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BELARUSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄT FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN. Thema: „Der Ehevertrag im deutschen Recht und im Internationalen Privatrecht“ STAATSEXAMEN, 2012. Referentin: Nina Kalita Studiengang: IR. Free Powerpoint Templates. QUELLEN. 1.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
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BELARUSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄT FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN Thema: „Der Ehevertrag im deutschen Recht und im Internationalen Privatrecht“ STAATSEXAMEN, 2012 Referentin: Nina Kalita Studiengang: IR Free Powerpoint Templates
QUELLEN • 1.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): • § 1408 BGB – Ehevertrag, Vertragsfreiheit; • § 1415 BGB – Vereinbarung durch Ehevertrag; • § 1411 BGB – Eheverträge beschränkten Geschäftsfähiger und Geschäftsunfähiger; • § 1410 BGB – Form; • § 1414 Eintritt der Gütertrennung. • 2.Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG): • § 7 LpartG – Lebenspartnerschaftsvertrag (Ehevertrag). • 3.Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH): • das Übereinkommen über die Schließung und die Anerkennung der Gültigkeit von Ehen (14. März 1978); • das Übereinkommen über das auf das eheliche Güterrecht anzuwendende Recht (14. März 1978).
INHALT: • Kapitel 1. Die Gründe und Ziele der Ehevertragsschließung • Kapitel 2. Die Regelungsbereiche des Ehevertrags • Kapitel. Die Regelung des Güterstandes der Ehegatten • Kapitel 4. Die Fälle mit Auslandsberührung
Kapitel 1. Ziele der Ehevertragsschließung • individuelle Bedürfnisse festlegen • mögliche Streitfragen vorab in einem Ehevertrag regeln • bestimmte Fragen des Zusammenlebens vereinbaren
Die Gründe der Ehevertragsschließung im Falle einer Scheidung… • will einer der Ehegatten nicht, dass sein Ehegatte oder des Todes vom Betriebsvermögen profitiert; • wollen beide Ehegatten ohne finanzielle Forderungen auseinandergehen; • möchte ein wohlhabender Ehegatte verhindern, dass sein weniger wohlhabender Ehegatte ihn nur heiratet, um versorgt zu sein.
Kapitel 2. Regelung zum Ehevertrag: • Bürgerliches Gesetzbuch; • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG); • Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH).
Kapitel 2. Die Regelungsbereiche des Ehevertrages in Deutschland
Kapitel 3. Drei Güterstände im deutschen Ehevertrag: • die Zugewinngemeinschaft • die Gütertrennung • die Gütergemeinschaft
Vermögenseteiligung Es werden vier Vermögensmassen unterschieden:
Kapitel 4. Fälle mit Auslandsberührung Verschiedene Staatsangehörigkeiten derEhegatten Internationales PRIVATRECHT
Ehegatten mit verschiedener Staatsangehörigkeit • Heimatrecht • das Recht des Aufenthaltslandes • (des Landes des letzten gemeinsamen Aufenthaltes)
Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.
ERGEBNISSE: • Heutzutage ist es sehr wichtig für Menschen die Ehe ernst zu nehmen. • Das Zivilrecht umfasst viele Aspekte nicht nur der Scheidung sondern der Ehe und des Erbes • Die Regelung des Ehevertrags und das anwendbare Recht hängt von der Staatsangehörigkeit der Ehegatten ab. • Den Ehevertrag kann man nur persönlich schließen.