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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet Süd“ – 1. Änderung „Campus“. Bau- und Umweltausschuss Stadt Eschborn, am 15.01.2014, 19:30 Uhr. Stadt Eschborn. Quelle: Google Maps. Bestehender Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet Süd“, 1971 . genordet.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet Süd“ – 1. Änderung „Campus“ Bau- und Umweltausschuss Stadt Eschborn, am 15.01.2014, 19:30 Uhr Stadt Eschborn Quelle: Google Maps
Bestehender Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet Süd“, 1971 genordet • Festsetzung Gewerbegebiet (GE) • VI Geschosse • GRZ 0,8 / GFZ 2,4 Original
Planzeichnung und Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) • Art der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) • Sondergebiet „Campus“ • Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) • GRZ: 0,8 / GFZ: 2,4 • Zahl der Vollgeschosse: 7 • Überbaubare Grundstücks-fläche(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) • Abstand Baugrenze zu Straße / benachbarten Grundstücken orientiert sich an Festsetzungen des bestehenden BPlans Nr. 110
Planzeichnung und Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) • Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen (Schall) (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) • Lärmpegelbereich III (passiver Schallschutz an den Fassaden) • Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) • Bereiche mit • zu erhaltenden Bäumen • anzupflanzenden Bäumen
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) • Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) • Sondergebiet „Campus“ (§ 11 BauNVO) • Das Sondergebiet „Campus“ dient der Unterbringung von Bildungseinrichtungen und Wohnnutzungen auf Zeit sowie ergänzender infrastruktureller Nutzungen. • Hinweis:Die geplanten Nutzungen aus dem Vorhabenplan verteilen sich auf • ca. 77% Wohnen, • ca. 13 % Bildung, • ca. 7 % Infrastruktur (u.a. KiTa), • ca. 3 % Supermarkt / Restaurant.
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) • Allgemein zulässig sind: • a. Gebäude und bauliche Anlagen mit folgenden Hauptnutzungen: • - Bildungseinrichtungen • geplante Nutzungen: Hörsäle, Aula, Sprachlabor (language lab), PC Pool, Meeting Lounge, Learning Lounge • - Wohnnutzungen auf Zeit • geplante Nutzungen: Business-Wohnen, Studentenwohnungen, Wohnungen für Auszubildende, teilweise mit Nebenflächen u.a. für Teeküche, TV Music Lounge
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) • b. Gebäude und bauliche Anlagen mit folgenden Nutzungsarten, soweit sie den Hauptnutzungen dienen und der allgemeinen Zweckbestimmung des Sondergebietes „Campus“ entsprechen: • - Einrichtungen zu Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecken • geplante Nutzungen: Existenzgründerzentrum, Jobvermittlung, Concierge Service • - Einrichtungen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke • geplante Nutzungen: Kinderbetreuung, Fitnessräume (Sauna), Sportmöglichkeiten • - Einzelhandelsbetriebe, soweit sie eine Gesamtverkaufsfläche von 800 m² nicht überschreiten • geplante Nutzungen: Supermarkt, „kleine Handelsmöglichkeiten im Bereich des täglichen Bedarfs“
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) • - Schank- und Speisewirtschaften • geplante Nutzungen: Restaurant, Café • - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe • geplante Nutzungen: Waschsalon (Launderette) • c. Sonstige den Hauptnutzungen dienende Anlagen und Einrichtungen sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO. • geplante Nutzungen: meetingpoint
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) • Landschaftsplanerische Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) • Begrünung der Grundstücksfreiflächen • Stellplatzbegrünung • Extensive Dachbegrünung (bei Neubauten) • Anpflanzen bzw. Erhaltung von Bäumen / Baumreihen • Hinweise • Artenschutz • Behandlung von Niederschlagswasser
Bebauungsplanverfahren • Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB • auf Antrag des Vorhabenträgers vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebiets „Campus“ • vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht aus den drei wesentlichen Elementen: • - Vorhaben- und Erschließungsplan (Plandarstellungen zum Vorhaben und den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen)- Bebauungsplan (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) und- Durchführungsvertrag (fristgebundene Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Übernahme der Kosten von Planung und Erschließung)
Bebauungsplanverfahren • Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB: „beschleunigtes Verfahren“ • mit folgenden Verfahrensvereinfachungen: • Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. • Auf dien Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und auf den Umweltbericht nach § 2a BauGB wird verzichtet. • Auf die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. • Abweichung von den Darstellungen des regionalen Flächennutzungsplans (Gewerbeflächen Bestand): • keine Änderung im Parallelverfahren erforderlich - Anpassung im Wege der Berichtigung
Abgrenzung Plangebiet Änderung des Geltungsbereichs • Aufstellungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlungam 05.09.2013 • mittlerweile:Verkleinerung des Plangebiets auf nördlichen Teilbereich