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Rechtssoziologie I Vorlesungen vom 2. und 16. Mai 2012

Rechtssoziologie I Vorlesungen vom 2. und 16. Mai 2012. Prof. Dr. Lukas Gschwend Universität Zürich Frühjahrssemester 2012. Vorbereitungslektüre. Rehbinder, § 7. Die Effektivität des Rechts 3. I. Rechtswirkung und Rechtsversagen Grundsätzliche Probleme

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Rechtssoziologie I Vorlesungen vom 2. und 16. Mai 2012

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Presentation Transcript


  1. Rechtssoziologie IVorlesungen vom 2. und 16. Mai 2012 Prof. Dr. Lukas Gschwend Universität Zürich Frühjahrssemester 2012

  2. Vorbereitungslektüre Rehbinder, § 7

  3. Die Effektivität des Rechts 3 I. Rechtswirkung und Rechtsversagen • Grundsätzliche Probleme • Recht ist das am stärksten ausgeprägte, institutionalisierte, differenzierteste gesellschaftliche Ordnungs- und Kontrollsystem im säkularisierten Staat. • Kennen die Rechtsunterworfenen das gigantische Rechtsmaterial? • Wie kommuniziert man Recht? • Wie bringt man die Rechtsunterworfenen dazu, sich an das ihnen bekannte Recht zu halten? • Weshalb kommen die meisten Leute trotz mangelhafter Rechtskenntnisse im Laufe ihres Lebens kaum je in Konflikt mit dem Recht? • Mögliche Antworten?

  4. Die Effektivität des Rechts 4 • Ist Recht effektiv? • Recht versagt nicht selten (z. B. Kriminalität). Lässt sich daraus schliessen, dass Recht nicht effektiv ist? • Rechtsordnung liefert nicht nur Verhaltens-, sondern auch Entscheidungs- und Eingriffsnormen, die sich an den Rechtsstab richten. • Die Rechtsordnung steht in Wechselwirkung mit anderen normativen Ordnungssystemen. In pluralistischen Rechtsstaaten dominiert sie diese. • Die Rechtsordnung kann nur funktionieren, wenn die Rechtsunterworfenen Verhaltensmuster internalisieren, die dieser Ordnung entsprechen. • Rechtsstrukturen interagieren mit Sozialstrukturen. Vgl. dazu Robert Mertons Anomietheorie (Rehbinder, Rz. 113f.)

  5. Die Effektivität des Rechts 5 • Psychologie und Effektivität des Rechts • 1. Grundsatzfrage • Wie wird Recht unabhängig von anderen normativen Systemen effektiv? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen damit es durch sich selbst das Verhalten der Rechtsunterworfenen wirksam steuern kann? • Innere Problematik dieser Grundsatzfrage? • Gründe für die Normbindung • Sanktionsorientierung • verhaltenstheoretische Begründung im Sinne des homo oeconomicus-Modells sowie der rational choice theory (Kosten-Nutzen-Analyse).

  6. Die Effektivität des Rechts 6 • Notwendigkeit umfassender Kenntnisse über die faktischen Konsequenzen von Rechtskonformität und Normabweichung • b) Identifikation und Akzeptanz • Akzeptanz und Internalisierung von Verhaltensmustern und Rechtsregeln • An Vorbildpersonen gebundene Normorientierung erfolgt über Identifikation mit der Vorbildperson. • Defensive Identifikation als psychosozialer Wirkmechanismus gegenüber Autoritäten • Eugen Ehrlich: „Der Mensch handelt dem Rechte gemäss in erster Linie, weil ihn gesellschaftliche Zusammenhänge dazu nötigen.“

  7. Die Effektivität des Rechts 7 • Die Widerspiegelung des Rechts in der Psyche • Wie wird Recht psychoaktiv? • kognitive Ebene: Rechtskenntnis • affektive Ebene: Rechtsgefühl • beide Ebenen: Rechtsbewusstsein und Rechtsethos • Rechtskenntnis • intellektuelle Wahrnehmung und Erfassung von Rechtsnormen • Rechtsvermassung, Rechtskenntnis und Rechtsirrtum • Weshalb kommt es trotz meist äusserst mangelhafter Rechtskenntnisse der Rechtsunterworfenen nicht zur totalen Verhaltenskatastrophe im sozioökonomischen Verhaltenskontext?

