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Ambulante Intensive Betreuung (AIB) der Bewährungshilfe Köln

Ambulante Intensive Betreuung (AIB) der Bewährungshilfe Köln. Hintergrund der konzeptionellen Überlegungen. BewährungshelferInnen werden in ihrer alltäglichen Arbeit immer häufiger mit besonders betreuungsaufwändigen jungen Menschen konfrontiert. Hintergrund der konzeptionellen Überlegungen.

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Ambulante Intensive Betreuung (AIB) der Bewährungshilfe Köln

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Presentation Transcript


  1. Ambulante Intensive Betreuung (AIB)der Bewährungshilfe Köln

  2. Hintergrund der konzeptionellen Überlegungen • BewährungshelferInnen werden in ihrer alltäglichen Arbeit immer häufiger mit besonders betreuungsaufwändigen jungen Menschen konfrontiert.

  3. Hintergrund der konzeptionellen Überlegungen • Bei den ständig steigenden Fallzahlen wird es immer schwieriger, angemessen auf die persönlichen Situation junger Menschen zu reagieren und in der angemessenen Form Hilfsangebote zu unterbreiten.

  4. Hintergrund der konzeptionellen Überlegungen • Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere Institutionen nicht mehr oder noch nicht in die Betreuung involviert sind und Jugendliche aus allen sozialen Strukturen herausfallen.

  5. Hintergrund der konzeptionellen Überlegungen • Die anhaltende Diskussion um steigende Jugendkriminalität fordert auch seitens der Bewährungshilfe innovative Arbeitsansätze.

  6. Zielsetzung • Es soll mit dem Angebot AIB eine Betreuungslücke geschlossen werden, insofern andere „helfende Institutionen“ nicht in die Betreuung eingebunden sind.

  7. Zielsetzung • Jugendlichen sollen zeitnah, stabilisiert werden, um potentielle Straftaten zu vermeiden

  8. Zielsetzung • Durch AIB soll Haftvermeidung betrieben werden: Zum einen dadurch, dass zeitnah Alternativen zur U-Haft erarbeitet werden können, zum anderen, wenn eine Strafaussetzung nur unter besonderen Auflagen gerechtfertigt erscheint.

  9. Grundlegende Annahmen des Konzeptes • Jugendliche, die extrem auffälliges Verhalten zeigen, haben ihre sozialen Bezüge teilweise oder komplett verlassen.

  10. Grundlegende Annahmen des Konzeptes • Delinquenz und damit zusammenhängende Phänomene sind eine Folge von verlorener sozialer Stabilität und fehlender, zuverlässiger Kontaktpersonen

  11. Methodisches Vorgehen • Im Zusammenhang mit den Grundannahmen steht im Mittelpunkt der Arbeit konsequenterweise der Aufbau förderlicher sozialer Netzwerke

  12. Methodisches Vorgehen • Grundlegende Methoden sind der Ansatz Sozialer Netzwerke, Lebenswelt- und Ressourcenorientierung, Empowerment und lösungsorientierte Arbeit

  13. Methodisches Vorgehen • Auf Grund des verbesserten Betreuungsschlüssels kann vermehrt aufsuchende Arbeit geleistet werden, die doch eher typische „Komm-Struktur“ der Bewährungshilfe kann so umgangen werden

  14. Methodisches Vorgehen • In der Anfangsphase besteht nahezu täglich Kontakt zu den Jugendlichen, um vereinbarte Ziele zeitnah umsetzen zu können und eine Stabilisierung möglichst umgehend erreichen zu können

  15. Zielgruppe • Das Angebot der AIB richtet sich ausschließlich an junge Menschen die nach JGG verurteilt wurden.

  16. Zielgruppe • Es muss jedoch ein besonderer Betreuungsbedarf festgestellt werden. Ausschlaggebend ist also nicht das Ausmaß der Straffälligkeit sondern das Ausmaß des Hilfebedarfs.

  17. Zielgruppe • Außerdem sollte zumindest ansatzweise eine glaubhafte Motivation und die Bereitschaft Hilfsangebote anzunehmen vorhanden sein.

  18. Rechtlicher Rahmen • Rechtliche Grundlage ist eine Strafaussetzung zur Bewährung, eine Strafrestaussetzung oder eine Vorbewährung. Die Teilnahme an der AIB wird verpflichtend im Bewährungsbeschluss festgehalten.

  19. Rechtlicher Rahmen • Es können sowohl Jugendliche bei Erstverurteilung, als auch Jugendliche die bereits unter Bewährungsaufsicht stehen, in die Betreuung aufgenommen werden.

  20. Rechtlicher Rahmen • Der „Intensiv-Bewährungshelfer“ ist für die Betreuungsdauer namentlich bestellt.

  21. Betreuungsdauer • Im Idealfall sollten die vereinbarten Ziele während einer Betreuungszeit von sechs Monaten erreicht werden.

  22. Betreuungsdauer • Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendrichter möglich.

  23. Einrichtung des Konzepts im Rahmen der BwH • Drei Kollegen und eine Kollegin arbeiten fallreduziert: Es werden dabei jeweils fünf Jugendliche intensiv betreut, 25 Probanden werden im Rahmen der regulären Bewährungshilfe betreut.

  24. Einrichtung des Konzepts im Rahmen der BwH • Die intensivierte Form der Betreuung kann auch auf diesem Weg gewährleistet werden.

  25. Einrichtung des Konzepts im Rahmen der BwH • Die Mehrbelastung wird derzeit von den übrigen Kollegen der Dienststelle getragen.

  26. Besondere Möglichkeiten des Konzepts • Besondere Möglichkeiten des Konzeptes liegen vor allem in einer deutlichen Beschleunigung aller Verfahren und in der verbesserten Kooperation mit allen Beteiligten

  27. Besondere Möglichkeiten des Konzepts • Die Jugendlichen erfahren somit umgehende Konsequenzen, sowohl auf positive als auch auf negative Entwicklungen.

  28. Besondere Möglichkeiten des Konzepts • Durch den verbesserten Informationsstand aller Beteiligter, kann mit den Jugendlichen unmittelbar an deren Lebenssituation gearbeitet werden.

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