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Regelungen und Gestaltungsanforderungen des Professorenbesoldungsreformgesetzes Prof. Dr. Detlef Müller-Böling DHV-Workshop Bonn, 12.12.2002. Bundesgesetz. Ziele. leistungs- und funktionsdifferenzierte Gehälter. wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen. Profilbildung der Hochschulen.
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Regelungen und Gestaltungsanforderungen des Professorenbesoldungsreformgesetzes Prof. Dr. Detlef Müller-Böling DHV-Workshop Bonn, 12.12.2002
Bundesgesetz Ziele leistungs- und funktionsdifferenzierte Gehälter wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen Profilbildung der Hochschulen
Kernelemente der Reform Leistungsbezüge statt Dienstaltersstufen Ämter W 2 (3.724 €) und W 3 (4.522 €) (auf Basis 2001) Berufungs-/Bleibever- handlungen für W2 und W3 Bestandsschutzfür C-Professoren Absenkungsschutz Keine Stufungen „offene“ B 10 Grenze Wettbewerbsregulierung zwischen Ländern durch „Vergaberahmen“ Zulage aus privaten Drittmitteln
Vorgehen Bund lässt große Spielräume Gefahren und Risiken Demotivation Verregelung der Verfahren Attraktivität für die Besten Land Umsetzung entscheidet über Reform vorsichtig + weise Hochschule bindet ein in Strategie
Drei Fragenkomplexe... WAS ? WER ? WIE ? Entscheidungsgegenstände Entscheidungsebene und Entscheidungsorgane Entscheidungsverfahren
Drei Gestaltungsbereiche Entscheidungsverfahren Formel Abwägen Antrag Land Entscheidungsebene Hochschule Fachbereich Vergaberahmen W2 / W3 Entscheidungsgegenstände Leistungs- zulage
Vergaberahmen verstehen gestalten
Vergaberahmen: Verstehen 1 Schutz vor Absenkung der Professorenbesoldung Ziele des Bundes- gesetzgebers Kostenneutralität der Reform Wettbewerbsbegrenzung zwischen den Ländern
Vergaberahmen: Verstehen 2 Vergaberahmen = Resultante aus Besoldungsdurchschnitt C-Ø (2001) x n (2003) - ( C- u. W-Grundgehälter (2003)) C- Gehälter Vergabe- rahmen Lässt sich nicht ex ante ermitteln W- + C- Gehälter Faktoren: Altersstruktur Risikofreude Mobilität
Vergaberahmen: Gestalten Festsetzung Erhöhung ? Bemessung auf Landesebene nach altem Ist ? Leistungsbudget inkl. Personal ? Ø Sätze pro Stelle ? Verteilung auf die einzelnen Hochschulen Wer verantwortet Einhaltung? Be- deutung bei Global- haushalten?
W2/W3 verstehen gestalten
W2/W3: Verstehen Grundsätzlich an Fachhochschulen und Unis Wer bringt Ämter aus? Anteile/Verhältnis W2 und W3? Auch Hochschulleitungen einbezogen Wer befindet darüber?
W2/W3: Gestalten Alternative Vorteile Fragen Hochschulen überlassen größere Personal- und Finanzautonomie Orientierung an Aufgabenprofil und Organisationskultur Voraussetzungen für verantwortliche Handhabung?
