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Eckpunkte für neues „Salzburger Laufbahnmodell“ für wissenschaftl. Personal. Informationsveranstaltung des Betriebsrates und der Mittelbauvertretung Salzburg, 24. 1. 2005 a.Univ.Prof. Dr. Walter J. Pfeil. Ausgangssituation: UG bringt auch Neuregelung im Personalrecht.
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Eckpunkte für neues„Salzburger Laufbahnmodell“für wissenschaftl. Personal Informationsveranstaltung des Betriebsrates und der Mittelbauvertretung Salzburg, 24. 1. 2005 a.Univ.Prof. Dr. Walter J. Pfeil
Ausgangssituation:UG bringt auch Neuregelung im Personalrecht (Vorbereitung durch „4-Säulen-Dienstrecht“ 2001) • Überleitungam 1. 1. ‘04 je nach bisher. Beschäftig. • BeamtInnen: keine Veränderung, Zuweisung zum „Amt“ • Vertragsbedienstete: Angestellte, VBG bleibt gewahrt, aber keine Sonderverträge, Organisat.künd. (bis Ende ‘05) • (Drittmittel-)Angestellte: Angestellte der Univ. • Befristungen laufen aus: Verlängerung nur neu im AngG • Alle neuen MitarbeiterInnen: Angestellte + KollV • Vorläufig: VBG - außer Beendigungsregelungen - auch hier Vertragsinhalt, aber nur subsidiär und dispositiv (?) • KollV: Dachverb.entwurf Juli, keine Gespräche seit Sept. • Nun: Feststell.klage durch GÖD - weitere Verzögerung Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05
2.Problembereiche • Lehrbeauftragte: Arbeitsverhältnisse? Entgelt? • Verlängerung auslaufender AssistentInnenverh. • Univ.-Ass. im provisor. DV.: Definitivstellung wie bisher • V.-Ass.-alt (§ 52a VBG): nach 6 Jahren wie bisher (Fest-stellung Rektor) Verlängerung auf unbest. Zeit möglich • Teilbesch. V.-Ass.(-alt):Verlängerung auf max. 6 Jahre • Univ.Ass. in befrist. Dienstverh: wenn (vorzeit.) Ende bis 8/‘05) + Dr. + Verwendungserfolg (2 Gutachter, Rektor)/ • Ebenso: V-Ass. (§ 52 Abs 10 VBG): Anspruch auf weitere4 Jahre im befristeten Angestelltenverhältnis - danach? • V.-Ass-neu „2. Säule“: Befristung (läuft aus) - danach? • Wiss. Mitarb. in Ausbild.: Befrist. (läuft aus) - danach? Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05
3.Vorschlag „Salzburger Laufbahnmodell“ • Vorschlag Betriebsrat – Arbeitsgruppe des Rektorates • Entwicklungsplan – Erarbeitung mit Fachbereichen • „DissertantInnenstelle“(~ WiMiAusb): Dipl./Mag. • Befristung vier (Mutterschutz, Karenz, Präs./Ziv.dienst, bes. Freistell. ohne Bezüge: bis 6) Jahre, Beschäft. 100% • Mitwirkung, aber Freiraum für Diss., auch Lehre möglich • keine Verlängerung, nur Bewerbung auf Postdoc-Stelle • „BefristetePostdoc-Stelle“(~ Ass. 2. Säule): Dr. • vier (Mutterschutz, Karenz, Präs./Ziv.dienst, bes. Freistell. ohne Bezüge: bis 6) Jahre, kürzer nur bei Ersatz • Kündig. nach 2 Jahren mögl., Beschäft. 50, 75 oder 100% • Mitwirkung qualifikationsadäquat, selbständige Lehre • keine Verlängerung, nur Bewerbung auf … Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05
3.Vorschlag „Salzbg. Laufbahnmodell“/ 2 • „Postdoc-Dauerstelle“(~ V.Ass-alt in 2. Befrist.): Dr. • wenn in Entwicklungsplan, (FB-)öffentl. Auswahlverfahren • Ziel: Habil., unbefristet, Univ. verzichtet für 8 Jahre (Verl. bei MSchG etc.) auf Kündigung (außer: grundleg. Org.änd., mehrf. negative Ergebnisse, Nichterreich. Habil. absehbar) • auch Mitwirkung (nicht „Zuarbeit“), grundsätzlich 100% • bei Habil. auf Antrag (ausnahmsweise zusätzl. Prüf.) … • „Associate Professor“(~ V.-Doz.): Kündigungsschutz • „StaffScientists“: nur mit besonderer Begründung Dipl./ Mag. wissenschaftsunterstützend (Labor, Wiss.-manag., Organisation), keine Eigenforschung/ Lehre • „Wissenschaftl. ProjektmitarbeiterInnen“befristet, bei „bewährten Projekten“ auch unbefristet Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05
Übergang fürbestehende Arbeitsverhältnisse • Univ.-Ass. im provisor. DV./ V.-Ass.-alt in zweiter Befr.: Definitivst./ Verläng. auf unbest. Zeit nach altemRecht • Teilbesch. V.-Ass.-alt:Verläng. auf max. 6 J., besser … • Univ.Ass. im befrist. Dienstv./ V.-Ass.-alt in erster Befr.: Ende bis 8/‘05) + Dr. + Verwend.erfolg: 4 Jahre Ang. • Anspr. auf Verlängerung um max. 4 Jahre:Freistellung (ohne Bezüge) für wiss. Auslandstätigkeit (§ 49m VBG) Dann (ebenso für V.-Ass-neu/ „2. Säule“): • Bei Habil: „Assoc.-Prof.“ wenn FB-Personalstruktures erlaubt (Vorgriff auf Dauerstelle nach Entwicklungsplan) • Sonst: Bewerbung um allf. Postdoc-Dauerstelle • Wiss. Mitarb./Ausbild.: Bewerbungum Postdoc-St. Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05
Eckpunkte für neues„Salzburger Laufbahnmodell“für wissenschaftl. Personal Danke für Ihr Interesse !