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Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Übersicht • Einleitung • Gesetzliche Grundlagen • Weiterbildungsinhalte des ADAC • Preise • Ganzheitliches Risk-Management mit der Berufskraftfahrerweiterbildung • ADAC Gutscheinheft
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Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Übersicht • Einleitung • Gesetzliche Grundlagen • Weiterbildungsinhalte des ADAC • Preise • Ganzheitliches Risk-Management mit der Berufskraftfahrerweiterbildung • ADAC Gutscheinheft • Kundenvorteile im ADAC Fahrsicherheitszentrum Hannover-Messe
Einleitung Von Fachleuten für Fachleute Immer auf Achse. Immer volle Konzentration. Stets gefordert: Jeden Tag stundenlang am Steuer zu sitzen, ist ein harter und gefährlicher Job, der eine regelmäßige Weiterbildung erfordert. Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ist nun die regelmäßige Weiterbildung alle fünf Jahre mit 35 Stunden verpflichtend. Mit dem ADAC verbessern die Fahrerinnen und Fahrer ihre fahrerische Qualität und bringen bereits vorhandenes Wissen auf den neuesten Stand. Fahrerweiterbildung ist Pflicht – machen wir gemeinsam ein Erlebnis daraus!
Mit dem ADAC als Partner: Wer frühzeitig die regelmäßigen Weiterbildungen einplant, vermeidet Ausfallzeiten, entgeht hohen Bußgeldern und spart Gebühren bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis. • Aus der Praxis für die Praxis: Wenn schon, denn schon! Der ADAC ist Ihr Full-Service-Partner mit langjähriger Erfahrung, der die gesetzlich geforderten Inhalte verständlich mit höchstmöglichem Praxisanteil vermittelt. Hier darf es ruhig ein bisschen mehr sein! • Investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und reduzieren Sie durch die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise den Kraftstoffverbrauch und dadurch die Kosten für Ihre Fahrzeugflotte.
Gesetzliche Grundlagen Was genau wird in dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) geregelt? •EU Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr • Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes
Gesetzliche Grundlagen Was genau wird in dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) geregelt? •Die Pflicht der Fahrer/innen, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen. • Die wesentlichen Bestimmungen über den Erwerb und Ort der Grundqualifikation und der Weiterbildung. • Die Zuständigkeit für die Durchführung der Prüfungen (Industrie- und Handelskammern).
Gesetzliche Grundlagen Wer ist betroffen? •Fahrer von Fahrzeugen mit Personenbeförderung (über 8 Personen), die am 10.09.2008 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE waren (ca. 150.000 Personen). • Fahrer von Fahrzeugen mit Gütertransport im gewerblichen Bereich (auch Werksverkehr und über 3,5 t zulässiges Gewicht, auch Körperschaften der Kommunen), die am 10.09.2009 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE waren (ca. 1.500.000 Personen).
Gesetzliche Grundlagen Anforderungen an die Berufskraftfahrer •35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren (Turnus der Führerschein- verlängerung), 5 Einzelblöcke à mindestens 7 Zeitstunden möglich • Hauptschwerpunkt Verkehrssicherheit und rationeller Kraftstoffverbrauch sowie Gesetzeskenntnisse • Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen im Rahmen eines Fahrtrainings entfallen • Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in den Führerschein (EU-Schlüssel 95)
Gesetzliche Grundlagen Bis wann muss die Weiterbildung nachgewiesen werden? •Für Bus-Fahrer bis spätestens 10. September 2013 • Für Lkw-Fahrer bis spätestens 10. September 2014 Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus/Lkw- Fahrern bis September 2015/16 erfolgen. *Gilt für Fahrer, bei denen die nächste FE-Verlängerung nach dem 10.09.2008/09 und vor dem 10.09 2010/11 ansteht bzw. im Führerschein muss ein Ablaufdatum bis zum 09.09.2015/16 stehen. Achtung: Die Weiterbildung sollte nicht älter als 5–7 Jahre sein!
Weiterbildungsinhalte 5 Weiterbildungsblöcke à mindestens 7 Stunden
Preise der ADAC Weiterbildung Module mit bis zu 70% Praxisanteil •Modul 1: ECO-Training 259,00 € •Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit mit Fahrsicherheitstraining 259,00 € •Modul 5: Ladungssicherung Premium 259,00 € Theoriemodule •Modul 2: Lkw: Sozialvorschriften, Bus: Markt und Image 89,00 € •Modul 4: Lkw: Schaltstelle Fahrer, Bus: Sozialvorschriften 89,00 € •Modul 5: Lkw: Ladungssicherung, Bus: Fahrgastsicherheit 89,00 € Bei Buchung aller 5 Module bieten wir anstelle des Gesamtpreises von 785,00 € einen Paketpreis von 750,00 €, mit Preisgarantie über 5 Jahre.
