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Fortbildung und Personalentwicklung Verwaltungsvorschrift vom 24. Mai 2006 K.u.U. Seite 244/2006 zuletzt geändert: 11.11.2009 – K.u.U. Seite 223/2009 Aktualisierte Zusammenfassung der VwV-Leitlinien von: Andrea Müller-Janson, Mirjam Storz, Karsten Krawczyk, Gerhard Liehner
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Fortbildung und Personalentwicklung Verwaltungsvorschrift vom 24. Mai 2006 K.u.U. Seite 244/2006 zuletzt geändert: 11.11.2009 – K.u.U. Seite 223/2009 Aktualisierte Zusammenfassung der VwV-Leitlinien von: Andrea Müller-Janson, Mirjam Storz, Karsten Krawczyk, Gerhard Liehner Rottweil, 03.02.2011
1. Grundlegende Thesen • Die Verwaltungsvorschrift basiert auf den Veränderungen durch die „Bildungsreform 2004“ und dem „Orientierungsrahmen zur Schulqualität“. • Das Fortbildungskonzept der Schule ist ein verbindliches Instrument der Personal- und Schulentwicklung. • Die regelmäßige Evaluation des Fortbildungs-konzepts ist verbindlich (Instrument und Umfang sind offen).
2. Verantwortlichkeiten (1) Ministerium: bildungspolitischer, inhaltlicher, organisatorischer und finanzieller Rahmen Landesakademien: überregionale Umsetzung, inhaltliche Gestaltung (Erlasslehrgänge, Wunschkurse, …) RP Abt. 7 / Ref. 77:Begleitung im Rahmen von Schul- entwicklung und Evaluation, pädagogisch-psychologische Angebote, …
2. Verantwortlichkeiten (2) Staatl. Schulamt: regionale und bedarfsorientierte Fortbildungsangebote, Beratung und Steuerung Schule: Fortbildungsplan – korrespondierend zu Schulentwicklung und Evaluation (Zielvereinbarungen mit dem SSA) ÖPR / BfC: Zusammenarbeit in rechtlichen Fragen
3. Rolle des SSA Donaueschingen Staatliches Schulamt: regionale und bedarfsorientierte Fortbildungsangebote Angebots- veranstaltungen Steuer- gruppe LFB Fachberater/ -innen Wunsch- veranstaltungen
4. Rolle der Schulleitung Ich bin verantwortlich für… … die Weiterentwicklung der Schule, … die Rechenschaftslegung nach innen und außen, … alle Maßnahmen betr. Personalentwicklung, Beratung und Fortbildung. Tipp: • kooperative statt direktoriale Fortbildungsmotivation • Ansprechperson LFB im Kollegium • Vorsicht: - Teilnahmeverpflichtung möglich ! • - Teilnahmeverpflichtung nützlich?!
5. Rolle des Kollegiums Aufgabe der GLK: jährliches Entwickeln, Beraten und Beschließen des schulinternen Fortbildungsplans zur zielgerichteten Schulentwicklung • Wer koordiniert die Abläufe an der Schule (Ansprechperson LFB)? • Was steuern wir an, was wollen wir (Ziel)? • Was brauchen wir (Inhalte, Kompetenzen)? • Wer wird ausgebildet (Personen)? • Wie wird das Wissen multipliziert (Methoden)? • Wie wird das Wissen umgesetzt (Konsequenzen)? • Woran erkennen wir, dass wir unser Ziel erreicht haben (Evaluation)?
6. Rolle der Lehrerin / des Lehrers Im Wesentlichen geht es weniger um eine Rolle, vielmehr um eine „Grundhaltung“: • Mein Beruf ist ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess! • Ich habe die Pflicht zur Einarbeitung in neue Inhalte und bildungspolitische Schwerpunkte! • Ich identifiziere mich mit meiner Schule (Leitbild)! • Ich wirke aktiv an der Qualitätsentwicklung meiner Schule mit! • Ich habe ein Recht auf Förderung im Rahmen einer schulbezogenen Personalentwicklung durch Fortbildung, Beratung und Zielvereinbarungen (Jahresmitarbeitergespräch)! • Ich bin für mich selbst verantwortlich und dokumentiere meine Aktivitäten (Fortbildungsportfolio)!
7. Organisation der Fortbildung • Beratung durch Fachberater/-innen Unterrichtsentwicklung und Fachberater/-innen Schulentwicklung (kollegiale Beratung, Beratungsgespräche und Fortbildungen für Fachschaften und Kollegien) a SSA Donaueschingen a RP Freiburg / Referat 77 • Angebot von regionalen und überregionalen Fortbildungs- und Abrufveranstaltungen • a SSA Donaueschingen • a RP Freiburg / Referat 77 • Vernetzung von Schulen mit gleichartigen Profilen und Zielvorgaben a SSA Donaueschingen (Steuergruppe LFB) / Schulen • Schulinterne Maßnahmen: SchiLF / pädagogischer Tag a Schule / evtl. SSA Donaueschingen • Angebote außerschulischer Bildungsträger a Schule / SSA Donaueschingen (Unfallschutz, RK, Honorar)
8. Der pädagogische Tag • Zweck: Fortbildung des gesamten Kollegiums • Teilnahme der übrigen an der Schule beteiligten Partner möglich (Eltern, Schüler/-innen, Kooperationspartner, …) • Dienstpflicht für gesamtes Kollegium • Abstimmung vorab mit der Schulkonferenz • grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit (Wochenende, Ferien, Brückentage) • Meldung ans SSA Donaueschingen ca. vier Wochen vorher (Formblatt des SSA DS) • Einsatz externer Referenten möglich (evtl. Absprache mit SSA DS betr. Honorar, …) Bitte beachten und klären: Der Termin sollte von allen Beteiligten akzeptiert werden!
9. Zu guter Letzt Falls Sie keine weiteren Fragen haben, bedanken wir uns für Ihre Aufmerksamkeit!