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Hausarbeiten aus Korrektorensicht. RA Christian Wienecke. Vermeidbare Fehler . Formale Fehler Fehler in Zitaten Inhaltliche Fehler. Formale Fehler . Bitte vermeiden Sie formale Fehler, dazu gehören auch Rechtschreib-fehler.
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Hausarbeiten aus Korrektorensicht RA Christian Wienecke
Vermeidbare Fehler • Formale Fehler • Fehler in Zitaten • Inhaltliche Fehler
Formale Fehler • Bitte vermeiden Sie formale Fehler, dazu gehören auch Rechtschreib-fehler. • Tipp: Hausarbeit einer zuverlässigen, nicht juristisch vorgebildeten Person zur Korrektur geben und die Korrekturen einarbeiten.
Zitierfehler • Gar kein Zitat • Falsche Zitate • Zitate an der falschen Stelle
Zitate • Jede (!) Behauptung und jede (!) Definition müssen (!) mit mindestens einer Fußnote belegt werden. • Eine Definition ohne Fußnote ist so gut wie keine Definition und wird von den Korrekturassistenten schwer geahndet.
Zitate • Hüten Sie sich vor Blindzitaten. Gerade wenn Rechtsprechung zitiert wird, müssen Sie überprüfen, ob die Rechtsprechung für Ihren Fall auch einschlägig ist. • Hinweis: Der Palandt erscheint jährlich. Daher ist er an einigen Stellen nicht gut recherchiert. Bitte beim Palandt die Literatur immer (!) selbst noch einmal nachlesen!
Zitate II • Bitte hüten Sie sich vor Zitaten in der Subsumtion. Es wird in keinem Buch der Welt stehen, dass der Vertag zwischen A und B geschlossen wurde. • Fußnoten gehören nur in Definitionen und Darstellungen von Meinungen und Begründungen, NICHT in die Subsumtion!
Zitate III • Die herrschende Meinung ist der BGH! (Selbst wenn Sie meinen, dies sei anders, IST die herrschende Meinung der BGH!) • Maßen Sie sich bitte nicht an, einer Literaturstimme dieses Merkmal zuzuschreiben, schon gar nicht, wenn Sie nicht wissen, ob die Meinung in der Literatur herrschend ist.
Zitate IV • Wenn Sie die Rechtsprechung zitieren, muss (!) in der Fußnote auch (mindestens) ein Urteil auftauchen. • Schließen Sie dann mit einem Halbsatz an, dass sich auch die Literatur teilweise angeschlossen hat.
Häufige Zitierfehler Nach der Rechtsprechung können nur körperfremde Sachen gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat T durch den Faustschlag dieses Merkmal nicht erfüllt.24 [...] 23Meier, NJW 2001, 234, 235. 24Meier, NJW 2001, 234, 236; instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..
Fehler 1 • Sie schreiben „nach der Rechtsprechung“ und zitieren dann Literatur: das geht nicht!
Häufige Zitierfehler Nach der Rechtsprechung können nur körperfremde Sachen gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat T durch den Faustschlag dieses Merkmal nicht erfüllt.24 [...] 23Meier, NJW 2001, 234, 235. 24Meier, NJW 2001, 234, 236; instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..
Fehler 2 • Häufig zu finden: Das Konkretzitat! Meier sagt in der NJW sicher nichts über unseren konkreten Fall.
Häufige Zitierfehler Nach der Rechtsprechung können nur körperfremde Sachen gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat T durch den Faustschlag dieses Merkmal nicht erfüllt.24 [...] 23Meier, NJW 2001, 234, 235. 24Meier, NJW 2001, 234, 236; instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..
Fehler 3 • Belehrungen des Lesers sind zu unterlassen. Sie schreiben ein Gutachten und keinen Aufsatz.
Fehler 4 • Blindzitate: Jedes Zitat muss an Hand des Originals überprüft werden.
Fehler 5 • Sie dürfen nichts aus der Literatur zitieren, was schon so im Gesetz steht.
Inhaltliche Fehler • Unvollständige Obersätze • Keine oder unvollständige Begründungen • Kein Bezug zum Sachverhalt
Inhaltliche Fehler I • Unvollständige Obersätze nerven. In der ersten Stunde haben Sie gelernt: • WER will • WAS • Von WEM • WORAUS? • Bitte nennen Sie immer den Leistungsgegenstand und die Höhe der Gegenleistung (also z.B. den genauen Kaufgegenstand und die Höhe des Kaufpreises!).
