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Activity und Fundraising

Activity und Fundraising. Büchermarkt/Basare/Flohmärkte (Entrümpelung Boden) Lions-/Leo-Adventskalender (Lotteriegesetz beachten!) Weihnachtsmarkt z.B. selbst gebasteltes Spielzeug, Adventsgestecke,Türkränze , Christbaumschmuck, Gewürzsträußchen Glühweinverkauf/Sektstand/Weinprobierstand

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Presentation Transcript


  1. Activity und Fundraising

  2. Büchermarkt/Basare/Flohmärkte (Entrümpelung Boden) • Lions-/Leo-Adventskalender (Lotteriegesetz beachten!) • Weihnachtsmarkt z.B. selbst gebasteltes Spielzeug, Adventsgestecke,Türkränze, Christbaumschmuck, Gewürzsträußchen • Glühweinverkauf/Sektstand/Weinprobierstand • Weinfest • „Ich kaufe ein Teil mehr für einen guten Zweck“ • Verkauf von Sonderauflagen (z.B. Löwen, Eisenbahnen etc.) • Ausstellungen • Sportveranstaltungen (Fußball-, Golf-, Tennisturniere) • Konzerte (z.B. Bundeswehr, Neujahrskonzert etc.) • - Sponsoren einbinden • Theateraufführungen • Preisträgerkonzert „Jugend musiziert“ • (z.B. Musikwettbewerb) • Lotterien/Tombola/Versteigerungen • Umweltaktivität (zB Obst-/Bäume/einheimische Gehölze pflanzen; Maßnahmen zum Schutz von Vögeln o. sonst. Tieren)

  3. Gesundheitsförderung • Hilfe für sozial schwache und alte Menschen, Aussiedler, Flüchtlinge und Behinderte. • Projektbezogene Unterstützung sozialer Institutionen • Förderung der Jugend und der Erziehung • Förderung der Kunst und Kultur • Solidarmaßnahmen bei Katastrophen vor Ort und in der Welt • Internationale Projekte

  4. Club beschließt eigenverantwortlich seine Projekte • keine Geldzuwendungen an andere Träger ohne Projektbindung • keine Geldzuwendungen an Einzelpersonen ohne Bedürftigkeitsnachweis • Bestimmung eines Projektleiters • Gemeinsame Projekte auf Zonenebene

  5. Zuschussanträge über den HDL-Beauftragten an den Governor. • Grundsätze: bis 4 T € / nicht mehr als 25 % der Projektkosten / keine Langzeitactivities / • Verfahren: Überweisung der Eigenmittel auf das Konto des Hilfswerks / nach getroffener Vereinbarung werden dann die Eigenmittel zuzüglich der Zuwendungen zurücküberwiesen / Konto e. gemeinn. Körperschaft muss sein (sonst Verwendungsnachweis mit Originalbelegen)

  6. Lions Club • Bei der Umsatzsteuer kann er die Kleinunternehmer-Regelung (Einnahmen bis 17.500 € umsatzsteuerfrei) in Anspruch nehmen. • Bei der Körperschaftssteuer gibt es einen Freibetrag von 3.835 €. • Bei der Gewerbesteuer beträgt der Freibetrag 3.900 €. • Übersteigt der Reinertrag den Betrag von 3.835 €, ist Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von insgesamt rd. 30 % (bis 31. 12. 2007 sogar rd. 40 %)zu zahlen.

  7. gemeinnütziger Verein • Bei der Umsatzsteuer kann er – ebenfalls (s. o.) – die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. • Auf die Einnahmen aus Zweckbetrieben gem. § 65 AO findet i. d. R. der ermäßigte Steuersatz von 7 % Anwendung. • Bei einem Umsatz zwischen 17.500 € und 35.000 € (bis Ende 2007: 30.678 €) wird auf Antrag ein pauschaler Vorsteuerabzug von 7 % gewährt. • Die Einnahmen aus den Zweckbetrieben bleiben dann praktisch umsatzsteuerfrei.

  8. Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit: • Vorteile • Zahlreiche Steuervergünstigungen (keine Lotteriesteuer / für Zweckbetriebe ermäßigte Umsatzsteuer / keine KöSt / keine GewSt) • Empfang von Spenden • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) • Keine Haftung der Mitglieder • Es haftet der Verein mit seinem Vermögen • Nachteile • Besondere Anforderungen an die Satzung (unbedingt guten Juristen einschalten) • Mittelverwendung ist notwendig und wird geprüft • Unterscheidung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb • Strenge Anforderungen an Aufzeichnungspflichten • Haftung des Vorstands

  9. Getrennte Protokolle • Beschlüsse über Mittelverwendung nur im Förderverein • Genehmigung des Jahresabschlusses im Förderverein • Entlastung des Vorstandes im Förderverein • Möglichst keine Personalunion der Vorstände von Club und Förderverein • Getrennte Bankkonten von Club und Förderverein • Der gemeinnützige (Förder-)Verein muss allen Personen zugänglich sein, die sich zu den Zielen des Vereins bekennen. • Einschränkungen der Mitgliederzahlen werden vom Gesetzgeber nicht toleriert. • Bei Veranstaltungen muss stets ein Hinweis erfolgen, dass Veranstalter der Förderverein ist (z. B. Aufdruck auf Plakaten, Hinweis beim Weihnachtsmarkt etc.) • Alle Verträge (z. B. Miet- und Pachtverträge, Verträge mit Agenturen oder Künstlern etc.) müssen mit dem Förderverein abgeschlossen werden, nicht etwa mit dem Club.

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