510 likes | 831 Views
Die Verankerung der Menschrechtsidee in internationalen Abkommen. Sommersemester 2011 Menschenrechtsbildung in der außerschulischen Jugendarbeit Dr. Meron Mendel Lea Kaiser, Simone Stock, Susanne Grimm, Sevim Taskin und Micheal Gad. Gliederung.
E N D
Die Verankerung der Menschrechtsidee in internationalen Abkommen Sommersemester 2011 Menschenrechtsbildung in der außerschulischen Jugendarbeit Dr. Meron Mendel Lea Kaiser, Simone Stock, Susanne Grimm, Sevim Taskin und Micheal Gad
Gliederung • Einführung: Die rechtliche Verankerung von Menschenrechten • Bill ofRights England 1689 • Die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ 1789 • Bill ofRights der Vereinigten Staaten 1791 • Die Erste Genfer Konvention 1864 • Die Vereinten Nationen • Die Charta der Vereinten Nationen 1945 • Die Allgemeine Erklärung der Menschrechte 1948 • Die Europäische Menschrechtskonvention 1950 • Menschenrechtsituation in einzelnen Ländern
Die rechtliche Verankerung von Menschenrechten • 1776 Virginia Bill ofRightsder Vereinigten Staaten • 1789 französische „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ beruht u.a. auf Vorschriften der Bill ofRights von England 1689 • 1791 Bill ofRights der Vereinigten Staaten • 1864 Genfer Konvention • Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg Verankerung der Menschenrechte im Völkerrecht
Die rechtliche Verankerung von Menschenrechten • 1945 Charta der Vereinten Nationen • 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte • 1966/1967 VN-Zivilpakt & VN-Sozialpakt • AEMR + VN-Pakte = Art „Internationale Menschenrechtscharta“ Grundlage sämtlicher universeller Menschenrechtsnormierungen
Die rechtliche Verankerung von Menschenrechten • Hierzu gehören u. a.: • das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1966/1969) • das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979/1981) • das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1984/1987) • das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989/1990)
Die rechtliche Verankerung von Menschenrechten • das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien (1990/2003) • Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (2006/2008) • regionale Menschrechtsschutz in Europa am stärksten ausgeprägt • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Bill ofRights England 1689 • 1689 englische Parlament lässt Rechte für den Bürger und das Parlament bestätigen • wichtigste Etappen zur Ausgestaltung der Erklärung: • die „Magna Charta Liberatatum“ (1215) • Petition of Rights (1628) • Agreement of the People (1647) • Habeas-Corpus Akte (1679)
Bill of Rights England 1689 • ohne Zustimmung des Parlaments keine Steuereinhebungen, Erlass oder Aufhebung von Gesetzen sowie Unterhalt eines Heeres in Friedenszeiten • dem Volk, vertreten durch Parlament, wurde eine Anzahl von Rechten zugestanden • eines der wichtigsten Verhinderung des Einflusses des Königs auf Rechtsprechung • bis heute Staatsgrundgesetz und als die Grundlage der parlamentarischen Demokratie in England
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 • fundamentales Dokument der französischen Revolution • Rechte des Einzelnen und die Gesellschaftsrechte Universalrechte • wurde zu einem der bestimmendsten Vorläufer der Menschenrechtsdeklarationen des 20. Jahrh.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 • Ancièn Regime wirtschaftlich und moralisch am Ende • Nationalversammlung neue Verfassung zu erarbeiten und dieser eine „Allgemeine Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte“ voranzustellen • Marie Joseph de Lafayette legte am 11. Juni 1789 den Entwurf einer Menschenrechtserklärung vor
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 • im Mittelpunkt der Erklärung: • Freiheit vom Staat • Aufhebung der Stände, • Festlegung einer „Sicherungssphäre“ • vor dem Gesetz besteht Gleichheit aller (männlichen) Bürger • alle Bürger haben das Recht an Gesetzgebung mitzuwirken
