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Die Neue Oberstufen-und Abiturprüfungsverordnung -OAVO- vom 12.04.2007

Die Neue Oberstufen-und Abiturprüfungsverordnung -OAVO- vom 12.04.2007. Rechtliche Rahmenbedingungen für die gymnasialen Oberstufe und des Abiturs in Sachsen Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe Sek. II

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Die Neue Oberstufen-und Abiturprüfungsverordnung -OAVO- vom 12.04.2007

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  1. DieNeue Oberstufen-und Abiturprüfungsverordnung -OAVO- vom 12.04.2007

  2. Rechtliche Rahmenbedingungen für die gymnasialen Oberstufe und des Abiturs in Sachsen • Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) • Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe • Sek. II • (Beschluss der Kultusministerkonferenz ; Fassung 2.06.06) • Schulordnung Gymnasien (SOGY ; Fassung 3.08.04) • - OAVO (Fassung 12.04.07)

  3. Ziele der gymnasialen Oberstufe: • Entwicklung einer vertieften allgemeinen Bildung • Erwerb der Studierfähigkeit durch wissenschaftspropädeu- • tisches Arbeiten in Grund – und Leistungskursen • Grundlagenkenntnisse und transferierbares Wissen • Kompetenzen für den Wissenserwerb und • Werteorientierung • Kernbereich aller späteren Studiengänge: • Deutsch Mathematik Fremdsprachen • Jeder Schüler belegt mindestens 2 FS und 3 NAWI • Struktur sichert breite Allgemeinbildung ;Mehrperspektivi- • tät ; verhindert zu frühe einseitige Spezialisierung

  4. Gliederung der Oberstufe Voraussetzung : Versetzung von Klassenstufe 10 des Gymnasiums 4 Kurshalbjahre 11/1 11/2 12/1 12/2 • Verweildauer 2 Jahre • Leistungskurse erhöhtes Niveau, • Grundkurse grundlegendes Anforderungsniveau • Schulleiter legt das Kursangebot für Jg. 11 /12 • fest.

  5. Wochenstunden: LK 5 Wochenstunden GK Deu, Ma : 4 Wochenstunden erste fortgeführte Fremdsprache:: 3Wochenstunden alle übrigen Fächer : 2 Wochenstunden Die Unterrichtsfächer  nach Aufgabenfeldern geordnet  als GK oder LK belegt  durchgehend belegt

  6. 1. Sprachlich-literarischesAufgabenfeld: Deutsch Fremdsprachen(Englisch, Französisch, Russisch) Kunst und Musik 2. GesellschaftswissenschaftlichesAufgabenfeld Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde 3.Naturwissenschaftliches Aufgabenfeld: Mathematik , Informatik Naturwissenschaften (Physik/Chemie/Biologie) Alle anderen Fächer sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

  7. Leistungskurskombinationen Fremdsprache ENG/FRZ/RU Physik Geschichte und oder Kunst Deutsch Fremdsprache ENG/FRZ/RU Geschichte und oder Kunst Physik Mathematik Wahl LK Kunst Aufnahmeprüfung

  8. Grundkursfächer(Belegpflicht) 1. Deutsch 2. Mathematik 3. Kunst oder Musik 4. eine fortgeführte Fremdsprache 5. eine weitere Fremdsprache 6. Geschichte 11. Physik 7. Gemeinschaftskunde 12. Ethik oder Religion 8. Geographie 13. Sport 9. Biologie 10. Chemie

  9. Ersetzungs- und Ergänzungsregeln • Die Schule bietet GK in den Fächern • Informatik und Philosophie • (2) Belegpflichtige GK • - Gemeinschaftskunde • - Geographie • - Biologie • durch GK nach (1) oder durch BELL (Jg.12) • ersetzbar ; BELL auch ergänzbar. • (Biologie nur durch BELL mit überwiegend naturwissenschaftlichen Bezug)

  10. Persönliche Angaben • LK Deu oder Ma • Zweiter LK • Sperren der LK – Fächer bei den GK Fächern • Prüfen, ob Informatik oder Philosophiebelegt werden soll • Sperren der ersetzten Fächer • Wenn Kunst nicht gesperrt, Kunst oder Musik wählen (das andere Fach sperren) • Ethik oder Religion wählen (das andere Fach sperren) • alle nicht gesperrten GKx • Fremdsprachenfolge und Profil eintragenen

