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Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Art. 17 BayBGG. Ausgestaltung des Amtes. für die Dauer einer Legislaturperiode Wiederberufung zulässig unabhängig, weisungsungebunden u. ressortübergreifend tätig
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Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Art. 17 BayBGG Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"
Ausgestaltung des Amtes • für die Dauer einer Legislaturperiode • Wiederberufung zulässig • unabhängig, weisungsungebunden u. ressortübergreifend tätig • vorzeitige Beendigung nur durch Amtsenthebung möglich • Zuordnung an StMAS • erforderliche Mittel aus StMAS-Haushalt • Ehrenamtlich • Aufwandsentschädigung Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"
Aufgaben • Beratung der Staatsregierung bei Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik • Zusammenarbeit mit StMAS in behindertenspezifischen Anliegen zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration • Bearbeitung von Anregungen Betroffener, Selbsthilfegruppen, Behindertenverbänden und kommunalen Behindertenbeauftragten Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"
Aufgaben • Maßnahmen zur Verbesserung der Integration anregen • Beteiligung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- u. sonst. Vorhaben, soweit Fragen der Integration v.M.m.B. berührt sind • Unterrichtung des Ministerrats 2x pro Legislaturperiode über Ergebnisse der Beratungstätigkeit – Weiterleitung an Landtag • geeignete Einbindung der Verbände in Arbeit Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"
Zusätzliche Aufgaben • Treffen mit den Kolleginn/en der anderen Bundesländer • Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung in Bundesangelegenheiten Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"