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E-Government. Gábor Bozsik 02INF2 09435. Übersicht. 1. Einführung 1.1 Begriff 1.2 Entwicklung in Deutschland. Übersicht. 2. E-Government im Einsatz Organisatorische Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen Interaktionsszenarien Beispiel Bremen Nutzen für die Beteiligten
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E-Government Gábor Bozsik 02INF2 09435
Übersicht • 1. Einführung • 1.1 Begriff • 1.2 Entwicklung in Deutschland Gábor Bozsik
Übersicht • 2. E-Government im Einsatz • Organisatorische Rahmenbedingungen • Rechtliche Rahmenbedingungen • Interaktionsszenarien • Beispiel Bremen • Nutzen für die Beteiligten • Standards des E-Government Gábor Bozsik
Übersicht • 3. Zusammenfassung • 3.1 Ausblick Gábor Bozsik
1. Einführung Bisherige Interaktion mit Behörden geprägt von: • langen Wegen • unflexiblen Öffnungszeiten • langen Wartezeiten • fehlenden Dokumenten • Stress • Frust Gábor Bozsik
1.1 Begriff Ziel des E-Government ist es, Verwaltungskunden, wie Bürgern, Unternehmen sowie anderen Verwaltungen, sämtliche Behördendienstleistungen elektronisch zugänglich zu machen. Gábor Bozsik
1.2 Entwicklung in Deutschland • 1999: Regierungsprogramm „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ • Ziel: Verwaltungsmodernisierung Gábor Bozsik
1.2 Entwicklung in Deutschland • 2000: E-Government-Initiative „BundOnline 2005“ • Ziel: alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis zum Ende des Jahres 2005 online Gábor Bozsik
1.2 Entwicklung in Deutschland • 2000-2003: Leitprojekt „MEDIA@Komm“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit • Ziel: Entwicklung modellhafter Lösungen für virtuelle Rathäuser und Marktplätze auf kommunaler Ebene Gábor Bozsik
2. E-Government im Einsatz • Einsatz unterliegt bestimmten organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen • Nutzung erfolgt auf verschiedenen Ebenen • bringt teils enorme Vorteile für die Beteiligten • benötigt Standards für eine einheitliche Abwicklung Gábor Bozsik
2.1 Organisatorische Rahmenbedingungen • Probleme im Einsatz durch dezentrale Verwaltungsstrukturen • Vermeidung von Insellösungen und Alleingängen bei der Realisierung • Attraktivität für die Nutzer Gábor Bozsik
2.1 Organisatorische Rahmenbedingungen • Kooperation, Vernetzung und Abstimmung innerhalb und zwischen den Verwaltungsebenen • Vereinfachung der Verwaltungsabläufe und Anpassung an elektronische Verarbeitung • Wünsche der Nutzer nach Möglichkeit berücksichtigen • Rücksichtnahme auf die speziellen Bedürfnisse behinderter Menschen Gábor Bozsik
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen • Rechtsgültigkeit der elektronischen Unterschrift • Beachtung des Datenschutzes • zentrale Speicherung von Daten die dezentral abgerufen werden können Gábor Bozsik
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen • Anpassung des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung an europäische Vorgaben • gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung des Nutzers notwendig bei Erhebung von personenbezogenen Daten • technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien • drei Interaktionsbeziehungen, die die Beteiligten der Interaktion beschreiben • drei Interaktionsstufen, die das Maß der Interaktion beschreiben Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien • Interaktionsbeziehungen: • Government-to-Government (G2G) umfasst die vielfältigen elektronischen Beziehungen zwischen verschiedenen Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung • Government-to-Citizen (G2C) elektronische Interaktion zwischen Bürger und Verwaltung. (auch Non-Profit- und Non-Government-Organisationen) • Government-to-Business (G2B) elektronische Geschäftsbeziehung zwischen Verwaltung und Wirtschaft Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien • Interaktionsstufen: • Informationsstufe • umfasst vor allem die Bereitstellung von Informationen für Bevölkerung, Wirtschaft und andere Gesellschaftsteile • Benutzer lediglich in der Rolle eines Informationsempfängers • dieser Bereich ist am weitesten entwickelt, nahezu alle öffentlichen Stellen sind im Internet durch umfangreiche Web-Angebote präsent. Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien • Informationsstufe Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien • Kommunikationsstufe • Ergänzung der Informationsstufe durch Kommunikationslösungen • Austausch von Nachrichten über E-Mail oder web-basierte Diskussionsforen • teilweise komplexe Anwendungen, wie z. B. Videokonferenzen • Entwicklungsstand in der deutschen Verwaltung ist als weit fortgeschritten zu bezeichnen Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien • Kommunikationsstufe Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien • Transaktionsstufe • höchstes Interaktionsniveau • umfasst die eigentliche Erbringung von Dienstleistungen in der öffentlichen Verwaltung z. B. • elektronische Annahme und Bearbeitung von Anträgen oder Aufträgen • Bereitstellung von Formularen, die direkt am Computer ausgefüllt und sofort an den zuständigen Empfänger versandt werden können • elektronische Ausschreibungssysteme • lediglich vereinzelt Transaktionsdienstleistungen vollständig realisiert Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien • Transaktionsstufe Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien Gábor Bozsik
2.3 Interaktionsszenarien Gábor Bozsik
