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RDG. Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. Rolle Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. (RDG). als gemeinnütziger eingetragener Verein die einzige haftende, bundesweit agierende Rechtsperson für Rotary in Deutschland
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Rolle Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. (RDG) • als gemeinnütziger eingetragener Verein die einzige haftende, bundesweit agierende Rechtsperson für Rotary in Deutschland • 52.000 Mitglieder ( nahezu alle Mitglieder der über 1.000 deutschen RC´s sind Mitglied) • Entgegennahme von deutschen Spenden auch für TRF und Polio und Instrument für deren Steuerbefreiung • Derzeit rund 9 Mio Euro Spendeneinnahmen jährlich • Spenden werden zu 100% eingesetzt. • RDG finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Erträgen der Wertpapieranlage
Struktur von RDG • Vertreterversammlung: 75 Vereinsmitglieder - amtierende Governor ( derzeit 15) - RDG Beiratsvorsitzender - 59 gewählte Vertreter • Beirat: 7 Personen - Vorsitzende/r des Governorrates, der unmittelbare Vorgänger und der Sprecher des amtierenden Governors - 2 von TRF benannte Mitglieder - 2 sachkundige Mitglieder • Vorstand: 3 ehrenamtliche Mitglieder, davon 1 geschäftsführender Vorstand
Das RDG Büro • Derzeit 12 Mitarbeiter, davon - 2 Vollzeitkräfte - 7 Teilzeitkräfte zwischen 20 und 30 Stunden - 3 Kräfte auf Minijobbasis
Aufgaben von RDG • Beratung bei der Umsetzung der rotarischen Projekte vor und während der Projektphase • Entgegennahme, Verwaltung und Anlage der Spenden • Führung der gemeinnützigen Kassen von RC´s ohne eigenen Förderverein • Spendenverwaltung APF/Polio für alle deutschen RC´s • Auszahlung der Zuwendungen nach Prüfung der Fördervoraussetzungen ( ca. 2.400 Projekte, sowohl Club als auch TRF – Projekte) • Ausstellung von rund 25.000 Zuwendungsbestätigungen pro Jahr
Aufgaben von RDG • Einhaltung der fristgerechten Mittelverwendung • Koordinierung der Maßnahmen in Katastrophenfällen • Beratung zu Projektzuschüssen ( BMZ, EU etc.) • Beratung / Betreuung bei Global Grants / Distrikt Grants • Verwaltung PHFs • Statistiken • Ansprechpartner für viele Fragen der Rotarier zu diversen Themen
Verhältnis RDG zu TRF, The Rotary Foundation • RDG ist 1 von 8 „Associate Foundations“ der TRF • RDG gibt es nur aus steuerrechtlichen Gründen: Steuerbefreite Spenden müssen auf deutschen Konten eingehen und von Deutschland aus verausgabt werden • Die Spenden für APF/Polio bleiben in Deutschland, bis RDG Gelder an von TRF oder Distrikten vorgeschlagene gemeinnützige Projekte auszahlt • Die Anlagepolitik ist kurzfristig, da Spenden zeitnah ( 24 Monate) zugewendet werden müssen.
Die Deutsche Rotarische Stiftung (DRS) • Gegründet 2005; Deutsche Fassung des TRF Endowment Fund ( früher Permanent Fund) • Vorstand in Personalunion mit RDG • Führt auch Treuhandstiftungen wie Deutsche Rotarische Stiftung für den Int. Jugendaustausch und Orlandus Lassus; bevorzugt Zustiftungen ohne Zweckbindung • Keine eigenenen Projekte. Erträge gehen in TRF Projekte oder Distrikte (DDF). RDG trägt die Kosten der Stiftung • Ansprechpartnerin in Düsseldorf: Frau Judith Orf
Ausbau DRS Deutsche Rotarische Stiftung • Focus liegt auf Erbschaften und Großspenden • Wahloption, ob Verwaltung bei DRS oder TRF erfolgen soll • Ab €25.000 kann der Zustifter die Erträge an deutsche Projekte oder Projekte auf Distriktebene zuweisen • Umsetzung des Ausbaus über Endowment-/ Major Donoradviser • Seit 2013 zulässig: Verbrauchsstiftung und Stifterdarlehen