420 likes | 699 Views
Registrierung von Pferden ist nichts Neues . . Programm. Einf
E N D
1. Registrierung aller Equiden ab 1. Januar 2011Informationsveranstaltung
Referenten
Hansruedi Häfliger, Zentrum Liebegg, Gränichen
Hansjakob Leuenberger, Tierarzt Staffelbach
Erika Wunderlin, Kantonstierärztin
3. Programm Einführung in die neuen Bestimmungen
Seuchenbekämpfung; Mikrochip bei neugeborenen Fohlen
Pferdezucht und Registrierung
4. Informationen www.agate.ch inkl. Video zum Ablauf der Registrierung der Pferde
Vortrag: www.ag.ch/verbraucherschutz ? Veterinärdienst
5. Was sind Equiden?
Equiden sind domestizierte Tiere der Pferdegattung: Pferde (Kleinpferde, Ponys), Esel, Maultiere, Maulesel
Zum besseren Verständnis wird im Weiteren von Pferden gesprochen
6. Rechtliche Grundlagen
Tierseuchengesetz / Tierseuchenverordnung; Revision 2010
Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank; 2005
Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle; 2005
Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr; 2006
Verordnung über die Tierarzneimittel; 2005
7. Sie besitzen einen Pferdestall Jeder Tierhalter mit eigenem Stall ist beim Kanton gemeldet
Er verfügt über eine TVD Nummer (= Tierverkehrsdatenbank; Nummer für den Standort der Tierhaltung)
Im Frühjahr: Tierzählung (Formular Abt. Landwirtschaft)
Falls Stallbesitzer und 2010 kein Formular erhalten, schriftliche Registrierung nachholen bei:
Abteilung Landwirtschaft
Telli-Hochhaus
5004 Aarau
E-Mail: tvdaargau@ag.ch
8. Sie sind Eigentümer eines Pferdes Bsp. Haltung eines Pferde in einem Pensionsstall oder im eigenen Stall
Ab 1. Januar 2011 Selbstregistrierung als Eigentümer bei der Tierverkehr-Datenbank unter www.agate.ch
Bei der Selbstregistrierung ist anzugeben: Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummer etc.
Agate.ch sendet dem Eigentümer Logindaten (persönliche Identifikationsnummer) per Mail zu.
9. Am BildschirmRegistrierung und Meldungen sind nur per Internet ab 1.1.2011möglich
10. Sie melden Ihr Pferd an
Ab 1. Januar 2011
Einzugeben sind
Nummer der Tierhaltung (= TVD Nummer des Standortbetriebs)
TVD Nummer der Tierhaltung (des Stalls) muss beim Bewirtschafter des Stalls in Erfahrung gebracht werden
Benutzer – ID (Persönliche Identifikationsnummer)
Name, Geburtsdatum des Pferdes
Geschlecht, Gattung (z. B. Esel) und Rasse (z. B. Freiberger)
Verwendungszweck (Heimtier / Nutztier)
Kastriert: ja / nein
Pass vorhanden: ja / nein
11. Am Bildschirm
12. Meldepflichtige Ereignisse (1) Eigentümerwechsel: Meldung durch den bisherigen und neuen Eigentümer innert 30 Tagen
Tierhaltungswechsel (Stallwechsel): Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen, sofern das Tier dort mind. 30 Tage bleibt
Verenden oder Euthanasierung: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen
Schlachtung: Meldung durch den Schlachtbetrieb innert 3 Tagen
13. Weitere meldepflichtige Ereignisse (2)
Einfuhr: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen, sofern das Tier mind. 30 Tagen in der Schweiz bleibt
Ausfuhr: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen, sofern das Tier mind. 30 Tagen im Ausland bleibt
Kastration: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen
Wechsel des Verwendungszwecks (Nutztier ? Heimtier): Meldung durch den Eigentümer innert 3 Tagen