  11. Bewertung

  12. Bewertungsregelung: • für jedes Kurshalbjahr ein Zeugnis ohne Versetzungsvermerk • in jeden GK oder LK fließen pro Kurshalbjahr folg. Teile ein: • 1. Bewertung von Klausuren und komplexen Leistungen • 2. Bewertung aller übrigen Leistungen • Gewichtung beider Teilbewertungen nach Ermessen des • Kursfachlehrers ( Bekanntgabe zu Beginn des Halbjahres) • pro Fach und Halbjahr höchstens eine komplexe Leistung • jeder Schüler soll mindestens eine Komplexe Leistung mit • Präsentation in der Klasse 10 oder Oberstufe erbringen • (insbesondere ist BELL eine Komplexe Leistung)

  13. Komplexe Leistungen können sein: • Die Erarbeitung und Dokumentation umfangreicher • Arbeitsprozesse • Umfangreiche schriftliche Arbeiten • anforderungsbezogene Berichte (Praktika, Exkursionen) • Die selbständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten • 5. insbesondere die Anfertigung einer BELL Klausuren: 11/1 12/1 im LK 2 Klausuren , im GK (außer Sport) 1 Klausur ( Min), Maximum pro Schüler je Halbjahr: 18 Klausuren; Dauer 90 – 180 Minuten und Prüfungsdauer

  14. Klausurplan und Versäumnis: Vorlage eines ärztlichen Attestes bei Klausurversäumnis  Nachklausur Sport: Wahl der Sportartkombinationen  Bewertung anteilig Teilnahme am Sport  SL entscheidet/Vereinbarung Sportbefreiung  sportärztliches Attest Zustimmung des SL über die Nichtteilnahme und die gleichzeitige Wahl eines Ersatzfaches, das durchgängig zu belegen ist fachtheoretische Leistungen oder Kampfrichterarbeit zur Bewertung für Schüler, die sportprakt. Leistungen nicht erbringen können

  15. BesondereLernleistungBELL in der Abiturprüfung Block 2 kann eine besondere Lernleistung als P 5 – Fach eingebracht werden. BELL können sein: -umfassender Beitrag in einem Landes-oder Bundes-oder internationalen Wettbewerb -umfangreiche Jahresarbeit mit wissenschaftspropädeut. Schwerpunkten -Aufarbeitung eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums UMFANG  GK von mindestens 2 Kurshalbjahren schriftlich Dokumentation(15-60), praktischen Teil möglich, Kolloquium als P5

  16. Die Abiturprüfung P 1 Leistungskurs (schriftlich) , 240-300 Minuten P 2 Leistungskurs (schriftlich) , 240-300 Minuten P 3 Grundkurs (schriftlich) , 180-240 Minuten P 4 Grundkurs (mündlich) , 30 Minuten P 5 Grundkurs oder BELL (mündlich) , 30 Minuten • Prüfungsfächern : Deutsch und Mathematik. • aus allen 3 Aufgabenfelder je ein Fach • eine NW oder Fremdsprache (Ausnahme, wenn LK Kunst und BELL) • - P3 –P5 Fach (MDL) : GK Deu, Ge, Geo, Gemk, Ma Ph, Ch, Bio • GK Ku, Mu, Inf, Rel, Eth, FS können nur P 4 oder P5-Fach sein.

  17. Praktischer Prüfungsteil in den neuen Fremdsprachen LK: praktischer Teil (Gr.220 min; Gr. 3 25min) schriftlicher Teil (240-270 min)

  18. Mögliche Grundkursprüfungsfächer:

  19. Gesamtqualifikation • Leistungen der Qualifikationsphase • Alle Kurshalbjahresleistungen werden eingebracht. • LK doppelt und GK einfach • Min: 200 Punkte; kein Kurs mit 0 Punkten; • Summe Kurshalbjahresergebnisse . 40 • Anzahl Kurshalbjahresergebnisse 2. Leistungen der Abiturprüfungen 5 Prüfungen in vierfacher Wichtung Min: 100 Punkte; mind. 3 P-Fächer 20 Punkte

  20. Gesamtqualifikationsnote N P = Punktzahl aus 2 Blöcken 823...900 Punkte Durchschnittsnote: 1,0 300 Punkte Durchschnittsnote: 4,0

  21. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns viel Erfolg bei der Kurswahl . Erarbeitet von K. Zabel (Stand 9/11)

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