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Feruze Akdur Bereichsleiterin Marktfolge Passiv

Herzlich willkommen. Das neue „SEPA Zeitalter“ Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrs-Systeme. Feruze Akdur Bereichsleiterin Marktfolge Passiv. Hintergründe und Ziele. Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft

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Feruze Akdur Bereichsleiterin Marktfolge Passiv

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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen Das neue „SEPA Zeitalter“ Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrs-Systeme Feruze Akdur Bereichsleiterin Marktfolge Passiv

  2. Hintergründe und Ziele • Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes • Stärkung der europäischen Wirtschaft • Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente • Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs • Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

  3. Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen UnionDer „S€PA-Raum“ im Überblick

  4. Die „Migration“Der Zeitplan zur Umsetzung . Juni 2013

  5. Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen IBAN und BIC

  6. Der Vordruck für die €uro-Überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Zahlungenauch innerhalb Deutschlands Neuer Name zur Unter- scheidung Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN und BIC des Zahlungs-empfängers Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“ IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers

  7. IBAN und BIC Kontonummer und BLZ werden international • Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). • Die Länge ist je Land unterschiedlich. • Deutschland hat 22 Stellen. DE021234 56781234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2)„Bankleitzahl“ (8)Kontonummer (10)

  8. IBAN und BIC Kontonummer und BLZ werden international • Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten • Er besteht aus 8 oder 11 Stellen.Beispiel: GENO DEXX XXX VR-Bank Mainz: GENO DE51MZ2 • IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. • „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. • IBAN-Rechner: www.iban.de oder www.iban-rechner.de

  9. Die SEPA-Lastschriften im Überblick Juni 2013 • Es gibt zwei SEPA-Lastschriftarten • SEPA-Basislastschrift (Core) vergleichbar mit der bisherigen Einzugsermächtigung • SEPA-Firmenlastschrift (B2B)vergleichbar mit dem bisherigen Abbuchungsauftrag • Die beiden bisherigen DTA-Lastschriftverfahren(Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag)sollen zum 01.02.2014 abgeschaltet werden. • Kunden, die SEPA-Lastschriften einziehen möchten, benötigen hierzu eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die durch die Bundesbank vergeben wird.

  10. Die SEPA-Lastschriften im Überblick Juni 2013 Die Möglichkeit der „Umwidmung“ bestehender Einzugs-ermächtigungen in Mandate ist mit den Änderungen der Lastschriftabkommen per 09.07.2012 möglich. Bei bestehenden Abbuchungsaufträgen ist keine Umwidmung in Mandate möglich. Hier müssen für die zukünftige SEPA-Firmenlastschrift neue Mandate eingeholt werden.

  11. Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“) DE 02ZZZ01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2)Geschäftsbereichskennung (3)Nationales Identifikationsmerkmal (11) • Notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“) • Fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) • In Deutschland neu entwickelt: • Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) • Beantragung durch den Kunden selbst oder als Service der Bank Juni 2013

  12. Beantragung der Gläubiger-ID • http://glaeubiger-id.bundesbank.de • Vereinsdaten • Name • Anschrift • Vereinsregister-Nr. • Ansprechpartner • Name • Telefon-Nr. • E-Mail Juni 2013

  13. Kriterien der SEPA-Lastschriftverfahren Juni 2013 • Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. • Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln („Pre-Notification“) • Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)

  14. Kriterien der SEPA-Lastschriftverfahren Juni 2013 Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen • Bei SEPA-Basislastschriften- bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 (+1) Tage und- bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 (+1) Tage vor Fälligkeit vorliegt • Bei SEPA-Firmenlastschriften- mindestens 1 (+1) Tag vor Fälligkeit vorliegt • Bei SEPA Eil-Lastschrift- mindestens 1 (+1) Tage vor Fälligkeit vorliegt (ab November 2013)

  15. Einzugsermächtigung vs.„SEPA-Basis-Lastschrift“ * 1) Ab 9. Juli 2012 Widerspruchsfrist 8 Wochen nach Belastungsdatum 2) Die Angaben des BIC soll aufgrund gesetzlicher Vorgaben sukzessive in mehreren Schritten entfallen können. Voraussichtlich zuerst ab 2014 innerhalb Deutschlands und ab 2016 innerhalb der EU-EWR-Staaten 3) Ab 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

  16. SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

  17. SEPA-Lastschriften: Termine und Fristen Basislastschrift (Core) D-5 (Target Days) D-2 (Target Days) D D-45 (Calendar Days) D-14 (Calendar Days) D+Laufzeitzuschlag spätestmögliche Einreichung / Weiterleitung Einmalige/Erst-LS spätestmögliche Einreichung / Weiterleitung Wiederholte LS frühestmögliche Einreichung frühestmögliche Weiterleitung Fällig- keit Verfüg- barkeit Firmenlastschrift (B2B) D-45 (Calendar Days) D-14 (Calendar Days) D-1 (Target Days) D D+ Laufzeitzuschlag spätestmögliche Einreichung / Weiterleitung frühestmögliche Einreichung frühestmögliche Weiterleitung Fällig- keit Verfüg- barkeit

  18. Umwidmung SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) • Umwidmung bei SEPA-Firmenlastschriften nicht möglich. => neues Mandat erforderlich! • Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat • Statt der Einholung eines separaten Mandats besteht die Möglichkeit, die Kunden schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren.Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:- Gläubiger-ID- Mandatsreferenz- Umstellungstermin • Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren beinhalten! Juni 2013

