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Die Schwachstellen des französischen Systems zum Thema Gesundheit und Sicherheit in der Baubranche. Seminar Brüssel 20.-22. September 2011. Das System der öffentlichen Ausschreibungen und Weitervergaben. Öffentliche Ausschreibungen:
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Die Schwachstellen des französischen Systems zum Thema Gesundheit und Sicherheit in der Baubranche Seminar Brüssel 20.-22. September 2011
Das System der öffentlichen Ausschreibungen und Weitervergaben • Öffentliche Ausschreibungen: • Oft erhält das Unternehmen, das den niedrigsten Preis bietet, den Zuschlag = Es besteht das Risiko, dass bei der Sicherheit gespart wird. • Die Ausführungszeiten der Arbeiten sind oft zu knapp = Es werden mehr Überstunden gemacht mit folgendem Unfallrisiko. = Die Verspätung zwingt die Arbeiter dazu, alle gleichzeitig an derselben Stell zu arbeiten, was die Aufmerksamkeit für die Sicherheit verringert. • Weitervergabe: • Die Subunternehmen sind dazu gezwungen, sehr niedrige Preise anzubieten = Es werden zu wenige Mittel für die Sicherheit aufgebracht. • Nicht immer besitzen die Subunternehmer einen Präventionsplan vor der Baustelleneröffnung.
Der Arbeitsmarkt • Die Zeitarbeiter: • Zeitarbeiter sind vorwiegend prekär, mit geringfügiger Ausbildung und geringer Sensibilität gegenüber dem Thema Sicherheit. • Die Leiharbeitsagenturen liefern nur das Minimum an Sicherheitsausrüstungen (Schuhe), oft unter Zahlung eines Anteils durch den Zeitarbeiter. • Die Klein- und Mittelunternehmen, in denen die Zeitarbeiter eingesetzt werden, liefern diesen sehr oft keine Schutzausrüstungen und bereiten deren Aufnahme nicht vor. • Für diese Arbeitnehmer wird der Kollektivvertrag der Baubranche und der öffentlichen Arbeiten nicht angewandt. • Illegale Arbeit: • Einsatz von Arbeitern ohne Arbeitsvertrag, oft handelt es sich um illegale Einwanderer. • Ausländische Arbeitnehmer: • Kommunikationsproblem (Fremdsprache). • Manchmal ist die Überprüfung der Ausbildung schwierig.
Die gewerkschaftliche Vertretung • Keine gewerkschaftliche Vertretung in Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern. • In den Klein- und Mittelunternehmen (mehr als 10 Arbeitnehmer) fehlt oft der Gewerkschaftsvertreter. • Gewerkschaftsmitgliedschaft in Frankreich: • Im Gesamtbild der Branchen: 8,2 % der Arbeitnehmer • In der Privatbranche: ungefähr 5 % der Arbeitnehmer • Im Bauwesen und bei öffentlichen Arbeiten: 2,5 % • Weniger als 20 % der Arbeitnehmer des Bauwesens und der öffentlichen Arbeiten hat eine Gewerkschaftsvertretung vor Ort. • Problematische Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften: • Wenige Mitgliedschaften in der Gewerkschaft + Medienbeachtung nur bei Veranstaltungen und Protesten • Das witterungsbedingte Arbeitslosengeld der Baubranche und der öffentlichen Arbeiten wird ausschließlich von den Arbeitgebervertretern verwaltet.
Die Vertragsverhandlung • Nur wenige Vereinbarungen wurden zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ausgehandelt, ausgenommen die folgenden Aspekte: • Psychosoziale Risiken • Kräftezehrende Arbeiten • Integration und Erhaltung älterer Arbeitnehmer in der Arbeitswelt • Die verhandelten Vereinbarungen sind oft von sehr schlechter Qualität: • Die Regierung gibt sehr kurze Verhandlungszeiten für diese Themen vor = Die Unternehmen riskieren Strafgelder im Falle einer mangelnden Vereinbarung • Die Regierung sieht eine Alternative zur Vertragsverhandlung vor: Der einseitig vom Unternehmer ausgearbeitete Aktionsplan.
Die Ausbildung • Umfangreiches Angebot an Fachausbildung (Befähigungen) für einige Berufe: • In den KMU kommt es häufig vor, dass die Arbeitnehmer Berufe ausüben, für die sie keine Befähigung besitzen. • Es ist oft schwierig, zu überprüfen, ob die Ausbildung effektiv stattgefunden hat. • Ausbildungsproblem zum Thema Sicherheit für Zeitarbeiter, illegale Arbeiter und einige Subunternehmer.
Umsetzung der europäischen Richtlinien im französischen Recht • Frankreich ist oft im Verzug und überschreitet häufig die Umsetzungsfrist. • Die Qualität der Umsetzung erweist sich als sehr unterschiedlich. Der Unterschied variiert je nach Regierung und deren Aufmerksamkeit für die Gesundheit der Arbeitnehmer. Die Umsetzung hängt davon ab, welche politische Partei an der Führung ist.
Aufbau des Unternehmens • Klein- und Mittelunternehmen haben größere Probleme hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit als Großunternehmen: • Mangelnde Kenntnis der Rechtsvorschrift bezüglich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Viele Normen werden rasch geändert. • Mangelnde menschliche Ressourcen: oft fehlt das mit der Gesundheit und Sicherheit beauftragte Personal. • Mangelhafte finanzielle Ressourcen: geringere Investitionen in die Prävention von Berufsrisiken. • Geringere Vertretung des Personals: Abwesenheit von CHSCT und größere Schwierigkeiten im Schuldbeweis für die unverzeihliche Fahrlässigkeit des Arbeitgebers (vor allem für Berufskrankheiten)
Die Berufskrankheiten und die Unfälle am Arbeitsplatz • Problem der mangelnden Anzeigen: • Zwischen 5 und 10 % der Unfälle am Arbeitsplatz werden nicht angezeigt. • Der Prozentanteil der nicht angegebenen Berufskrankheiten ist noch höher, da die Anzeige dem Arbeitnehmer obliegt = komplexes Verfahren, das den Arbeitnehmern und Ärzten oft nicht bekannt ist + Angst um Arbeitsplatzverlust. • Problem der mangelnden Anerkennungen: • Die Unternehmer beanstanden oft die angezeigten Unfälle. • Die regionalen Sozialvorsorgekassen, die mit der Anerkennung des beruflich bedingten Charakters der Krankheiten oder der Unfälle beauftragt sind, zeigen oft nicht dasselbe Verhalten: Einige Kassen erkennen die Berufskrankheiten und -unfälle leicht an, andere wiederum nicht. • Die Tabellen der Berufskrankheiten sind nicht restriktiv. • Die Schadenersatzleistung deckt nicht den gesamten Schaden: • Die Ersatzleistung erfolgt pauschal und berücksichtigt nur einige Aspekte des erlittenen Schadens.