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Fragerecht des Arbeitgebers - Grundsatz : Berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers erforderlich - Abwägung mit den Interessen des Bewerbers, insbesondere Schutz seiner Privat- / Intimsphäre Ergebnis: zulässig, stellenbezogen zulässig, unzulässig.
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Fragerecht des Arbeitgebers - Grundsatz: • Berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers erforderlich - • Abwägung mit den Interessen des Bewerbers, insbesondere Schutz seiner Privat- / Intimsphäre • Ergebnis: zulässig, stellenbezogen zulässig, unzulässig