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Paradigmenwechsel Inklusion in der Lebenshilfe Österreich

Paradigmenwechsel Inklusion in der Lebenshilfe Österreich. Albert Brandstätter www.lebenshilfe.at. Inklusion. Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden sind. Niemand wird ausgegrenzt, weil er anders ist. Vielfalt ist willkommen und wertgeschätzt.

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Paradigmenwechsel Inklusion in der Lebenshilfe Österreich

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Presentation Transcript


  1. Paradigmenwechsel Inklusion in der Lebenshilfe Österreich Albert Brandstätter www.lebenshilfe.at

  2. Inklusion Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden sind. Niemand wird ausgegrenzt, weil er anders ist. Vielfalt istwillkommen und wertgeschätzt.

  3. UN-BehindertenrechtskonventionArtikel 1 • Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zuschützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. • Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, • welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und selbstbestimmten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

  4. Die Grundideen der UN-Konvention: §3 1.Respekt der Würde der Person 2.Nicht-Diskriminierung 3.Inklusion und volle Teilhabe in der Gesellschaft 4.Respekt für das Anderssein (Vielfalt) 5.Barrierefreiheit 6.Gleichheit von Männern und Frauen 7.Kinder haben die gleichen Rechte

  5. Das soziale Verständnis von Behinderung - eine andere Sichtweise: • Abkehr von einer ausschließlich medizinischen Sicht auf Behinderung • Abkehr vom Denken in Defiziten • Hin zu einer sozialen Sicht auf Behinderung: • Menschen mit Beeinträchtigungen werden behindert. • Behinderung wird als kulturell, sozial und gesellschaftlich verursacht angesehen • Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Hindernissen

  6. Die Konvention: Teil und Motor eines Prozesses 2006 werden einige Gesetze zur Gleichstellung (das Behindertengleichstellungspaket) beschlossen 2007 wird die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterschrieben(gültig seit 26.10.2008) 2010: ein Erster Staatenbericht zur UN-Konvention wird an die UNO geschickt 2011: Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen - Nichtdiskriminierung und Gleichstellung- Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen- Sicherung von Betreuung und Pflege- Inklusive Bildung- Förderung von Arbeit und Beschäftigung 6

  7. z.B. Artikel 19 UN-Konvention Umkehrgebot Sichtweisen Einzelner und der Politik ändern sich Einrichtungen öffnen sich und entwickeln sich weiter Wohnen wo, wie und wem ich will. Persönliche Assistenz Gemeindenahe Dienstleistungen unterstütztes Wohnen Unterstützte Beschäftigung Freizeitassistenz Bildungsassistenz Normale Einrichtungen und Dienste müssen auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung

  8. Zivilgesellschaft Politik / Öffentliche Hand Selbstbestimmung Inklusion und Teilhabe Wahlfreiheit Dienstleistungen Der Mensch im Mittelpunkt… AkteurIn BürgerIn KundIn

  9. Personenzentrierung Personenzentrierte Methoden haben sich mittlerweile seit über 30 Jahren international als ein effizienter Weg dargestellt, um Veränderungen auf unterschiedlichen Ebenen umzusetzen: • Auf einer persönlichen Ebene • Auf einer institutionellen Ebene • Auf einer politischen Ebene

  10. Inklusion bewirkt Paradigmenwechsel • In den Einstellungen und Haltungen • In der Behindertenpolitik auf allen Ebenen • in der Zivilgesellschaft • In der Weiterentwicklung der Dienstleistungen

  11. Was bedeutet das für die Lebenshilfe Österreich?

  12. Interessenvertretung • DIE LEBENSHILFE ÖSTERREICH vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen. • Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie andere Menschen: Sie haben das Recht, über das eigene Leben zu entscheiden oder in Einrichtungen mitzubestimmen. • Menschen mit Behinderungen bilden Selbstvertretungsorganisationen. Sie arbeiten zusammen mit den Angehörigen, mit den PolitikerInnen und vielen Fachleuten ohne Behinderung.

  13. Dienstleistungen • Die LEBENSHILFE ÖSTERREICH besteht aus 8 Landesvereinen in den Bundesländern. • In unseren Einrichtungen leben und arbeiten 10.000 Menschen mit Behinderungen. • Wir haben etwa 4.200 MitarbeiterInnen (angestellt oder ehrenamtlich).

