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Chancen und Risiken des optionalen europäischen Kaufrechts. Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M., Universität Regensburg. I. Vor- und Nachteile eines optionalen europäischen Kaufrechts. 1. Die Vorteile eines optionalen Kaufrechts
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Chancen und Risiken des optionalen europäischen Kaufrechts Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M., Universität Regensburg
I. Vor- und Nachteile eines optionalen europäischen Kaufrechts 1. Die Vorteile eines optionalen Kaufrechts -Orientierung an Sachstruktur und angemessenem Interessenausgleich ▪ Ziel: modernes Kaufrecht mit angemessenem Interessenausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher ▪ Ziel: modernes Kaufrecht (aktuelle ökonomische, technische Bedingungen sowie Besonderheiten grenzüberschreitender Rechtsgeschäfte) -Standardisierungsvorteile zentraler Regelsetzung ▪ Reduktion von Transaktionskosten ▪ Marktzutritt für SME in anderen Mitgliedstaaten - „Ende der Vollharmonisierung“: Ende exzessiver Überregulierung nationaler Privatrechte durch vollharmonisierende verbraucherschützende Richtlinien Prof. Dr. Carsten Herresthal
I. Vor- und Nachteile eines optionalen europäischen Kaufrechts 1. Die Vorteile eines optionalen Kaufrechts (Forts.) - Markt für Vertragsrechte: Test eines neuen Kaufrechts am Markt; Formulierung angemessener Regeln -Rechtssicherheit durch Fortbestand nationaler Kaufrechte -Wettbewerb der Kaufrechte Möglichkeit auch nationaler Reaktionen und Entdeckungen Prof. Dr. Carsten Herresthal
I. Vor- und Nachteile eines optionalen europäischen Kaufrechts 2. Die Nachteile eines optionalen Kaufrechts - Ungewissheit des Bedarfs der Praxis für „28. Rechtsordnung“: Abwahl des CISG in der Praxis; Risikoaversion der Marktteilnehmer -Nachteile zentraler Regelsetzung: ▪ Verkümmern nationaler Privatrechte ▪ Hohe Hürde zur Änderung des optionalen europäischen Kaufrechts -Direkte und indirekte Transformationskosten ▪ Notwendigkeit des Vorhaltens des optionalen Kaufrechts in SME ▪ „Jahrzehnt der Rechtsunsicherheit“ -Komplexität der Rechtsgewinnung: Einbindung des optionalen Kaufrechts in nationale Privatrechtsordnung Prof. Dr. Carsten Herresthal
II. Das optionale Kaufrecht nach dem Verordnungsentwurf 1. Der begrenzte Regelungsbereich a) Regelungsbereich: Kaufrecht und verbundene Dienstverträge - zentrale Aspekte des Vertragsrechts, des Kaufrechts und verbundener Service-Verträge - einzelne Regelungen des allgemeinen Schuldrechts b) Vor- und Nachteile der Begrenzung des Regelungsbereichs - Vorteile: ▪ Komplexitätsreduzierung (kein Schuldrecht; „Fehleranfälligkeit“ des europäischen Rechtssetzungsprozesses) ▪ Partielle Harmonisierung des Kaufrechts durch Richtlinie ▪ Test eines Vertragsrechts begrenzter Reichweite (begrenzter personeller und finanzieller Aufwand) ▪ Begrenzte nachteilige Folgen bei Ablehnung durch den Markt Prof. Dr. Carsten Herresthal
II. Das optionale Kaufrecht nach dem Verordnungsentwurf 1. Der begrenzte Regelungsbereich (Forts.) b) Vor- und Nachteile der Begrenzung - Nachteile: ▪ Weitreichende Anwendung nationalen Rechts neben optionalem Kaufrecht ▪ Geringer Harmonisierungsfortschritt ▪ Kein Nucleus für ein europäisches Vertragsrecht (Orientierung an Kaufrecht) Prof. Dr. Carsten Herresthal
II. Das optionale Kaufrecht nach dem Verordnungsentwurf 2. Das wirtschaftliche Grundkonzept des optionalen Kaufrechts - Grundkonzeption: Wettbewerbsverfasste Marktwirtschaft - Weitreichende Einschränkungen der Grundkonzeption: ▪ Begrenzung der Vertragsfreiheit von Beginn (Art. 1 I GEK – Gemeinsames Europäisches Kaufrecht) ▪ Vielzahl zwingender Regeln ▪ Vielzahl (zwingender) verbraucherschützender Regeln ▪ Vielzahl an Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen Prof. Dr. Carsten Herresthal
II. Das optionale Kaufrecht nach dem Verordnungsentwurf 3. Die Anerkennung von Rechtsprinzipien im GEK: - Rechtsprinzipien im Vertragsrecht eigenständige Rechtsprinzipien als Grundlage vertragsrechtlicher Regelungen - Art. 4 I, II GEK: Auslegung im Einklang mit den „zugrunde liegenden Zielen und Grundsätzen“; ungeregelte Fragen sind „im Einklang mit den ihm zugrunde liegenden Zielen und Grundsätzen“ zu regeln - Wesentliche Rechtsprinzipien im GEK ▪ Vertragsfreiheit ▪ Primat dispositiver Regeln (Art. 1 II GEK) ▪ Treu und Glauben (Art. 2 I GEK) ▪ Verbraucherschutz ▪ Vertrauensschutz Prof. Dr. Carsten Herresthal
II. Das optionale Kaufrecht nach dem Verordnungsentwurf 4. Die wesentlichen Strukturdefizite des GEK - Vagheit der Regeln: ▪ Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe (“angemessen”; “Treu und Glauben”; “Pflicht zur Zusammenarbeit”) ▪ Unbestimmte Rechtsbegriffe in Normen mit fundamentalen Rechtsfolgen für das Vertragsverhältnis - Vielzahl von Struktur- und Systembrüchen - Regelungswidersprüche (z.B. drei Definitionen der „Unfairness “) - Fehlende Strukturierung und Systematisierung (z.B. Art. 45 GEK) Prof. Dr. Carsten Herresthal
II. Das optionale Kaufrecht nach dem Verordnungsentwurf 5. Das optionale Kaufrecht als Kern Europäischer Methoden der Rechtsgewinnung - Gebot autonomer Auslegung (Art. 4 I GEK) - Anerkennung der Rechtsfortbildung (Art. 4 II GEK) - Zentrales Defizit: Fehlen kohärenter Präambel; Fehlen aussagekräftiger Gesetzesbegründung Prof. Dr. Carsten Herresthal
III. Das optionale Kaufrecht: „Weiteres Vorgehen“ - Wettbewerb der Kaufrechte als Chance ▪ Formulierung binnenmarktadäquaten europäischen Kaufrechts ▪ Innovationsschub für nationale Kaufrechte - Wettbewerb der Kaufrechte als Aufgabe ▪ Herstellung und Sicherung eines Wettbewerbs der Kaufrechte ▪ Kein (mittelbarer) Zwang zur „Wahl“ des GEK - Verbesserung des GEK als „Wettbewerbsteilnehmer“ ▪ Angemessener Interessenausgleich: Reduktion des Verbraucherschutzniveaus ▪ Steigerung der Regelungsqualität Prof. Dr. Carsten Herresthal
Kontakt: Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie Fakultät für Rechtswissenschaft Universität Regensburg Universitätsstr. 31 93053 Regensburg mobil. +49 / (0)160 - 97861826 Tel. +49 / (0)941 - 9432631 (Sekretariat) Fax. +49 / (0)941 - 9434965 mail@carsten-herresthal.de www.carsten-herresthal.de Prof. Dr. Carsten Herresthal