14. Schlachtung und Gesundheitsmeldung Nur ein Pferd mit dem Verwendungszweck Nutztier darf geschlachtet und der Lebensmittelkette zugeführt werden
Wer ein Pferd zur Schlachtung bringt, muss zu Handen der Fleischkontrolle schriftlich bestätigen, dass das Tier gesund und nicht behandelt ist:
In der Aufnahmebestätigung (bis zur Ausstellung eines Equidenpasses)
Im Equidenpass: Einlageblatt Bestätigung über den Medikamenteneinsatz und Tiergesundheit ausfüllen
Tritt am 1. Januar 2011 in Kraft
Metzger sendet den Pass zu Annullation an passausstellende Stelle
Auf Wunsch wird annullierter Pass Eigentümer zugestellt
15. Geburt eines Fohlens Ab 1. Jan. 2011 meldet der Eigentümer der TVD die Geburt innert 30 Tagen
Mutter muss bereits auf der TVD registriert sein
Zu melden sind:1) die TVD-Nummer der Tierhaltung2) der Name des Tieres3) Vom Muttertier: UELN (Universal Equine Life Number) falls vorhanden4) das Geburtsdatum des Tieres5) Rasse, Farbe und Geschlecht des Tieres6) Mehrlingsgeburten7) die Gattung (Pferd, Esel, Maultier, Maulesel)8) das rudimentäre verbale Signalement (Auswahlmenu)
16. …im Anschluss an die Geburtsmeldung …teilt die TVD dem Pferd eine UELN zu. Diese wird zur wichtigsten Nummer bei allen Ereignismeldungen
…stellt die TVD dem Eigentümer und dem Tierhalter eine Aufnahmebestätigung (per mail als PDF-Datei) zu
17. Kennzeichnung mit Mikrochip Kennzeichnung des Fohlen mit Mikrochip bis spätestens am 30. November des Geburtsjahres
Keine Kennzeichnung nötig, falls Schlachtung vor dem31. Dezember des Geburtsjahres erfolgt
Mikrochips dürfen nur durch Tierärzte implantiert werden sowie tiermedizinische Praxisassistenten TPA)
Personen, die Pferde kennzeichnen, müssen sich bei der TVD registrieren lassen.
Die Kennzeichnung und damit verbundene Daten (z. B. Datum Implantierung Mikrochip) muss der TVD innert 30 Tagen durch den Tierarzt oder TPA gemeldet werden.
18. Identifikation Pferd muss bis spätestens 30. November des Geburtsjahres identifiziert (verbales + grafisches Signalement) werden
Keine Identifikation nötig, falls Schlachtung vor dem31. Dezember des Geburtsjahres erfolgt
Personen, die Pferde identifizieren, müssen sich vorgängig bei der TVD registrieren lassen
Die Identifizierung muss von der Person, welche die Identifizierung vornimmt, der TVD innert 30 Tagen gemeldet werden
Personen, die bereits heute berechtigt sind, Signalemente aufzunehmen, bleiben es weiterhin (? Verband nachfragen)
19. Equidenpass Alle vor dem 1.1.2011 geborenen Pferde müssen bis zum 31.12.2012 einen Equidenpass haben.
Das BLW bestimmt die Stellen, die den Equidenpass ausstellen dürfen (? www.agate.ch)
Aufbewahrung obliegt Eigentümer; Pass muss beim Tier aufbewahrt werden
Pass wird nach Tod annulliert (Einsenden an ausstellende Stelle)
Verlust ist umgehend der passausstellenden Stelle zu melden
Es dürfen nur Tiere mit Equidenpass importiert resp. exportiert werden
Eigentümer muss bis spätestens 31. Dezember des Geburtsjahrs den Equidenpass ausstellen lassen (ausser Schlachtung vorher ? Aufnahmebestätigung der TVD genügt).
Pferd muss zum Zeitpunkt der Passausstellung gekennzeichnet (Mikrochip) und identifiziert sein (Nachbeurteilung nach 3 Jahren möglich).
20. Gebühren
? Die Registrierung der am 1.1.2011 in der Schweiz stehenden Pferde ist gebührenfrei !