  8. Die Effektivität des Rechts 8 • Rechtskenntnis allein begründet noch keinerlei Effektivität des Rechts • Rechtsbewusstsein und Rechtsgefühl • Rechtsbewusstein als rationale Einstellung zum Recht als kognitives Verhältnis • Rechtsgefühl als irrationale, emotional-affektive Einstellung zum Recht. Es entspricht weitgehend der subjektiven Rechtsmeinung. • Rechtsgefühl plus Rechtsbewusstsein bilden die Überzeugung, was richtiges Recht sein soll (= ideales Rechtsbewusstsein) • ideales Rechtsgefühl als innere sittliche Verpflichtung zur Rechtsbefolgung (= Gewissen) ohne rationale Reflexion

  9. Die Effektivität des Rechts 9 • Rechtsgefühl und Judiz • Rechtsgefühl und Naturrecht • Beschränkung der Ausbildung von Rechtsbewusstsein und Rechtsgefühl auf rechtliche Belange, die eine Parallelwertung in der Laiensphäre ermöglichen. • Bedeutung von Rechtsgefühl und Rechtsbewusstsein im (halb-)direkt demokratischen Staat im Hinblick auf die Gesetzgebung. • Rechtsbewusstsein und Rechtsgefühl fliessen auch in die Rechtsprechung ein. • Rechtsethos • Umstrittener und häufig in verschiedener inhaltlicher Bedeutung verwendeter Begriff

  10. Die Effektivität des Rechts 10 • von moralischen Traditionen grundsätzlich unabhängiges ethisches Konzept rechtlicher Grundregeln im Sinne einer Kurzformel. Sie muss von den Rechtsunterworfenen grossmehrheitlich mitgetragen werden. • abhängig von Erziehung und Bildung der Rechtsunterworfenen • naturrechtliches Fundament • Problematik von Wertrelativismus (-nihilismus) und fehlendem Vertrauen in den Rechtsstab • Rechtsethos in der pluralistischen Gesellschaft

  11. Die Effektivität des Rechts 11 • Wie funktioniert das Rechtsgefühl? • Entwicklung des Rechtsgefühls als Teil der Persönlichkeitsentwicklung • Orientierung an internalisierten Verhaltensmustern • Verhaltenserwartung • Es widerspiegelt den Standpunkt der Interessen beim Individuum. • Rechtsgefühl als Gemeinschaftsgefühl steht unter dem Einfluss des sozialen Umfelds. • Rechtsgefühl und Gewissen als psychologischer Normenfilter • Die Bedeutung des Gewissens als interne Kontrollinstanz gemäss der Freud‘schen Tiefenpsychologie • Gerechtigkeitsgefühl als Basis des Rechtsgefühls

  12. Die Effektivität des Rechts 12 • Institutionelle Gründe für die Unwirksamkeit von Gesetzen • Fehler auf Seiten des Gesetzgebers • Programmfehler • Implementationsfehler • Fehler der Rechtsprechung • Sinnveränderung der Norm und/oder Unklarheit in der Einzelfallentscheidung • Problem der Interpretation • Fehler im Rechtsvollzug • fehlende oder abweichende Anwendung des Rechts

  13. Die Effektivität des Rechts 13 • Rechtspolitische Massnahmen zur Gewährleistung der Effektivität des Rechts • Massnahmen gegenüber dem Rechtsstab • Gesetzesökonomie: Der Rechtsstab braucht ein übersichtliches, auf eine gewisse Lebensdauer angelegtes Gesetz mit griffig formulierten, generell-abstrakten Normen. • Sprachliche Qualität • Systematische Ordnung • Adäquate Kommunikation und Instruktion des Rechtsstabs • Kontrolle von Loyalität und Qualität der Anwendung • Problem der „ausserparlamentarischen Opposition“ durch Gerichte und Verwaltungsbehörden

  14. Die Effektivität des Rechts 14 • Massnahmen gegenüber der rechtsunterworfenen Öffentlichkeit • Bedürfnisorientierte Information der Zielgruppen • Formulare • Prüfung der Rechtskenntnis bei Zielgruppen • Rechtsmittelbelehrungen • Unentgeltliche Rechtsberatung • Rechtskommunikation durch die Massenmedien • Förderung der Bildung des Rechtsbewusstseins • Erzeugung eines demokratischen Rechtsethos durch die Schule • Lebenslängliches Einüben des Rechtsethos durch eine rechtspolitisch aktive Rechtsgesellschaft

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