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1. Kontext. Die Entwicklung der Zuzüge von Asylsuchenden in der Schweiz verlangt vom Kanton eine rasche Anpassung der Aufnahmekapazitäten für Personen, die von den Empfangszentren des Bundes herkommen, wovon gemäss dem eidgenössischen Asylgesetz 3, 9% dem Kanton Wallis zugeteilt werden.
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1. Kontext Die Entwicklung der Zuzüge von Asylsuchenden in der Schweiz verlangt vom Kanton eine rasche Anpassung der Aufnahmekapazitäten für Personen, die von den Empfangszentren des Bundes herkommen, wovon gemäss dem eidgenössischen Asylgesetz 3, 9% dem Kanton Wallis zugeteilt werden. Einige Zahlen sind hervorzuheben => 501 Zuzüge vom 1. Januar bis 30. November 2009 => 52 Zuzüge im Durchschnitt pro Monat
Kontext Trotz der Eröffnung eines Empfangszentrums mit 15 Plätzen in Gampel und eines mit 25 Plätzen in Brig ist für die Aufrechterhaltung einer gerechten kantonalen Verteilung eine Anpassung der Aufnahmekapazitäten im Oberwallis nötig.
KontextDie Verteilung der Asylbewerber (AS) in % der Wohnbevölkerung pro Region am 30.11.2009 rechtfertigt die Eröffnung von neuen Einrichtungen im Oberwallis :
Im Hinblick auf die Beherbergung ist der Kanton heute mit der Schwierigkeit konfrontiert, individuelle Unterkünfte oder kollektive Beherbergungen zu finden; dies insbesondere im Oberwallis. Diese Schwierigkeit entsteht aus dem Mangel an verfügbaren Wohnungen zu mässigen Mietzinsen und der Erschwernis, die Besitzer davon zu überzeugen, die Wohnungen oder die freien kollektiven Unterkünfte den Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen. Kontext
Gemäss unseren kurzfristigen Prognosen werden dem Kanton Wallis durch den Bund monatlich 50 bis 60 Asylsuchenden zugeteilt. Ab dem Frühling 2010 droht sich der Druck auf die Kantone in Sachen Zuteilung von Bewerbern noch zu verstärken, berücksichtigt man den Willen des Bundes, die Dauer der neu zugezogenen Personen in den Empfangszentren zu verkürzen. . 2. Ausblicke
Zuständigkeit : Gemäss dem Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe (GES) obliegt die Organisation und der Vollzug der Sozialhilfe für sich im Kanton aufhaltende Personen den Gemeinden. 3. Übernahme und Unterbringung der AS in den Gemeinden
Der Staatsrat (mit Beschluss vom 5. März 2008) für eine zentralisierte Betreuung von Personen aus dem Asylbereich ausgesprochen. Um eine Verteilung der AS auf die Gemeinden proportional zur jeweiligen Wohnbevölkerung zu vermeiden ; die Mittel, Kenntnisse und Kompetenzen bei der Betreuung zu konzentrieren und zu optimieren ; sich den mit dem Flüchtlingszulauf verbundenen Veränderungen umgehend anzunehmen ; Übernahme und Unterbringung der AS in den Gemeinden
Für die Aufteilung der Asylsuchende im Kanton gilt es, sich auf den Beschluss des Staatsrates vom 10. Mai 2000 zu beziehen. Dieser schreibt vor, dass : Art. 1 « Die Beherbergungsplätze für Personen, die dem Asylrecht unterstellt sind, werden prozentual zu der Einwohnerzahl zwischen den sozio-ökonomischen Regionen aufgeteilt. » Art. 2 « Jede Gemeinde ist verpflichtet, Personen, die dem Asylrecht unterstellt sind, auf ihrem Gebiet aufzunehmen. » Übernahme und Unterbringung der AS in den Gemeinden
Übernahme und Unterbringung der AS in den Gemeinden Das Anliegen des Staatsrates und des Departementes ist es : • über eine ausgewogene Verteilung der AS pro sozio-ökonomischer Region zu wachen, was nicht immer möglich ist ; • die logistischen, sozialen, sicherheitstechnischen und finanziellen Konsequenzen einer Verteilung der AS im Verhältnis zur Bevölkerung nicht auf die Gemeinden zu übertragen ; • im Rahmen des Möglichen nicht auf die Massnahme der Öffnung von ZS-Anlagen zurückzugreifen, einer unwürdigen Lösung, wenn man die Einrichtung dieser unterirdischen Räumlichkeiten kennt.