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 • von wirtschaftlicher Gleichheit eben so wenig die Rede wie von gleichen Rechten für Frauen • Grenzen der Freiheit werden soweit wie möglich hinausgeschoben • fand Eingang in die erste französische Verfassung • hebt sich von Vorgängern ab
http://de.humanrights.com Déclaration des Droits de l'Homme
Bill of Rights der Vereinigten Staaten 1791 • 10 Zusatzartikel der Verfassung • sollten persönlichen Rechte der Bürger regeln • keine Gesetzeskraft aber Fundament der Rechtsprechung in den USA • Verfasser James Madison aus Virginia • nahm drei Schriften und Gesetze als Vorbild: • Erörterung von John Locke • Bill of Rights von England • Bill of Rights seines Heimatstaates Virginia
Bill of Rights der Vereinigten Staaten 1791 • Ausarbeitung der Bill of Rights am 08. Juni 1789 an den Kongress übermittelt • Bill of Rights bestand aus 12 Zusätzen • am 25. September 1789 vom amerikanischen Kongress beschlossen • von 11 Bundesstaaten ratifiziert • Ratifizierung am 15. Dezember 1791 abgeschlossen
Bill of Rights der Vereinigten Staaten 1791 • Die Bill of Rights deckt Rechte von drei Grundfreiheiten ab: • Recht des eigenen Gewissens mit der Freiheit von Rede und Religion • Recht, bei Anschuldigungen ein faires Gerichtsverfahren zu bekommen • Recht auf Besitz, nach dem niemand ohne gerichtliche Verfügung enteignet werden kann • Besonderheit der Bill of Rights im Grundsatz der Verfassungsgerichtsbarkeit
Bill of Rights der Vereinigten Staaten 1791 • Artikel 1- Trennung von Staat und Kirche, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit • Artikel 2- Recht zum Tragen von Waffen durch das Volk bzw. durch organisierte Milizen • Artikel 3- Keine Zwangseinquartierung von Soldaten in Privathäusern • Artikel 4 - Keine Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl
Bill of Rights der Vereinigten Staaten 1791 • Artikel 5- Kein Prozess ohne ordentliche Anklage, kein neuer Prozess gegen Freigesprochene, Zeugnisverweigerungsrecht, Kompensationsrecht • Artikel 6- Recht auf öffentlichen Geschworenenprozess in Strafsachen, Recht auf Hinzuziehung von Entlastungszeugen, Recht auf einen Anwalt • Artikel 7- Recht auf ordentlichen Geschworenenprozess in Zivilsachen
Bill of Rights der Vereinigten Staaten 1791 • Artikel 8- Verbot überhöhter Kaution und besonders grausamer Strafen • Artikel 9 - In der Verfassung nicht erwähnte Grundrechte bleiben bestehen • Artikel 10 - In der Verfassung nicht genannte Rechte liegen bei Einzelstaaten
Die Erste Genfer Konvention 1864 • zwischenstaatliche Abkommen und essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts • zehn Artikel der Schutz der Verwundeten und der sie Pflegenden • Ergänzungen Haager Friedenskonferenz , weitere Genfer Abkommen und deren Zusatzprotokolle
Vereinte Nationen • VN Vereinte Nationen • UN United Nations • UNO United Nations Organization
Vereinte Nationen • Aufgabe der UNO: • Sicherung des Weltfriedens • Einhaltung des Völkerrechts • Schutz der Menschrechte • Förderung der internationalen Zusammenarbeit
Die Charta der Vereinten Nationen 1945 • Gründungsvertrag der Vereinten Nationen, bestehend aus 19 Kapiteln • Ziele und Grundsätze Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich alle 192 Mitgliedstaaten bekennen • am 26. Juni 1945 in San Franzisco von 50 Gründungsstaaten unterschrieben • trat am 24. Oktober 1945 in Kraft
Die Charta der Vereinten Nationen 1945 • Hauptorgane: Generalversammlung, Sicherheitsrat, Wirtschafts- und Sozialrat, Treuhandrat, Internationaler Gerichtshof, Sekretariat • Änderungen der Charta erfordern Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung
Menschenrechts-Abkommen • Charta der Vereinten Nationen & die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte = Grundlage der ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechts-Abkommen auf universeller Ebene • 1966 Menschenrechtspakete über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bzw. über bürgerliche und politische Rechte
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) • am 3. Januar 1976 in Kraft getreten • verankert grundlegende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte • 160 Vertragsstaaten (Stand 20. Dezember 2010) • Vertragsstaaten müssen einzeln und durch internationale Hilfe Maßnahmen zur schrittweisen Verwirklichung dieser Rechte ergreifen • dem Ausschuss Berichte über Maßnahmen
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) • am 23. März 1976 in Kraft getreten • Pakt über bürgerliche und politische Rechte • garantiert klassischen Menschenrechte und Grundfreiheiten • 167 Vertragsstaaten • zur sofortigen Gewährleistung dieser Rechte ohne jede Diskriminierung verpflichtet • 73 Staaten verpflichten sich zur Abschaffung der Todesstrafe
Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung • am 4. Januar 1969 in Kraft getreten • 174 Vertragsstaaten • Antirassismus-Konvention verpflichtet Vertragsstaaten zu Politik der Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung • jede Aufreizung zur Rassendiskriminierung und Gewalttätigkeit Vertragsstaaten unter Strafe gestellt werden
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe • am 26. Juni 1987 in Kraft getreten • 147 Vertragsstaaten • verpflichtet Vertragsstaaten geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung von Folter zu ergreifen, sowie Personen vor Angriffen auf ihre körperliche und seelische Integrität zu schützen • die UNO-Generalversammlung 2002 Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention zugestimmt • von 67 Staaten unterzeichnet
Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau • am 3. September 1981 in Kraft getreten • 186 Vertragsstaaten • UNO-Frauenrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen • Opfern von Diskriminierungen muss Zugang zu Gericht ermöglicht werden • staatliche Maßnahmen gegen: • diskriminierende Rollenverteilungen zwischen Mann und Frau • Frauenhandel & Ausbeutung von Prostituierten
Kinderrechtskonvention (CRC) • 20. November 1989 • gewährleistet Kindern Schutz und Unterstützung • garantiert Rechte, die Kindern kraft ihres Menschseins zukommen • trägt dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern Rechnung • Ratifizierung von 193 Vertragsstaaten
Kinderrechtskonvention (CRC) • Verpflichtungen der Vertragsstaaten: • Achtung und Gewährleistung der im Übereinkommen verankerten Rechte jedes Kindes • Ergreifung aller geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen
Wanderarbeiterkonvention (ICRMW) • 18. Dezember 1990 • konkretisiert die Menschenrechte und formuliert, welche Rechte den unterschiedlichen Kategorien von Arbeitsmigrant/innen und Ihren Familien zustehen • Ratifizierung von 44 Vertragsstaaten
Wanderarbeiterkonvention (ICRMW) • Verpflichtungen der Vertragsstaaten: • Gewährleistung von diskriminierungsfreien Menschenrechten für alle Arbeitsmigranten • Präzisierung weiterer Rechte für Migranten, die sich regulär im Aufnahmeland aufhalten • Anspruch auf Gleichbehandlung wie die Staatsangehörigen • Einhaltung von Vorschriften, welche sich auf spezielle Kategorien von ausländischen Arbeitskräften (Bsp.: Grenzgänger) beziehen
Wanderarbeiterkonvention (ICRMW) • Einhaltung von Bestimmungen zu Arbeitsmigranten, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung illegal in einem Land befinden
Behindertenrechtskonvention (CRPD) • 13. Dezember 2006 • basiert auf den internationalen Menschenrechtsabkommen und garantiert deren Anwendung auf Menschen mit Behinderung • verbietet die Diskriminierung von Behinderten in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte
Behindertenrechtskonvention (CRPD) • Verpflichtungen der Vertragsstaaten: • Verpflichtung zur Unterbindung jeglicher Form der Diskriminierung auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung • Beseitigung von Gesetzen und Sitten, die behinderte Menschen benachteiligen • Bekämpfung von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen
Übereinkommen über Völkermord • 9. Dezember 1948 • verpflichtet zur strafrechtlichen Verfolgung von Individuen, die Völkermord begangen haben • kein eigenes Überwachungsorgan teilweise ist der Internationale Gerichtshof damit betraut • Ratifizierung von 141 Staaten
Flüchtlingskonvention • 28. Juli 1951 • Schutzbestimmungen für Flüchtlinge auf internationaler Ebene • beinhaltet kein Recht auf Asyl, aber sagt, welche Rechte einem Flüchtling zustehen, falls dieser in einem Staat aufgenommen wird • Artikel 33: kein Flüchtling darf in den Herkunftsstaat zurückgeschickt werden
Internationales Abkommen gegen Menschenhandel • am Anfang des 20. Jahrhunderts vier internationale Abkommen ausgehandelt (insbesondere zum Kampf gegen Frauen- und Mädchenhandel) • Das «Protokoll zum UNO-Übereinkommen: • Gegen die transnationale organisierte Kriminalität • Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels am 25. Dezember 2003 in Kraft getreten • Ratifizierung von 142 Staaten
UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen • rechtsverbindliches Instrument gegen Verschwindenlassen von Personen • niemand darf Opfer einer solchen Praxis werden • keine Ausnahmesituationen vorgesehen • Krieg, Kriegsgefahr, politische Instabilität, anderer öffentlicher Notstand keine Rechtfertigung • Vertrag wurde bisher von 87 Staaten unterzeichnet • von 21 ratifiziert
In Entstehung befindliche UNO-Menschenrechtsinstrumente • Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Individualbeschwerderecht • United Nations Declaration on Human Rights Education and Training
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 • 30 Grundrechte • Leben frei von Furcht und Bedrohung • aus den Schrecken des 2. Weltkrieges entstanden • wirkte nicht national sondern weltweit angenommen • Erklärung zu den Menschenrechten nach den Vorstellungen der UNO
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 • am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung angenommen • Artikel 1 und 2 Würde, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit • Hauptteil formt 4 Säulen
Die Europäische Menschenrechtskonvention 1950 • enthält Katalog von Grundrechten und Menschenrechten • über Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg • am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet • trat am 3. September 1953 in Kraft • kann nur von Mitgliedern des Europarats unterzeichnet werden • 47 Staaten haben die Konvention unterzeichnet
Die Europäische Menschenrechtskonvention 1950 • in drei Abschnitte gegliedert diese wiederum in Artikel • die drei Abschnitte: • Rechte und Grundfreiheiten • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte • Verschiedene Bestimmungen • Individualbeschwerde • Staatenbeschwerde
UN-Antifolterkonvention Menschrechtssituation in einzelnen Länder
UN-Frauenrechte Menschrechtssituation in einzelnen Länder
Quellen • http://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf • http://dejure.org/gesetze/MRK • http://www.humanrights.ch/home/de/Instrumente/UNO-Abkommen/idcatart_27-content.html • http://www.unric.org/de/menschenrechte • http://handbuchmenschenrechte.fes.de/common/pdf/Handbuch_MR_2010-11_kap01.pdf • Pohanka, Reinhard: Dokumente der Freiheit. Wiesbaden: Marix Verlag GmbH 2009. • Kühnhardt, Ludger: Die Universalität der Menschenrechte. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Auflage 1991, Studien zur Geschichte und Politik, Bd. 256. • Heer, Friedrich: Die großen Dokumente der Weltgeschichte. (unter Mitarb. von Xaver Schnieper) Frankfurt am Main: Krüger.