Leistungsbezüge verstehen gestalten
Leistungsbezüge verstehen Berufungs- Bleibe- L.-bezüge Funktions- Leistungs- bezüge Besondere Leistungs- bezüge Vergabe- rahmen
Leistungsbezüge: Instrumente Zur Auswahl Einmalige Prämien Fortlaufende Zahlungen Hohe Pfadabhängigkeit - Konsequenzen bedenken Unbefristet (auch bei wiederholter befristeter Gewährung) Befristet Festbetrag Kann-Dynami- sierung Dynamisiert Ruhegehaltsfähigkeit (Option: Liftung 40% Grenze)
Kontingentieren Bezügearten? Weichen- stellung 1 + B&B-Bezüge zehren Vergabe- rahmen nicht auf + Planbarkeit - wenig Flexibilität und Spielraum für Berufungen Kontingen-tierung Kontingentierung reduziert Gestaltungsspielraum + Flexible Handhabung + Profilierung - „Unwuchten“ als Folge - Läuft Intentionen des Gesetzgebers zuwider Keine Kontingen-tierung
Quotieren Fächer ? Weichen- stellung 2 + Gleiche Chancen für FB + Homogenität innerhalb Hsle + Begrenzung Marktfaktoren - Nivellierung statt Leuchttürme - Eingeschränkte Flexibilität - Wenig Spielraum (vertikal wie horizontal) Quotierung Welche „Kultur“ will die Hochschule pflegen ? + Flexibilität + Spielraum + Besondere Profilpflege - Disparitäten zwischen FB - Stärkere Spreizung bzw. Un- gleichheit Keine Quotierung
B-Leistungsbezüge: Verfahren Weichen- stellung 3 Formel (quantitative Paramater) + Kalkulierbarkeit + Rechtssicherheit + kein Ermessen - Vergleichbarkeit von Kriterien - Mechanisch - „Tonnenideologie“ Beurteilungsermessen unvermeidlich Regelhaftigkeit des Verfahrens gewährleisten + Wissenschaftsbezug + Flexibilität - Transparenz - Nachvollziehbarkeit Abwägung (qualitative Faktoren)
B-Leistungsbezüge: Auslöser Weichen- stellung 4 Regelverfahren („von Amts wegen“) + „Gerechtigkeit“ - gleiche Chancen für alle - Aufwand - Bürokratismus Einbettung sinnvoll: Vorschlagsrecht (Dekan) Regel-Berichtswesen Externe Gutachten - aufwändig + Begründungszwang + Aufwand + Selbsteinschätzung - Selbstbewusste bevorzugt - negative Anreizwirkung Antrag
B-Leistungsbezüge: Bemessung Weichen- stellung 5 Individuell (ohne Vorgaben) + „Gerechtigkeit“ + Flexibilität + Anreizwirkung - Aufwand - Intransparenz („Beliebigkeit“) - Kalkulierbarkeit/Planung Gesamtsystem beachten: Anreize/Signale Kalkulierbarkeit Reagibilität + Transparenz i.V.m. Strategie + Planbarkeit + Integration von B&B möglich + International bewährt - Schematismus-Gefahr - nachlaufend Stufen (Rahmen- Vorgaben)
Stufenmodelle: Optionen Verfahrens- turnus 2-3 Jahre Antrags- basiert • Entscheidende • „Stellschrauben“ • Stufenabstand • Soll-Verteilung Berichte als Ansatz- punkt Mögliche Höherstufungen ankündigen Dekane Votum Vorschlag Stufensystem auf Antrag
Modell für Leistungszulagen: Beispiel Oxford - Kriterien (I) Keine Zulage „ Die Universität erwartet von allen ihren Professoren und Readern hervorragende Akademiker von internationaler Reputation zu sein, deren Forschungsleistungen herausragend im Vergleich zur Mehrheit der britischen Akademiker sind. Sie erwartet auch von allen ihren Professoren und Readern, voll und ganz zu allen relevanten Bereichen des akademischen Lebens der Universität beizutragen. Eine Erfüllung dieser grundlegenden Anforderungen rechtfertigt nicht die Verleihung eines Distinction Awards.“ Internationale Reputation und herausragende Forschungsleistung als „Normalfall“
Modell für Leistungszulagen: Beispiel Oxford - Kriterien (II) Level 5 „Personen, deren akademische Fähigkeiten von höchster Qualität und mit einer weltweiten Reputation verbunden sind, welche universell über verschiedenste Fachgebiete hinweg Anerkennung gefunden hat“ Level 4 „Personen von sehr hohem akademischen Rang und mit signifikanter internationaler Reputation“ „bahnbrechender Beitrag zu ihrem weiteren Fachgebiet“ Level 3 „Personen von beachtlichem akademischen Rang, selbst dann, wenn man den Oxforder Kontext als Vergleichsmaßstab zu Grunde legt, oft die führenden internationalen Autoritäten in ihrem Fachgebiet“ Level 2 „ausgezeichnete akademische Arbeit, die über das hinausgeht, was bereits Vorbedingung für eine Anstellung durch die University of Oxford ist“ Level 1 „akademische Auszeichnung, welche über normale Erwartungen der Universität an ihre Professoren und Reader hinausgeht“
Fazit Vielfältige Interdependenzen Personalentwicklung Abwägungen unvermeidlich Großer Gestaltungsbedarf Hochschulkultur maßgeblich
Regelungen und Gestaltungsanforderungen des Professorenbesoldungsreformgesetzes Prof. Dr. Detlef Müller-Böling DHV-Workshop Bonn, 12.12.2002