Inhaltliche Fehler II • Sie begründen Ihre Aussage gar nicht! • „Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. A könnte jedoch diesen angefochten haben…“ • Sie begründen Ihre Aussage nur sehr unvollständig • „Dem A fehlte der Rechtsbindungswille. Folglich liegt hier kein Angebot vor, sondern nur eine invitatio ad offerendum….“
Inhaltliche Fehler III • Der Sachverhalt ist dem Korrektor bekannt! Vermeiden Sie daher Zitate wie „laut Sachverhalt“ oder ähnliches! • ABER: Beziehen Sie den Sachverhalt unbedingt in Ihre Subsumtion mit ein! • „Bei dem Ausstellen der Ware durch A in seinem Verkaufsraum an der Straße am 12.07.2013 …“
Inhaltliche Fehler IV NIEMALS etwas in den Sachverhalt hineininterpretieren, was dort nicht steht!
Vom Sachverhalt zum fertigen Gutachten • Keine Angst vor dem leeren Blatt! Es wird schon voll werden!
Vom Sachverhalt zum fertigen Gutachten • 1. Fallfrage lesen! • 2. Fallfrage noch einmal lesen! • 3. Sachverhalt abtippen • 4. Erste Gliederung erstellen • 5. Gliederung verfeinern • 6. Entscheidung treffen: Entweder die Arbeit erst einmal komplett fein gliedern oder Themenbereich für Themenbereich abarbeiten.
Vom Sachverhalt zum fertigen Gutachten • Obersatz bilden und Tatbestandsmerkmale auf einem Schmierzettel notieren • Obersatz – richtig – formulieren und zu Papier bringen • Halten Sie sich an den Grundsatz „thinkitandincit!“
Vom Sachverhalt zum fertigen Gutachten • Definitionen aus Lehrbüchern/Kommentaren übernehmen • Jedes einzelne Problem herausarbeiten und zunächst recherchieren. • Literatur sauber sortieren • Literatur auswerten • ERST DANN: Das Problem herunterschreiben • Ergebnis festhalten!
Vom Sachverhalt zum fertigen Gutachten • Nächsten Obersatz bilden und Tatbestandsmerkmale auf einem Schmierzettel notieren • Obersatz – richtig – formulieren und zu Papier bringen • Rechtsfolgen klar zum Ausdruck bringen • Der Vertrag ist durch A somit wirksam angefochten. Folglich hat A keinen Anspruch aus diesem Vertag…
Kürzen – Gutachten zu lang Erste Hilfe Maßnahmen: • Blocksatz einstellen und Silbentrennung aktivieren • Absatzunterschneidung deaktivieren • Redundante und doppelte Definitionen streichen • Füllwörter streichen • Statt § 433 Abs. 1 römische Ziffern verwenden (§ 433 I). • Fußnoten über eine Zeile Länge auf eine Zeile reduzieren. Dabei kann die häufiger verwendete Literatur gestrichen werden.
Kürzen – Gutachten zu lang • „Laut Sachverhalt“ suchen und streichen • Unnötige Definitionen streichen (Willenserklärung muss nicht, wenn es nicht genau auf dieses Problem ankommt, in Wille und Erklärung mit allen Theorien aufgebaut werden!) • Füllwörter und Worthülsen suchen und streichen (jedoch, meist etc.)
Kürzen – Gutachten zu lang • Wenn diese Maßnahmen nicht helfen, muss der gesamte Text überarbeitet werden. • In der Kürze liegt die Würze. Eine gute kurze Argumentation ist besser als eine schlechte lange Argumen-tation. • Oft bringen einzelne Wörter schon eine Zeile.
Kürzen – Gutachten zu lang • Erst wenn diese Maßnahmen auch nicht mehr greifen: • Gutachten neu und vor allem kürzer formulieren. • Das Gutachten ist kein Wettbewerb toller deutscher Sprache, sondern präziser Argumente, daher kann auch mithin und ähnliches wiederholt werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und: • Viel Spaß bei der Anfertigung der Hausarbeit!