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Sicherheit auf Bundeswasserstraßen Schifffahrtszeichen. Sicherheitskurs. Schifffahrtsrechtliche Grundlagen. Binnenschifffahrtsstraßenordnung BinSchStrO Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV Moselschifffahrtspolizeiverordnung MoselSchPV Donauschifffahrtspolizeiverordnung DonauSchPV.
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Sicherheit auf BundeswasserstraßenSchifffahrtszeichen Sicherheitskurs
Schifffahrtsrechtliche Grundlagen Binnenschifffahrtsstraßenordnung BinSchStrO Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV Moselschifffahrtspolizeiverordnung MoselSchPV Donauschifffahrtspolizeiverordnung DonauSchPV
Kajaks und Kanadier auf Bundeswasserstraßen Kajaks und Kanadier sind Klein(st)fahrzeuge Keine Sportboote! Amtliche Kennzeichnungspflicht Neuregelung 21. Feb. 1995 Außen: Bootsname Innen: Name und Anschrift des Eigentümers Freiwillig: Vereins-/Verbandsbezeichnung
Binnenschifffahrtszeichen • Bezeichnung der Fahrzeuge • Schallzeichen • Verbotszeichen • Gebotszeichen • Zeichen für Einschränkungen • Empfehlende Zeichen • Hinweiszeichen • Bezeichnung der Wasserstraße
Bezeichnung der Fahrzeuge Lichter werden eingeschaltet in der Zeit von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang und bei schlechten Sichtverhältnissen, z.B Nebel, starker Regen etc.
Bezeichnung der Fahrzeuge Kennzeichnung von Motorfahrzeugen Backbord Steuerbord
Bezeichnung der Fahrzeuge Kleinfahrzeugen ohne Motorantrieb Rundumlicht (bei Annäherung anderer Fahrzeuge)
Bezeichnung der Fahrzeuge Schwimmende Geräte bei der Arbeit rot-weiß: Durchfahrt frei rot: Durchfahrt gesperrt
Bezeichnung der Fahrzeuge Wahrschau Floss
Bezeichnung der Fahrzeuge Begegnungsverkehr Begegnung Steuerbord an Steuerbord
Schallzeichen 1 langer Ton „Achtung“ Folge sehr kurzer Töne „Gefahr eines Zusammenstoßes“ Wiederholte lange Töne „Notsignal“
Schallzeichen 1 kurzer Ton „Ich richte Kurs nach Steuerbord“ 2 kurze Töne „Ich richte Kurs nach Backbord“
Verbotszeichen Verbot der Durchfahrt
Verbotszeichen Verbot der Durchfahrt in die angegebene Richtung
Verbotszeichen Gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahr- zeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar
Verbotszeichen Verbot, außerhalb der Begrenzung zu fahren
Verbotszeichen Überholverbot
Verbotszeichen Überhol- und Begegnungsverbot auf 1500 m
Verbotszeichen Stilliegeverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht
Verbotszeichen Stilliegeverbot auf einer Breite von 30 Metern
Verbotszeichen Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Verbotszeichen Fahrverbot für Sportfahrzeuge
Verbotszeichen Fahrverbot für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren
Gebotszeichen Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
Gebotszeichen Gebot, nach Backbord zu fahren
Gebotszeichen Gebot, nach Steuerbord zu fahren
Gebotszeichen Gebot, Backbordseitig zu fahren
Gebotszeichen Gebot, das Fahrwasser Backbordseitig zu Überqueren
Gebotszeichen Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
Gebotszeichen Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
Gebotszeichen Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
Gebotszeichen Gebot, die angegebene Geschwindigkeit (über Grund) nicht zu überschreiten
Gebotszeichen Gebot, Schallzeichen zu geben
Gebotszeichen Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
Gebotszeichen Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
Zeichen für Einschränkungen Die Fahrwassertiefe ist begrenzt
Zeichen für Einschränkungen Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt
Zeichen für Einschränkungen Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt
Zeichen für Einschränkungen Schifffahrtsbeschränkungen gem. Zusatzschild
Zeichen für Einschränkungen Schifffahrtsbeschränkungen gem. Zusatzschild
Zeichen für Einschränkungen Das Fahrwasser ist am rechten Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand an, in dem sich Fahrzeuge entfernt halten sollen
Empfehlende Zeichen Empfohlene Durchfahrtsöffnung (Gegenverkehr)
Empfehlende Zeichen Empfohlene Durchfahrtsöffnung (kein Gegenverkehr)
Empfehlende Zeichen Rückseite
Empfehlende Zeichen Empfehlung, in Richtung des Pfeils zu fahren