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JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION

JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen für AntragstellerInnen finden Sie im Programmhandbuch sowie im Internet unter www.jugendfuereuropa.de. Version: April 2007. Prioritäten.

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JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION

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  1. JUGEND für Europa • Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen für AntragstellerInnen finden Sie im Programmhandbuch sowie im Internet unter www.jugendfuereuropa.de. Version: April 2007

  2. Prioritäten • European Citizenship • Partizipation Jugendlicher • Kulturelle Vielfalt • Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  3. Zielgruppen • Jugendliche zwischen 13 und 30 Jahren je nach Aktion und Projekt • Jugendorganisationen • Fachkräfte der Jugendarbeit • Träger der freien Jugendhilfe • Organisationen und Einrichtungen im Jugendbereich • Lokale Behörden Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  4. Programmländer EU-Mitgliedsländer Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern EFTA-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen Assoziierte Länder Türkei Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  5. Benachbarte Partnerländer • Osteuropa und Kaukasus • Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland • Süd-Ost-Europa • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Montenegro • Euro-Med (Mediterrane Länder) • Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Palästinensische Behörde im Westjordanland und dem Gazastreifen Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  6. Zuschussbedingungen • Keine Vollfinanzierung • Festbeträge und Anteilfinanzierung • Keine Förderung durch ein anderes Bildungsprogramm der EU • Keine Maßnahmen die bereits mit Mitteln: - des Kinder- und Jugendplans des Bundes - des Deutsch-Polnischen Jugendwerks - des Deutsch-Französischen Jugendwerks bezuschusst werden. Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  7. Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Aktion 1.1 Wer?Jugendliche, 13 bis 25 Jahre (Ausnahme 26-30) Mind. 16, max. 60 TeilnehmerInnen Was? Bi-, tri- oder multilaterale Jugendbegegnungen Mit wem?Mindestens einem weiteren Programmland Wie lange?6 - 21 Tage (ohne An - und Abreise) Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  8. Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Allgemeine Voraussetzungen • Feste Austauschpartner im Ausland • Partnerschaftliche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahme • Einbeziehung der beteiligten Jugendlichen in Vorbereitung, Durchführung und Auswertung • Interkulturelles Lernen als wichtiger Bestandteil Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  9. Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Bedingungen Programmländer • Bi-, tri- oder multilaterale Begegnungen zwischen Programmländern • Mind. 1 EU-Land • Nicht gefördert werden: •  bilaterale Begegnungen mit Polen (DPJW) • und •  bi- und trilaterale Begegnungen mit Frankreich (DFJW) Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  10. Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Europäische und Nationale Förderprioritäten • Europäische Bürgerschaft • Beteiligung junger Menschen • Kulturelle Vielfalt • Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf • Europäisches Jahr des Interkulturellen Dialogs (2008) • Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt • Sport als Mittel für aktive Bürgerschaft und die soziale Integration junger Menschen • Beförderung gesunder Lebensweisen durch physische Aktivitäten einschl. Sport • Vorbereitung des Europäischen Jahrs der Innovation und Kreativität 2009 und der Wahlen zum EP • Einbeziehung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  11. Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Nicht förderfähige Aktivitäten • Schüleraustausch • Satzungsmäßige Treffen oder Gründungsversammlungen von Organisationen • Touristische Aktivitäten/ Urlaubsreisen • Sprachkurse/ Studienreisen • Reine Sportveranstaltungen/ Wettbewerbe • Reine Konzertveranstaltungen/ Tourneen • Festivals • Aktivitäten gewinnorientierter Organisationen • Reine Workcamps Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  12. Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten Vorbereitungder Aktivitäten und TeilnehmerInnen  500 € pro Land Vorbereitender Besuch:  Reisekosten 100 %, 50 € pro Tag (max. 2 Tage)  1-2 Personen (2 Personen nur, wenn 2. Person jugendlich ist) Reisekosten (70 %) Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  13. Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten • Kosten für Aktivitäten: • Bi- und trilateral: 800 €, 15 € pro TeilnehmerIn und Nacht • Multilateral: 2.000 € + 15 € pro TeilnehmerIn und Nacht • Kosten für die Durchführung von Valorisierungsmaßnahmen (Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse) •  100 % der förderfähigen Kosten (max. 500€ pro Organisation; Höchstbetrag 2500€) • Außergewöhnliche Kosten (besondere Anforderungen bei Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf oder besonderen Aktivitäten, Visakosten etc.): Bis zu 100 % Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  14. Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Antragstellung • Bi- und trilaterale Jugendbegegnungen: Geteilte Antragstellung •  Entsendende Gruppe: Reisekosten, vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten •  Aufnehmende Gruppe: Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten • Multilaterale Jugendbegegnungen: Einheitliche Antragstellung •  Aufnehmende Gruppe: Vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten • Es können Finanzierungsvereinbarungen für mehrere Maßnahmen abgeschlossen werden (nur für AntragstellerInnen, denen schon mindestens drei verschiedene Projekte bewilligt wurden ) Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  15. Aktion 3 Jugend in der Welt: Aktion 3 3.1  Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union 3.2  Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“ Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  16. Aktion 3 Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Besonderheiten bei Jugendbegegnungen • Die Aktivitäten sollten multilateral sein, d.h. mind. 4 Länder einbeziehen. • Bilaterale und trilaterale Begegnungen sind für diejenigen Partnergruppen vorgesehen, die bislang noch keine Jugendbegegnungen organisiert haben. • Das Länder- und TeilnehmerInnen-Verhältnis zwischen EU-Ländern und Benachbarten Partnerländern sollte ausgewogen sein. • Begegnungen sollten möglichst mit Benachbarten Partnerländern der gleichen Region durchgeführt werden Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  17. Aktion 3 Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union:Antragstellung •  Osteuropa und Kaukasus: • Ein Programmland-Partner stellt Gesamtantrag bei Nationaler Agentur (bei Projekten in Programmland gastgebender Partner) •  Südosteuropa: • Gastgebender Partner stellt Antrag •  im Programmland bei National-Agentur • in Südosteurpa bei Executive Agency • (Zu beachten: Hier nur 3 Antragsfristen und späterer frühester Projektbeginn) Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  18. Aktion 3 Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union:Antragstellung  Euromed: Gastgebender Partner stellt Antrag:  im Programmland bei National-Agentur  in Euro-Med bei dortiger Youth Unit des Programms EuroMed-Youth Zu beachten: Andere Antragsfristen und geringfügig abweichende Richtlinien. Infos zur aktuellen Situation des EuroMed-Youth Programms finden Sie unter: http://www.euromedyouth.net Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  19. Aktion 3 Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“: Aktion 3.2 • Durch diese Unteraktion sollen Projekte mit Ländern unterstützt werden: • die keine Nachbarländer der EU sind und • die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen haben. • Im Rahmen der Aktion 3.2 wird Projekten Priorität eingeräumt, an denen Länder in Lateinamerika, Afrika, der Karibik und der Pazifikregion sowie in Asien beteiligt sind. Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  20. Aktion 3 Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“:Ziele • Austausch von Erfahrung und ’best practice’ im Bereich der Jugendarbeit und der nichtformalen Bildung, • Unterstützung von Training und Entwicklung von Jugendorganisationen und Personen, die in der Jugendarbeit und im Bereich der nichtformalen Bildung tätig sind, • Entwicklung/Stärkung von Partnerschaften und Netzwerken zwischen Jugendorganisationen, • Unterstützung einer thematischen Zusammenarbeit im Jugendbereich durch multilaterale und bilaterale Begegnungen. Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

  21. Aktion 3 Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“: Antragstellung • Projekte werden im Zuge einer jährlichen Ausschreibung ausgewählt. • Förderungswürdige Anträge werden anhand der Förderkriterien und den in der Ausschreibung dargelegten Vergabekriterien bewertet. Durch diese Ausschreibungen werden jährliche thematische und/oder regionale Prioritäten festgelegt. • Weitere Informationen zu Antragsformularen und -fristen enthält die Website der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel  http://eacea.ec.europa.eu Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de.

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