  14. 3 Wege zu Inklusion und Teilhabe • Personenzentrierung Persönliche Assistenz Wahlfreiheit • Persönliches Budget Sozialraumorientierung

  15. Selbstbestimmung Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung heißt Kontrolle über das eigene Leben zu haben, die auf der Wahl von akzeptablen Möglichkeiten beruht. (Stefan Doose)

  16. Was bedeutet das für die Vereine und Gruppen? • Sie setzen die Rechte behinderter Menschen im Alltagsleben um. • Sie entwickeln Instrumente der unterstützen Entscheidungsfindung. • Sie unterstützen die Selbstvertretung behinderter Menschen. • Selbsthilfegruppe sowie die Unterstützung durch Familien oder Unterstützerkreise sind dabei finanziell abzusichern. • Menschen mit Behinderungen sind ExpertInnen in eigener Sache.

  17. Begleitung und Unterstützung • Menschen mit Behinderungen sind BürgerInnen! • Sie haben Wahlfreiheit. • Wir leben gemeinsam in einem Ort / einem Bezirk (Sozialraumorientierung): Die Gemeinschaft mit den vertrauten Menschen, die Einbeziehung in das kulturelle und soziale Leben sind wichtig. • Wir entwickeln menschengerechte Lebensmodelle, die ganz in der gewohnten Lebensumgebung der Menschen mit Behinderungen angesiedelt und beheimatet sind.

  18. Wahlfreiheit? Wobei möchte ich unterstützt werden? Wer unterstützt mich? Wo werde ich unterstützt? Wann werde ich unterstützt? Wie werde ich unterstützt? Wahlfreiheit ist ein Recht!

  19. Paradigmenwechsel:Von der Betreuung zur Begleitung • Unterstützung sieht Menschen mit Behinderungen weder als PatientInnen noch als KlientInnen sondern als BürgerInnen. • Der Begleiter/die Begleiterin stützt dabei die Selbstverantwortung, gibt Informationen, hilft beim Lernen. • Er / Sie unterstützt bei oder führt in Stellvertretung Tätigkeiten aus, bei denen Unterstützung angefordert wird.

  20. Inklusion in den Lebenshilfen…

  21. Bildung und Arbeit

  22. Recht auf Arbeit! • Gesetzliche Unfallversicherung • Bezahlung statt Taschengeld • Eigene Sozialversicherung und Pension • Gestaltung deines inklusiven Arbeitsmarktes

  23. Recht auf Bildung – ein Leben lang • Bildung bis Ende der Sekundarstufe • Recht auf Berufsbildung und Weiterbildung • Zugang zu Hochschulausbildungen

  24. gemeinsame Freizeit und Feste

  25. Inklusion im Bereich Wohnen... • Wenn eine Person in der Wohnung, die sie wählt, die Unterstützung erhält, die sie benötigt

  26. Inklusion, Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bis ins Alter

  27. Ausbau der Mitbestimmung von behinderten Menschen • Werkstatträte • WohnhaussprecherInnen • Teilhabe in den Gremien der Lebenshilfe • SelbstvertreterInnen • Assistenz für die SelbstvertreterInnen • Vernetzung untereinander und mit SelbstvertreterInnen anderer Organisationen Internationales Motto: „ Nichts über uns ohne uns!“

  28. Selbstvertretungsbeirat der Lebenshilfe Österreich

  29. Trialog - Prinzip Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Angehörige und Ehrenamtliche … im Gespräch.

  30. Mitbestimmung der KundInnen • Leitbilder und Infos in LL • Mitsprache bei Planungen • Mitbestimmung bei Personalauswahl? • Offene Teamsitzungen in Häusern und Tagesstrukturen sollten die Regel sein; Ausnahmen sollten begründet werden • Offene Fortbildungen • Haltungswechsel bei MitarbeiterInnen Mitbestimmungskatalog

  31. Teilhabe von schwerst beeinträchtigten Personen • Non-verbale Kommunikation • Zeit und Geduld • Peer-Ausbildungen • Unterstützte Entscheidungsfindung • Anerkennen von derzeit bestehenden Grenzen der Unterstützung

  32. gesellschaftliches Engagementder Lebenshilfen im Lebens-Raum • Wir gehen auf die Gesellschaft und die Gruppen der Zivilgesellschaft zu. • Als Lebenshilfe werden wir Gestalterin des Gemeinwesens. • Wir suchen breite soziale Bündnisse. • Freiwillige, Eltern und Ehrenamtliche haben dabei eine wichtige Bedeutung.

  33. MitarbeiterInnen werden Brückenbauer • Unsere MitarbeiterInnen gestalten über ihr bisheriges Berufsverständnis hinaus aktiv die Bedingungen in der Gemeinde mit. Ziel ist es, die Ausgrenzung behinderter Menschen von vornherein zu verhindern. • Inklusiv tätige MitarbeiterInnen werden zu Brückenbauern in die Gemeinde.

  34. Danke sehr! „Farben der Spirale“, von Eva Birnsting www.lebenshilfe.at

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