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Ausgangslage. bis dato oftmals unzulngliche erzieherische Gesamtherangehensweise - Gemengenlageab 2003 nach Vorliegen der kommentierten Rckfallstatistik Legalbewhrung nach strafrechtlichen SanktionenNeuregelung u. a. 2 Abs. 1 JGG;Neuregelung: Schsisches Jugendstrafvollzugsgesetz zum 01.
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