunktes)
Wahl der Abiturfächer • Abiturfächer müssen von der EF an durchgehend belegt werden, spätestens mit Beginn der Q1 müssen Klausuren geschrieben werden. • Die vier Abiturfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken. • Unter den vier Abiturfächern müssen zwei der folgenden Fächer sein: • eine Fremdsprache • Deutsch • Mathematik • 1. LK: eine aus Sek I fortgeführte Fremdsprache/ Mathematik/ Naturwissenschaft/ Deutsch • 2. LK: im Rahmen der Möglichkeiten der Schule frei wählbar • Religion kann in der Abiturprüfung das Aufgabenfeld II vertreten; in diesem Fall muss ein zusätzliches gesellschaftswissenschaftliches Fach durchgehend belegt werden. • SuS, die vom Religionsunterricht befreit sind wählen als Ersatzfach Philosophie; wird Philosophie als Abiturfach gewählt, müssen in Q1 und Q2 zwei Kurse zusätzlich im Aufgabenfeld II als Ersatz für Religion belegt werden.
Vorgaben Einführungsphase • In beiden Halbjahren müssen jeweils 9 Kurse im Pflichtbereich sowie 2 im Wahlbereich (weitere Fächer + Vertiefungskurse) belegt werden • Durchgängig bis zum Ende der EF sind zu belegen:
Vorgaben Qualifikationsphase • In einem Jahr der Qualifikationsphase müssen neben den zwei Leistungskursfächern mindestens 7, in dem anderen 8 anrechenbare GKs gewählt werden (Vertiefungsfächer sind nicht anrechenbar) • Durchgängig bis zum Ende der Q2 sind zu belegen: • Deutsch • Fremdsprache • Fortgeführte Fach des II Aufgabenfeldes • Mathematik • Fortgeführte Naturwissenschaft • Fach im Schwerpunkbereich (Fremdsprache oder Naturwissenschaft)
In mindestens zwei aufeinander folgenden Halbjahren sind zu belegen: • Religion oder Philosophie (bis Ende Q1) • Kunst oder Musik (alternativ zwei Kurse in Literatur) • Geschichte oder Sozialwissenschaften (entweder Fortführung bis Ende Q1 oder Belegung eines Zusatzkurses in Q2)
Leistungsnachweise und Leistungsbewertung Klausuren • Klausurpflicht besteht in der EF folgenden Fächern: • Deutsch, Mathematik • Alle Fremdsprachen • Eine Gesellschaftswissenschaft • Eine Naturwissenschaft • Weitere, freiwillige Gks • Klausurpflicht in der Q1 und Q2 besteht in folgenden Fächern: • in den 4 geplanten Abiturfächern • in Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache, in der neu einsetzenden Fremdsprache • Darüber hinaus in einem Fach des Schwerpunktbereiches (Fremdsprache oder Naturwissenschaft)
Sonstige Mitarbeit • In der gesamten Oberstufe zählt die mündliche Mitarbeit im Unterricht gleichwertig zur schriftlichen Klausurleistung; die Bewertung eines schriftlich belegten Kurs erfolgt demnach gleichermaßen aus der Klausurnote sowie der sonstigen mündlichen Mitarbeitsleistung (die Bewertung eines mündlich belegten Kurses erfolgt nur aufgrund der sonstigen Mitarbeitsleistung). Facharbeit • In der Q1 wird eine 8-12 Seiten umfassende Facharbeit in einem selbst gewählten, schriftlich belegten Fach (Gk oder Lk) verfasst, die in ihrer Wertigkeit eine Klausurleistung ersetzt.
Abschlüsse • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife): mit der Versetzung in die Q1; bei Nichtversetzung ggf. Anerkennung des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 • Schulischer Teil der Fachhochschulreife: frühestens am Ende der Q1 bei entsprechenden Leistungen • Allgemeine Hochschulreife: mit dem Bestehen des Abiturs