Übernahme und Unterbringung der AS in den Gemeinden Die durch die Aufnahme von AS betroffenen Gemeinden haben keine Möglichkeit, die Eröffnung eines Empfangszentrums auf ihrem Gebiet zu verweigern. • Auch in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Behörden beabsichtigen wir, alles für die Aufnahme der am meisten benachteiligten Personen aufzuwenden. Der Handlungsspielraum ist klein. Muss sich dieser doch innerhalb der Limiten des eidgenössischen Asylgesetzes befinden.
4. Plattform Anstellung/Soziales Ziel ist es, die soziale und berufliche Eingliederung der AS frühzeitig zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen ist eine Plattform Anstellung/Soziales eingerichtet worden, dies um den Asylsuchenden zu helfen, einen Weg aus der sozialen Unterstützung zu finden und zu finanzieller Unabhängigkeit zu gelangen. Diese Plattform setzt sich zusammen aus : • Sprachkursen • Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen • Zusammenarbeit mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren • verstärkte Betreuung Minderjähriger und junger Erwachsener • dem Espace Femmes • Beherbergungseinrichtungen
Plattform Anstellung/Soziales • Sprachkurs : Die Kenntnis der Sprache des Empfangslandes spielt eine wesentliche Rolle im Integrationsprozess, besonders für den Zugang in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Ausbildung. Verschiedene Sprachkurse mit entsprechenden Anforderungen werden in den Einrichtungen für Asylsuchende angeboten. In gewissen Regionen in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen für Ausländer/innen und im Oberwallis insbesondere mit dem Forum Migration Oberwallis.
Plattform Anstellung/Soziales • Zusammenarbeit mit den Regionalen Arbeitsvermittlungs-zentren Nach einer durch die Sozialarbeiter/innen durchgeführten Bewertung der beruflichen Fähigkeiten werden die Asylsuchenden verwiesen : • entweder an das Ausbildungszentrum « Le Botza » für die Verbesserung der sprachlichen oder beruflichen Kenntnisse • oder an die RAV für die Einschreibung als Stellensuchende ohne Entschädigung.
Plattform Anstellung/Soziales • Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme Die vorläufig aufgenommenen Personen profitieren von einer erleichterten Anmeldung für die angebotenen Ateliers. Möglichkeiten für Praktika ausserhalb und Unterstützung bei der Stellensuche stehen für die Teilnehmer zur Verfügung. Das Ausbildungszentrum « Le Botza » in Vétroz und die Sozialarbeiter/innen des Asylbereichs betreuen die Teilnehmer/innen.
Plattform Anstellung/Soziales • unbegleitete Minderjährige und junge Erwachsene Die unbegleiteten Minderjährigen und die jungen Erwachsenen müssen von einer verstärkten Betreuung bei ihrer Ausbildung und bei der Suche nach einer Tätigkeit profitieren können. Das Ziel ist es, für diese jungen Personen eine langfristige Beschäftigung sicherzustellen. Begleitprojekte für die Ausbildung werden in Zusammenarbeit mit einer aus Vertretern der KSSL, der Stelle für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, der Integrationsklassen und der Association Action Jeunesse zusammengesetzten interdisziplinären Arbeitsgruppe eingesetzt.
Plattform Anstellung/Soziales • Espace femmes Es ist wichtig, dass die eingewanderten Frauen neue Kenntnisse in Sachen Sprachen, soziale Sicherheit, Gesundheit sowie erzieherischer und schulischer Betreuung der Kinder erwerben können. Der Espace Femmes veranstaltet in Zusammenarbeit mit mehreren Organisationen (SIPE, LVT, Cipret) eine Auswahl an Kursen, die für ihre besonderen Bedürfnisse bestimmt sind. Oftmals haben sie nur die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen zu können. Diese Tatsache wird bei der Unterstützung zur Stellensuche mittels spezifischer Ratschläge berücksichtigt.
Plattform Anstellung/Soziales • Beherbergungseinrichtungen In den Beherbergungseinrichtungen der Zweitempfangs- zentren wie Steg, Raron, Ardon, Les Agettes, profitieren die AS von einer verstärkten Betreuung mit dem Ziel, sie über die Lebensgewohnheiten in der Schweiz, den Unterhalt einer Wohnung und die Einhaltung der Hausordnung zu orientieren.
Das Asylwesen in Zahlen (VS : 30.11.2009)Aufteilung der AS nach den wichtigsten Nationalitäten
Das Asylwesen in Zahlen (VS : 30.11.2009)Aufteilung der Zuzüge nach den wichtigsten Nationalitäten
Das Asylwesen in Zahlen (VS : 30.11.2009)Aufteilung der AS nach den Kollektivbeherbergungen