  19. Vorabinformation (Pre-Notification) • Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über jede anstehende Lastschrift“ • Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen • Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart • Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten) • Inhalt der Vorabinformation- Belastungsbetrag - Belastungstermin - Gläubiger-Identifikationsnummer - Mandatsreferenznummer • Keine Formvorgabe z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung, etc. Juni 2013

  20. Beispiel: Kundenschreiben zur Änderung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschriftmandat • (Brief mit notwendigen plus weiteren empfohlenen Angaben) • MUSTER GMBH • Musterstraße 111 DATUM DER UNTERRICHTUNG TT.MM.JJJJ • 00000 MUSTERSTADT • Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ABC01234567890 • Mandatsreferenz: MB87387462003 • Name des Kunden • Kundenadresse • Änderung Ihrer Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschriftmandat und Vorabinformation zum Einzug einer S€PA-Lastschrift • Sehr geehrter Kunde, • die Entwicklung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area, S€PA) bietet für Verbraucher und Unternehmen erweiterte Möglichkeiten. •  Wir werden daher ab TT.MM.JJ die S€PA-Lastschrift zum Einzug unserer Forderungen nutzen. • Optional als Zusatz: • Wichtige Kontoinformation: • Ihr Einzugskonto wird bei uns mit den folgenden Daten geführt: • IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67 bei Kreditinstitut XXX, Musterstadt • (BIC: CXXC DEFF XXX) • Stimmt die obige automatisch errechnete Kontoinformation nicht, bitten wir Sie um unverzügliche Nachricht, spätestens bis zum TT.MM.JJ. • Optional als weiterer Zusatz bei festen Einzugsbeträgen bei gleichbleibenden Terminen und Intervallen: • Ihre Vorabinformation: • Den Betrag von 39,90 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto IBAN DE123.. bei der X-Bank XYZZDEHHXXX zum 1. eines jeden Monats, beginnend mit dem 1.12.20xx ein. Fällt der Belastungstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den folgenden Geschäftstag Ihres Kreditinstitutes. •  Mit freundlichen Grüßen  Hinweis: - TEXTFORM #keine Unterschrift(en) notwendig# Art der Übermittlung freigestellt# (digitale) Kopie zu Beweiszwecken verwahren -

  21. Praktischer Umgang mit Mandaten • Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen Ihren Kunden unterschreiben • Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen • Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar sind •  Abruf unter: • CORE:http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations • B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations Juni 2013

  22. Praktischer Umgang mit Mandaten • Ihr Kunde behält eine Kopie des Mandatsfür seine Unterlagen • Aufbewahrungspflicht mindestens 14 Monate nach letztem Einzug • Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung) • Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich • Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten (bei SEPA-Basislastschriften) Juni 2013

  23. Unsere Softwarelösungen für Sie • Wichtig: Die Einreichung von Lastschriften erfolgt ab dem 01.02.2014 nur noch online! • Unsere Softwarelösungen für Sie: • Business Edition (Lastschriften und Überweisungen)Empfehlung für kleine bis mittlere Unternehmen • Private Edition (nur Überweisungen) • Profi Cash(ab Version 10.3.)Empfehlung für große Unternehmen • Wir beraten Sie, welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist!

  24. Dauerlastschriften • Migration der Dauerlastschriften in das SEPA-Format • Automatische Konvertierung nach IBAN und BIC • Gläubiger-ID des Kunden notwendig • Ermittlung Mandatsdatum und Mandatsreferenz durch das System • Übermittlung Kunden eine CSV-Datei mit Übersicht der Mandatsreferenzen und Mandatsdatum (ab Oktober 2013) • Information der Mitglieder

  25. Handlungsempfehlungen Was ist zu tun? • Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen. • Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus. • Erfragen Sie IBAN und BIC von Mitgliedern. • Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um(z.B. mit dem IBAN-Konverter). • Analysieren Sie die Struktur Ihres heutigen Zahlungsverkehrs (Stückzahl, Volumina, Länder etc.).

  26. Handlungsempfehlungen Was ist zu tun? • Informieren Sie Ihre Mitglieder über den Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit. • Prüfen Sie technische Systeme und Software auf SEPA-Fähigkeit. • Passen Sie Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse an die neuen Anforderungen an. • Die Berater der VR-Bank Mainz eG unterstützen Sie gerne!

  27. Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse • Bei Lastschrifteinzug ist keine kurzfristige Änderung von IBAN, BIC oder Betrag mehr möglich. • Abbuchungsaufträge nicht für Privatkunden (Verbraucher) • Sofern es zu einer Rücklastschrift kommt, ist der Zahler über den erneuten Einzug der Lastschrift unter Angabe eines neues Fälligkeitstermins per Vorabinformation zu unterrichten. • Einführung einer Mandatsverwaltung

  28. Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse • Bei Überweisungen keine Einreichung von Datenträgern. • Bei Lastschriften keine Einreichung von Datenträgern und Belegen. • Verwendungszweck nur noch 140 Zeichen anstelle378 Zeichen. • Sofern Überweisungsvordrucke verschickt werden, sind bis spätestens 01.02.2014 SEPA-konforme Vordrucke mit IBAN und BIC zu verwenden.

  29. SEPA-Navigator Interaktiver Check - Sind Sie fit für SEPA? SEPA-NavigatorMit dem nachfolgenden SEPA-Navigator können Sie selbst ermitteln, wie gut Sie bereits heute über SEPA informiert und auf die damit verbundenen Änderungen vorbereitet sind. Zudem erhalten Sie am Ende des SEPA-Navigators gesammelt Ihre individuellen Hinweise.  SEPA - Navigator

  30. Juni 2013

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