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Informationen zum Berufspraktikum Mag. Lenka Kovarik. Programm. ERASMUS+ 2014 – 2021 Studierendenpraktika. Geförderte Länder. Sie wählen aus folgenden Ländern: 28 EU-Mitgliedstaaten außerdem Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Förderungen.
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Informationen zum Berufspraktikum Mag. Lenka Kovarik
Programm ERASMUS+ 2014 – 2021 Studierendenpraktika
Geförderte Länder Sie wählen aus folgenden Ländern: • 28 EU-Mitgliedstaaten • außerdem Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Türkei
Förderungen Je nach Land zwischen € 328,00 und € 435,00 pro Monat Pauschalförderung, unabhängig von der Höhe des Gehalts im Praktikum Sprachkurse (weniger häufig gesprochene Sprachen): im Gastland mind.2/max 4 Wochen vorher
Geförderte Praktikumsstellen JA: • Unternehmen, Institutionen, Bildungsstätten und sonstige Einrichtungen NEIN: • Auslandsvertretungen (WKO, BMAA) • EU-Institutionen und europ. Einrichtungen • Organisationen, die EU-Programme verwalten
Geförderte Dauer Es werden nur PFLICHTPRAKTIKA mit Erasmus gefördert! Mindestdauer: -3 volle Monate (zB von 5.10. bis 4.01.) - 4-monatige Förderung Mindestdauer 3 Monate und 16 Tage
Bewerbungsunterlagen zwischen FH und StudentIn (vor dem Praktikum): • Bewerbungsblatt: Erasmus Praktikumsaufenthalt • Training Agreement & Quality Commitment (Unterschrift von StudentIn, Unternehmen, STGL) • Versicherungserklärung zwischen Erasmus und StudentIn • Vereinbarung über die Zuerkennung eines Mobilitätszuschusses für ein Erasmus-Studierendenpraktikum zwischen Unternehmen und StudentIn (nach dem Praktikum) • Aufenthaltsbestätigung • Transcript of Work
Versicherung • Privatversicherung (über die Eltern) EU-Versicherungskarte eigene Versicherung • Unfall- und Haftpflichtversicherung mit Arbeitgeber abklären • Ev. Rücktransportversicherung abschließen
Bewerbungsverlauf zwischen FH und StudentIn • 6 Wochen vor Antritt Erstellung des Training Agreements mit FH und Unternehmen • 1 Monat vor Antritt Einreichung der Originalunterlagen im IO (Bewerbungsblatt, Training Agreement, Versicherungsbestätigung) • 14 Tage vor Antritt Nominierung bei Erasmus (am 1. oder 15. jeden Monats) zwischen Erasmus und StudentIn (elektronische Abwicklung) • Zuerkennungsmail mit allen Informationen • Zusendung der Vereinbarung: unterschrieben an Erasmus retour (elektronisch oder postalisch) zwischen Unternehmen und StudentIn • Aufenthaltsbestätigung vom Unternehmen unterzeichnen lassen • Transcript of Work auf Grundlage des Training Agreement ausstellen und unterzeichnen lassen
Auszahlungsmodus Nach Unterzeichnung der Vereinbarung zw. Student und Erasmusreferat: - 80% der EU-Fördermittel Nach Ende des Praktikums und Vorlage der Aufenthaltsbestätigung bei Erasmusreferat: - restliche 20% der EU-Mittel
Informationen und Formulare Infos und Formulare: • lenka.kovarik@fh-burgenland.at • www.fh-burgenland.at Allgemeines - Internationales – Outgoings • International Office (Zi 116, 1. Stock)