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20 Stimmen für Hamburg . Das neue Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen. Gliederung. Warum ein neues Wahlrecht für Hamburg? Die Bürgerschaftswahl 2.1. Der Landeslistenstimmzettel 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel 2.3. Die Auszählung der Stimmen
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20 Stimmen für Hamburg Das neue Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen
Gliederung Warum ein neues Wahlrecht für Hamburg? Die Bürgerschaftswahl 2.1. Der Landeslistenstimmzettel 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel 2.3. Die Auszählung der Stimmen 3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen
1. Warum ein neues Wahlrecht? Einführung eines neuen Wahl-rechts auf der Grundlage eines Volksentscheids Bürgerschaft beschließt Ände-rungen des neuen Wahlrechts Bürgerschaft beschließt das für die Bürgerschaftswahl 2008 gültige Wahlrecht • April 2004 • Oktober 2006 • Juli 2007
1. Warum ein neues Wahlrecht? Erfolgreiches Volksbegehren der Initiatoren der Volksinitiative aus dem Jahr 2004 Bürgerschaft beschließt das nun gültige Wahlrecht • Februar 2009 • Juni 2009
2. Die Bürgerschaftswahl • Am Wahltag erhält jede/r Wahlberechtigte 2 Stimmzettel: • Die Wahlberechtigten können für beide Stimmzettel maximal 10 Stimmen vergeben: 5 Stimmen für die Landesliste und 5 Stimmen für die Wahlkreisliste.
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Jede Partei oder Wählervereinigung stellt eine Liste auf, die hamburgweit gilt. Auf dem Landeslistenstimmzettel stehen: • KEINEEinzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber • alle kandidierenden Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten • der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf aller Kandidatinnen und Kandidaten • 5 Kreise hinter jeder Partei bzw. Wählervereinigung und hinter jeder/jedem Kandidatin/Kandidaten, die Sie ankreuzen können.
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen Kumulieren + Panaschieren Kumulieren Panaschieren • Sie geben Kandidat X von Partei A 2 Stimmen und weiteren 3 Kandidaten von Partei A jeweils 1 Stimme • Sie geben Kandidat X von Partei A 4 Stimmen und Ihre 5. Stimme geben Sie Kandidat Y von Partei B. • Sie geben 2 Stimmen der Gesamtliste von Partei A und die übrigen 3 Stimmen Kandidat X von Partei B • Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt der Liste einer Partei oder Wählervereinigung • (Listenstimme). • Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt einem/einer Kandi-daten/Kandidatin • Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedlichePersonen einer Liste • Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedliche Personen unter-schiedlicher Listen
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Kumulieren Panaschieren
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Panaschieren und Kumulieren
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Besonderheit des Landeslistenstimmzettels: Sie können Ihre Stimmen sowohlfür die Gesamtliste einer Partei bzw. Wählervereinigung als auch für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben. Beispiel A
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Beispiel B
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Beispiel C
2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Auf dem Wahlkreislistenstimmzettel stehen: • Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten • der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf jeder/jedes Kandidatin/Kandidaten sowie der Stadtteil, in dem die Person wohnt • Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen mit allen eben benannten personenbezogenen Angaben.
2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel DENN • Für die Bürgerschaftswahl am 20.02.2011 wird es 17 unterschiedliche Wahlkreislistenstimmzettel geben. • Hamburg besteht aus 17 Wahlkreisen. • Für jeden Wahlkreis stellt jede Partei bzw. jede Wählervereinigung eine gesonderte Wahlkreisliste auf.