Der Bund erhebt
…beim Eigentümer:
Fr. 40.— für die Registrierung der Geburt eines Pferdes
Fr. 40.— für die Registrierung eines Pferdes anlässlich der erstmaligen Einfuhr
Fr. 5.- pro fehlende Meldung über den Tierverkehr oder den Eigentümerwechsel
Fr. 10.- pro fehlende Meldung über die Geburt oder die erstmalige Einfuhr
21. Gebühren …beim Schlachtbetrieb:
Fr. 5.- für die Schlachtungsmeldung
…bei jeder Zuchtorganisation, bei der das Tier angeschlossen ist und die bei der TVD Daten zum Tier bezieht*:
Fr. -.20 pro Tier für Grunddaten (= Daten der Geburtsmeldung)
Fr. -.50 pro Tier für Bewegungsdaten (= Daten der Geburtsmeldung sowie alle anderen Meldungen das Tier betreffend)
? *Pro Bezüger und Tier fällt Gebühr einmalig an – auch bei mehrmaligem Datenbezug
22. Kontrollen und Sanktionen Uebergangsfrist bis 2012 beachten; Informieren statt kontrollieren.
Kontrollen im Rahmen von üblichen Betriebskontrollen (z. B. Tierschutz, amtstierärztliche Kontrollen, Schlachtanlagen)
Mahnung durch den Veterinärdienst mit Frist
Ersatzvornahme durch den amtlichen Tierarzt unter Anrechnung der entstandenen Kosten
Strafanzeige beim zuständigen Bezirksamt
23. Sicht des TierarztesEquiden registrieren Wieso?
In einer globalisierten Welt muss jederzeit mit ansteckenden Krankheiten / Seuchen gerechnet werden.
Einheitliches Registrierungssystem erlaubt sichere Identifikation ? Schutzmassnahmen können schneller ergriffen werden.
Impfkampagnien können bei einem Ausbruch von ansteckenden Pferdeseuchen leichter organisiert werden.
Krankengeschichte kann eindeutig geführt werden.
Rückverfolgbarkeit des Lebensmittel „Pferdefleisch“ ist gewährleistet.
24. Bekämpfung Pferdeseuchen Vor unserer Haustüre warten:
West-Nil Fieber
Equine Influenza
Afrikanische Pferdepest
Equine infektiöse Anämie
25. West- Nil Fieber
26. West-Nil Fieber: Übertragung
27. Lage in der Schweiz
28. Equine Influenza Sporadisch grössere Ausbrüche: Pferdesportveranstaltungen, Zuchtschauen, Pferdemärkte
Wichtigster RF: Internationale Pferdebewegungen
Pandemie bei Einführen eines neuen Virus
Sehr grosse Ausbreitungsgeschwindigkeit ? abhängig vom immunologischen Schutz der Population
Monitoring and Surveillance!!! (WHO)
29. Schweiz ist frei von Afrikanischer Pferdepest
30. EIA Equine Infektiöse Anämie
31. Wie funktioniert das Einsetzen eines Mikrochips
Identifikation hilfreich bei:
Verlust/Diebstahl,
Behandlungsjournal,
Zuchtdaten
Wettbewerben sowohl auf Reise wie auf Wettkampfplatz
32. Wer darf den Mikrochip einsetzen? Wieso dürfen nur Tierärzte und TPAs chippen?
Die Applikation des Mikrochips ist ungefährlich, erfordert jedoch spezifisches Fachwissen
Desinfektion, Lokalanästhesie, Sedation in Ausnahmefällen erforderlich
Verletzungsgefahr bei Pferd und Tierarzt
33. Kosten Die Kosten für die Identifizierung, die Kennzeichnung und den Equidenpass werden dem Eigentümer direkt durch die betroffenen Stellen (Tierarzt, Identifikationsbeauftragter, passausstellende Stelle) in Rechnung gestellt.
Preise können variieren (? Angebote vergleichen)
34. Häufige Frage Wieso muss der Pass beim Pferd sein?
Eigentümer sind nicht immer in der Schweiz wohnhaft
Im Fall von Krankheiten kann der Tierarzt sofort handeln (Tier identifizieren + Massnahmen ergreifen)
So ist gesichert, dass der Pass, wenn das Pferd in eine neue Tierhaltung oder zur Schlachtung verbracht wird, mit dem Pferd mitgegeben wird
? Lösungsmöglichkeit: z.B. abschliessbare Kästchen ? 1 Schlüssel beim Eigentümer, 1 Schlüssel beim Tierhalter
35. Sicht des Züchters
36. Sicht des Züchters
37. Sicht des Züchters
38. Sicht des Züchters
39. Sicht des Züchters
40. Sicht des Züchters
41. Sicht des Züchters