Vorteile des ADAC Fahrsicherheitszentrum Hannover-Messe gegenüber den Wettbewerbern in der Region •„Full Service“ alle Module aus einer Hand inkl. Beratung, Betreuung und Koordination vor Ort •Hohe Kompetenz aus langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Fahrsicherheit und anderer BKF-Module •Verbindung der notwendigen Weiterbildung mit den turnusmäßig notwendigen Kraftfahrerweiterbildungen (VDI 2700 und ff) •Einheitliche, sehr anspruchsvolle Qualitätsstandards im Bereich der Qualifikation der Trainer •Umfassender, den Erfordernissen entsprechender Praxisanteil in allen Lehrgangsmodulen •Vom ADAC, DVR, Berufsgenossenschaft und Behörde zugelassene Trainer/Lehrpersonal •Rabattmöglichkeit und 5-Jahres-Preisstabilität • Kleine Gruppe während des Trainings (max. 12 bzw. max. 25 Teilnehmer, je nach Modul)
Vom ADAC, DVR, Berufsgenossenschaft und Behörde zugelassene Trainer/Lehrpersonal Dem Unternehmen können wir mit diesem Qualifikationshintergrund unserer Trainer z. B. die Konformität der Lehrgangsmodule mit den Zuschussmöglichkeiten der Berufsgenossenschaften anbieten: Das Modul Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit mit einem Fahrsicherheitstraining (Bus und Lkw) ist auf 8 Stunden (7 Stunden sind Forderung des Gesetzgebers) und inhaltlich an die DVR-Forderungen angelegt. Damit kann z.B. von den jeweiligen Berufsgenossenschaften von den jeweiligen Unternehmen ein Zuschuss beantragt werden: •Hütten- und Walzwerke, Maschinen u. Metall BG (BG HM) bis 180,00€ • BG Steinbruch (BG RCI) bis 150,00 € •BG Nahrungsmittel u. Gaststätten (Fleischerei) (BGN) bis 150,00 € • BG Bau bis 100,00 € • BG Handel und Warenlogistik (BG HW) bis 75,00 € •Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) bis 100,00 € Die BG Fahrzeughaltung bezuschusst das Modul in Zusammenhang mit Bus Modul Fahrgastsicherheit und Gesundheit sowie im Lkw Bereich Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi, Gesund und Sicher – Arbeitsplatz Lkw mit 150,00 €.* *Gilt nur für Unternehmen, die nicht vom BAG bezuschusst werden!
Notwendigkeit der Verbindung des Risk-Managements mit der Berufskraftfahrerweiterbildung Die meisten Kfz-Flotten verursachen zu viele Schäden! Zusätzlicher Arbeitsaufwand, hohe Versicherungsprämien und ständig steigende Kosten im Fuhrpark sind die Folge. Mehr als 50 % bis 70 % der variablen Fuhrpark-kosten werden durch das Fahrverhalten des Fahrzeugführers beeinflusst.
Warum ist Risk-Management (RM) für ein Unternehmen interessant? •Minimierung der Schadensquote, um die Versicherungsprämie nachhaltig zu senken •Senkung der Unfallfolgekosten für Fahrzeug, Personal und Strafen •Senkung von Fahrzeugverschleiß und Unterhaltungskosten
Warum ist Risk-Management (RM) für ein Unternehmen interessant? 3. Arbeitsproduktivität erhöhen • Klare, strukturierte Arbeitsabläufe • Sicherheitstechnisch einwandfrei funktionierende Fahrzeuge • Engagiertes und sorgfältiges Arbeiten durch gesteigertes Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter 4. Motivation der Mitarbeiter fördern • Einbeziehung der Mitarbeiter in Problemlösungen • Stärkere Bindung der Fahrer an ihre Firma • Qualifizierung der Mitarbeiter über die Weiterbildung der Berufskraftfahrer • Größere Zufriedenheit der Mitarbeiter, weil der Betrieb sich um ihre Sicherheit und damit Gesundheit aktiv bemüht 5. Image verbessern • Vermeidung von negativen Schlagzeilen, z. B. durch Unfälle • Gepflegte und nicht beschädigte Fahrzeuge, die sich als sichtbare Werbeträger für das Unternehmen und die Branche auf den Straßen bewegen • Sicherheitsbewusste Mitarbeiter, die mit ihrer Grundeinstellung beim Kunden einen verlässlichen und vertrauenserweckenden Eindruck hinterlassen 1. Störfaktoren ausschalten • Weniger Unfälle • Weniger Bagatellschäden • Geringere Reparaturzeiten • Weniger Reklamationen der Kunden • Weniger Ladungsschäden 2. Wirtschaftlichkeit erhöhen •Senkung der Unfallfolgekosten • Geringere Reparatur- und Wartungskosten • Günstige Versicherungsprämien • Kraftstoffersparnis durch sicheres und wirtschaftliches Fahren • Geringerer Verschleiß durch sicherheitsbewussten, sorgsamen Umgang • Zeitersparnis • Weniger Reservefahrzeuge
ADAC Gutscheinheft •Gutscheinheft beinhaltet alle 5 Module für Lkw und Bus •Die Gutscheine sind 5 Jahre gültig (Kostensicherheit) •Geeignet für die Personalsteuerung und Personalplanung In allen ADAC-Berufskraftfahrer- Weiterbildungseinrichtungen einlösbar!
Staatliche Förderung: •Bis zu 70 % der Weiterbildungskosten werden von der BAG bezuschusst •Antragsstellung für die Förderperiode 2012:Ab 01.10.2011 bis spätestens 15.01.2012 •Rechtsgrundlagen zum Thema finden Sie unter www.berufskraftfahrer-kompetenzzentrum.de •Antragsverfahren, Antragsfrist, Antragsform Wir helfen Ihnen gerne!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Kontakt zu uns: www.berufskraftfahrer-kompetenzzentrum.de