2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Graphische Darstellung zur Wahlkreiseinteilung Hamburgs
2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel • In kleinen Wahlkreisen (z. B. Harburg) werden 3 Abgeordnete direkt gewählt. • In mittleren Wahlkreisen (z. B. Rahlstedt) werden 4 Abgeordnete direkt gewählt. • In großen Wahlkreisen (z. B. Bergedorf) werden 5 Abgeordnete direkt gewählt. • Da die Anzahl der Wahlberechtigten nicht immer gleich ist, sind die Wahlkreise unterschiedlich groß. Daher ist die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Wahlkreisen direkt gewählt werden, unterschied-lich:
2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze
2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Panaschieren + Kumulieren Kumulieren Panaschieren • Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt Kandidat Y von Partei A. • Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt einem/einer Einzelbewerber/in • Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedliche Per-sonen einer Liste. • Sie verteilen Ihre Stimmen auf unter-schiedliche Perso-nenunterschiedl-icher Listen • Sie geben Kandidat X von Partei A 2 Stimmen und weite-ren 3 Kandidaten von Partei A jeweils 1 Stimme. • Sie geben Kandidat X von Partei A4 Stimmen und Ihre 5. Stimme geben Sie einem/einer Einzelbewerber/in. Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen
2.3. Die Auszählung der Stimmen 4 Schritte sind erforderlich, damit die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zu ihrem Sitz in der Bürgerschaft kommen: 1. Schritt: Auszählung der Gesamtstimmen der Landeslisten
2.3. Auszählung der Stimmen • Auszählung der Personen- und Listenstimmen der einzelnen Landeslisten, wenn auf sie mindestens 5% der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen ent-fallen (5%-Klausel) • Verteilung der 121 zu vergebenden Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen entsprechend der Anzahl der auf sie entfallenen Gesamtstimmen
2.3. Auszählung der Stimmen Gesamtstimmen Wahlzahl Anzahl der Sitze = Rechenweg
2.3. Auszählung der Stimmen Zahl aller gültigen Landesstimmen Zahl der insges. Zu vergebenden Sitze Wahlzahl = Wie wird die Wahlzahl errechnet?
2.3. Auszählung der Stimmen 4.000.000 : 121 = 33.057,851 gerundet 33.058 Rechenbeispiel: • 800.000 Wählerinnen/Wähler geben auf dem Landes-listenstimmzettel je 5 Stimmen ab. Dann liegen insge-samt 4 Mio. Landesstimmen vor. Die Wahlzahl beträgt in diesem Fall:
2.3. Auszählung der Stimmen 1.450.000 : 33.058 = 43,8623 aufgerundet 44 Sitze • Von den 4 Mio. Landesstimmen entfallen 1.450.000 Gesamtstimmen auf Partei A. Dann erhält Partei A insgesamt 44 Sitze. DENN: • Nach Auszählung der Gesamtstimmen steht also fest, wie sich die 121 Sitze auf die einzelnen Parteien bzw. Wählervereinigungen verteilen.
2.3. Auszählung der Stimmen 2. Schritt: Auszählung der Wahlkreislistenstimmen und Vergabe von 71 Bürgerschaftssitzen • Auszählung der Wahlkreisstimmen, die für jede Person einer Wahlkreisliste und für alle Personen einer Wahlkreisliste (Summe der Wahlkreisstimmen) abgegeben wurden • Errechnung der Zahl der Sitze, die in einem Wahlkreis auf eine Wahlkreisliste entfallen:
2.3. Auszählung der Stimmen Rechenweg Summe der Wahlkreisstimmen Wahlzahl Zahl der Sitze je Wahlkreisliste =
2.3. Auszählung der Stimmen Wie wird die Wahlzahl errechnet? Zahl der insgesamt in einem Wahlkreis abgegebenen Wahlkreisstimmen . Zahl der im jeweiligen Wahlkreis zu vergebenden Sitze (3, 4 oder 5) Wahlzahl =
2.3. Auszählung der Stimmen 250.000 : 4 = 62.500 Rechenbeispiel: • 50.000 Wähler gehen im Wahlkreis X zur Wahl und geben auf dem Wahlkreislistenstimmzettel jeweils 5 Stimmen, also insgesamt 250.000 Stimmen ab. Wahlkreis X ist ein mittelgroßer Wahlkreis, in dem 4 Wahlkreissitze zu vergeben sind. Die Wahlzahl beträgt in diesem Fall 62.500. DENN:
2.3. Auszählung der Stimmen 95.000 : 62.500 = 1,52 aufgerundet 2 Wahlkreissitze • In unserem Beispiel entfallen von den 250.000 abgegebenen Stimmen 95.000 auf Personen, die auf der Wahlkreisliste von Partei A stehen. In diesem Fall erhält Partei A insgesamt 2 Wahlkreissitze.DENN:
2.3. Auszählung der Stimmen Nur bei gleicher Stimmzahl entscheidet die Listenreihenfolge darüber, welche Person den Sitz in der Bürgerschaft erhält. • In unserem Rechenbeispiel gehen die 2 Sitze an die beiden Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahl-kreisliste, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten – unabhängig davon, welchen Platz die Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlkreisliste einnehmen.
