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Das Europäische Parlament. Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Sitz des Europäischen Parlaments. Arbeitsorte des Europäischen Parlaments: Brüssel (Belgien) Luxemburg Straßburg (Frankreich). Dienstort Brüssel. Tagungsort der Ausschüsse und Fraktionen
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Das Europäische Parlament Vertretung der Völker und Menschen in Europa
Sitz des Europäischen Parlaments • Arbeitsorte des Europäischen Parlaments: • Brüssel (Belgien) • Luxemburg • Straßburg (Frankreich)
Dienstort Brüssel • Tagungsort der Ausschüsse und Fraktionen • zusätzliche Plenarsitzungen
Dienstort Straßburg • Plenarsitzungen • Anzahl: 12 mal im Jahr • Dauer: 4 Tage
Dienstort Luxemburg • Sitz des Generalsekretariats
Organisation des EP • Präsident • Abgeordnete • Fraktionen • Parlamentarische Ausschüsse • Delegationen • Politische Gremien • Generalsekretariat
1. Der Präsident • derzeitiger Präsident ist Josep Borrell Fontelles • wird von 14 Vizepräsidenten unterstützt • Amtszeit: 2 ½ Jahre • Vertreter des Parlaments
2. Die Abgeordneten • 732 Abgeordnete aus den 25 Mitgliedsstaaten • Amtszeit: 5 Jahre • arbeiten in Brüssel, Straßburg und dem eigenen Wahlkreis
3. Die Fraktionen • bestehen aus mindestens 19 Abgeordneten • Mindestvertretung von 5 Mitgliedsstaaten pro Fraktion • zur Zeit gibt es 7 Fraktionen im EP • manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, sie sind fraktionslos
4. Die Parlamentarischen Ausschüsse • insgesamt gibt es 20 parlamentarische Ausschüsse • sie bestehen aus 25 bis 78 Abgeordneten • außerdem gibt es Unterausschüsse und nicht-ständige Ausschüsse
5. Die Delegationen • insgesamt gibt es 35 Delegationen • sie bestehen aus etwa 15 Abgordneten • es gibt vier Arten von Delegationen: • Interparlamentarische Delegationen • Gemischte parlamentarische Ausschüsse • Delegation des EP in der Paritätischen AKP- Versammlung • Delegation des EP in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer
6. Die politischen Gremien • Konferenz der Präsidenten • Präsidium • Quästoren
a) Konferenz der Präsidenten • Mitglieder sind der Präsident des EP und die Vorsitzenden der Fraktionen
b) Präsidium • besteht aus dem Präsidenten des EP, den 14 Vizepräsidenten und 5 Quästoren • Amtszeit: 2 ½ Jahre • vom Plenum gewählt
c) Qästoren • 5 Qästoren • zuständig für verwaltungstechnische und finanzpolitische Angelegenheiten
7. Das Generalsekretariat • Ca. 4.000 Beamte arbeiten unter des Aufsicht des Generalsekretärs • Befindet sich in Luxemburg und in Brüssel
Aufgaben • Gesetzgebende Gewalt • Demokratische Kontrolle • Haushaltsbefugnis
1. Gesetzgebende Gewalt • Beim Gesetzgebungsverfahren sind EP und Rat einander gleichgestellt (Mitentscheidungs-recht). • Verfügt der Rat über die alleinige Rechtsetz-ungsbefugnis, muss das EP angehört werden. • Beim Beitritt neuer Länder zur EU ist die Zu-stimmung des EP erforderlich. • setzt Impulse für neue Rechtsvorschriften
2. Demokratische Kontrolle • Das EP übt eine demokratische Kontrolle über die europäischen Organe, insbesondere über die Kom-mission aus. • Kontrolle wird durch die regelmäßige Prüfung der Berichte der Kommission ausgeübt. • Prüfung der von Bürgern eingereichten Petitionen.
3. Haushaltbefugnis • Der Haushalt wird jährlich von EP und Rat gemeinsam verabschiedet. • Der Haushaltsplan wird erst nach Unter-zeichnung des Präsidenten des EP wirksam.
Parlamentarische Arbeit (1) • Stufe 1: Vorbereitung der Plenartagungen • Die zu behandelnden Themen werden von den Abgeordneten in den verschiedenen Aus-schüssen vorbereitet. • Die Themen werden auch in den einzelnen Fraktionen erörtert.
Parlamentarische Arbeit (2) • Stufe 2 : Plenartagung • Das EP berät über vorgeschlagene Rechtsvorschriften. • Zuerst wird über Änderungsvorschläge abge-stimmt, dann der Gesamttext beschlossen.
Präsentation von: • Andrea Wenking, • Kerstin Eiter und • Heike Kappelhoff • Stand: Juni 2006