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Inspektion: Fallbeispiele. Anlage zur Herstellung von Bauteilen unter Verwendung von Polyurethan. Verfahrensbeschreibung: Auskleidung von Metallbehältern mit Polyurethan Entfettung der Metallbehälter mit Methylenchlorid Aufspritzen von Haftvermittler (Primer)
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Inspektion: Fallbeispiele • Anlage zur Herstellung von Bauteilen unter Verwendung von Polyurethan • Verfahrensbeschreibung: Auskleidung von Metallbehältern mit Polyurethan • Entfettung der Metallbehälter mit Methylenchlorid • Aufspritzen von Haftvermittler (Primer) • Innen-Auskleidung mit Polyurethan: 2 Techniken zur Verfügung:a) Ausspritzen in einer Kabine mit Abgaserfassung und Ableitung ins Freieb) Ausgießen in Form und Aushärtung in Temperofen. Zuvor: Aufspritzen von Trennmittel (VOC) in Negativform -> Abgase über Raumluftabsaugung ins Freie • Außenlackierung der Formteile
Ergebnis der Inspektion: • Es handelt sich um eine in Deutschland nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftige Anlage Nr. 5.11 Spalte 2 der 4. BImSchV: mehr als 200 kg/h PUR-Einsatz bei dem Gießvorgang (auch wenn Durchführung nur über einen begrenzten Zeitraum am Tag) -> Genehmigungsantrag erforderlich! • Genehmigungsumfang: Lager für Einsatzstoffe, Reinigung der Metallbehälter, Trennmittel/Haftmittelauftrag, Gieß/Spritzverfahren. • Entfetten mit Methylenchlorid: Anforderungen der 2. BImSchV sind einzuhalten: Nach Möglichkeit sollte auf ein umweltfreundlicheres Reinigungsmittel (möglichst auf wässriger Basis) umgestellt werden. • Nachweis der Einhaltung der Anforderung der 31. BImSchV (VOC-RL) erforderlich: • Anlage der Nr. 8.1 des Anhangs I der 31. BImSchV: Beschichten von Metall- oder Kunststoffoberflächen: a) Trennmittel/Haftmittelauftrag b) Lackieren der Metallbauteile
Ergebnis:Einhaltung der Anforderungen der 31. BImSchV ist nachzuweisen – Tätigkeit Nr. 2 (Produktreinigung mit organischen Lösemitteln) • Vermeidung von VOC -> Verwendung von lösemittelarmen Reinigungsmitteln • Umstellung auf geschlossene Reinigungsmaschinen mit Rückgewinnung des verbrauchten Lösemittels
3. Beschichtungsanlagen – Kaminhöhen • Kaminhöhe richtet sich nach VDI 2280: • 5 m über Flach- und Shed-Dächern • 5 m über Firsthöhe der Wohngebäude im Umkreis von 50 m
4. Beschichtungsanlagen – Diffuse Emissionen Vermeidung offener Stellen (diffuse Emissionen)
5. Anlassbezogene Inspektion - Geruchsbelästigungen Vermeidung offener Stellen
Kamine zu niedrig Gerüche durch Raumentlüftung – Verbesserung der Ableitung erforderlich (hier: seitlich)