2.3. Auszählung der Stimmen Betrachten wir dafür wieder Partei A: 3. Schritt: Vergabe von 50 Bürgerschaftssitzen nach den Landeslisten • Zunächst wird für jede Partei bzw. Wählervereinigung festgestellt, wie viele der verbleibenden 50 Sitze ihr zustehen. Dafür muss ein neuer Rechenschritt vollzogen werden.
2.3. Auszählung der Stimmen • Partei A hat 44 der 121 Sitze erhalten. Nach Auszählung der Wahlkreislistenstimmen stellt sich heraus, dass Partei A insgesamt 24 Wahlkreissitze zustehen. • Für die Sitzverteilung an die Kandidatinnen und Kandidaten, die auf der Landesliste von Partei A stehen, verbleiben noch 20 Sitze.
2.3. Auszählung der Stimmen Zahl der Listenstimmen x Zahl der noch verbleibenden Sitze Zahl der auf die Landesliste entfallenen Gesamtstimmen Um die 20 Sitze auf die Personen zu verteilen, die auf der Landesliste aufgeführt sind, werden 2 Rechenschritte voll-zogen: 1. Rechenschritt:
2.3. Auszählung der Stimmen • Für Partei A bedeutet dies in Zahlen, wenn sie bspw. 725.000 Listenstimmen und 1.450.000 Gesamtstimmen erhalten hat: 725.000 x 20 : 1.450.000 = 10 • 10 der 20 Sitze gehen an die ersten 10 der auf der Landesliste von Partei A aufgeführten Kandidaten.
2.3. Auszählung der Stimmen 2. Rechenschritt: • Die übrigen 10 Sitze werden an die Kandidatinnen und Kandidaten vergeben, die nicht an Stelle 1-10 der Landesliste stehen. Entscheidend ist für die Vergabe der Sitze jetzt nur die Anzahl der Personenstimmen, die die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten haben. • Nun sind alle Abgeordneten bekannt, die die 121 Sitze in der Bürgerschaft einnehmen.
2.3. Auszählung der Stimmen 4. Schritt: Errechnung der Gesamtzahl der Sitze in der Bürgerschaft • In der Bürgerschaft können mehr als 121 Sitze vergeben werden, wenn zum Beispiel • erfolgreiche Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber in die Bürgerschaft einziehen • Überhang- und Ausgleichsmandate errungen werden • die Mehrheitssicherungsklausel zur Anwendung gebracht wird.
3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen Fast alle Regeln, die für die Bürgerschaftswahl gelten, gelten auch für die Wahl zu den Bezirksversammlungen: • Jede/r Wahlberechtigte hat 10 Stimmen:
3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen • Die 10 Stimmen können beliebig panaschiert und/oder kumuliert werden. • Nahezu 60% der Abgeordneten in den Bezirksversammlungen werden über Wahl-kreislisten, nahezu 40% über Bezirkslisten gewählt. • Die Abgeordneten werden in Mehrmandatswahlkreisen gewählt. • Die Zahl der Sitze in den Bezirksversammlungen kann sich bspw. durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.
3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen Besonderheiten: • In den meisten der 7 Bezirke sind 51 Bezirksabge-ordnete zu wählen. Ausnahmen: Bergedorf (45 Abgeordnete) Wandsbek (57 Abgeordnete) • Es gilt die 3%-Klausel.
Ende Viel Erfolg mit dem neuen Wahlrecht