2.4 Nutzen für die Beteiligten • Nutzen auf allen Ebenen der Interaktionsbeziehungen • Verwaltung • weniger Verwaltungsaufwand • Zeitersparnis • Kosteneinsparung • Verringerung der Fehlerquote • Umstellung der Personenstandsurkunden auf elektronische Register • elektronische Übermittlung von Steuermeldungen Gábor Bozsik
2.4 Nutzen für die Beteiligten • Bürger • Unabhängigkeit von Öffnungszeiten • Zeitersparnis • Transparenz der demokratischen Vorgänge • Vereinfachung des Melderechts • Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Gábor Bozsik
2.4 Nutzen für die Beteiligten • Unternehmen • Zeitersparnis • Kostenersparnis • Standortfaktor • Reform der Handwerksordnung • Vereinfachung der Meldung zur Sozialversicherung Gábor Bozsik
2.4 Nutzen für die Beteiligten • die Reformen können folgende Nachteile mit sich bringen • fehlender persönlicher Kontakt • mögliche Verletzung von Bürgerrechten • Personalabbau • digitale Klassengesellschaft Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government • Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) hat Expertenkreis „Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen“ (SAGA) ins Leben gerufen • Ziel: einheitliche Architekturen und Standards für Anwendungen im E-Government Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government • SAGA • Prüfung, Bewertung, Empfehlung und gegebenenfalls Vorschreibung von Standards • Einordnung der bewerteten Standards in drei Gruppen • neue, noch zu beurteilende Standards (White List) • Standards mit Bestandsschutz (Grey List) • abgewiesene bzw. veraltete Standards (Black List) Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government • Alle in SAGA aufgeführten Standards werden drei Klassifikationen zugeordnet • Klasse „obligatorisch“ beinhaltet die primär einzusetzende Standards • Standards, die alternativ für bestimmte Anforderungen oder Einsatzszenarien eingesetzt werden können, werden in die Klasse "empfohlen" eingestuft • „unterBeobachtung“ stehen Standards, die das Potenzial haben, in Zukunft empfohlen zu werden oder als obligatorisch zu gelten Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government 1 - neue Standards werden vom SAGA-Team zur Klassifizierung eingebracht, diese Standards werden zunächst in der White List geführt, 1 und 3 können auch in einem Schritt durchlaufen werden Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government 2 - Standards, die keinen Eingang in SAGA erhalten, werden in der Black List als abgewiesene Standards geführt Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government 3 - nach einer positiven Prüfung werden Standards in der nächsten SAGA-Version aufgenommen Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government 4 - kommende Standards mit dem Status „Unter Beobachtung“ werden in der nächsten SAGA- Version als „Empfohlen“ klassifiziert Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government 5 - kommende Standards mit dem Status „Empfohlen“ werden in der nächsten SAGA- Version als „Obligatorisch“ klassifiziert Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government 6 - gehende Standards mit dem Status „Obligatorisch“ werden in der nächsten SAGA- Version als „Empfohlen“ klassifiziert, 6 und 7 können auch in einem Schritt durchlaufen werden Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government 7 - gehende Standards mit dem Status „Empfohlen“ werden in der nächsten SAGA-Version nicht mehr im SAGA-Dokument, sondern in der Grey List geführt Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government 8 - veraltete Standards in der Grey List, die keinen weiteren Bestandsschutz genießen, werden in die Black List überführt Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government 9 - Ausgemusterte Standards mit dem Status „Unter Beobachtung“ werden direkt in die Black List verschoben Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government • nach SAGA ist die Datensicherheit eine durchgängige Komponente der E-Government-Architektur • Einsatz, um Vertrauen zwischen den kommunizierenden Instanzen zu bilden • Grundschutz gewährleisten • klassische Schutzziele erfüllen Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government • Schutzziele definieren die unterschiedlichen Sicherheitsinteressen der Kommunikationspartner: • Vertraulichkeit – Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme: keine zur Verfügungsstellung oder Offenbarung von Daten für Individuen, die nicht autorisiert sind • Integrität – Schutz vor Manipulation: unautorisierte Veränderung oder Zerstörung von Daten ist nicht möglich • Authentizität – Schutz vor gefälschter Identität / Herkunft: es wird sichergestellt, dass die Identität einer Instanz die ist, die sie zu sein vorgibt • Verfügbarkeit – Schutz vor Ausfall der IT-Systeme: eine Ressource ist zugänglich bzw. nutzbar, wenn es durch eine autorisierte Entität gewünscht wird Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government • Schutzziele • Verschlüsselung von Informationen spielt eine wichtige Rolle bei der Absicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität • hohe Verfügbarkeit wird durch Vielfalt, Verteiltheit und Fehlertoleranz gewährleistet Gábor Bozsik
2.5 Standards des E-Government • jeweiliger Schutzbedarf muss für jede IT-Anwendung ermittelt werden • Orientierung an möglichem Schaden • „kein“ – keine Schadensauswirkungen zu erwarten • „niedrig“ – Schadensauswirkungen sind eng begrenzt • „mittel“ – Schadensauswirkungen sind begrenzt und überschaubar • „hoch“ – Schadensauswirkungen können beträchtlich sein • „sehr hoch“ – Schadensauswirkungen können ein existenziell bedrohliches, katastrophales Ausmaß erreichen Gábor Bozsik