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Arbeitsschutz- Grundlagen

Arbeitsschutz- Grundlagen. Gesundheit- was ist das?. Gesundheit ist nach der WHO mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit. Gesundheit ist ein Zustand des völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens des Menschen. Rechtsvorschriften.

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Arbeitsschutz- Grundlagen

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Presentation Transcript


  1. Arbeitsschutz-Grundlagen

  2. Gesundheit- was ist das? Gesundheit ist nach der WHO mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit. Gesundheit ist ein Zustand des völligen • körperlichen, • geistigen, • seelischen und • sozialen Wohlbefindens des Menschen.

  3. Rechtsvorschriften • GG: Art.2 (2) Recht auf Unversehrtheit des Körpers Gesetze • ArbSchG: § 1 Sicherheit und Gesundheits-schutz zu sichern und zu verbessern • StGB: § 229 Fahrlässige Körperverletzung § 13 Begehen durch Unterlassen. • OWiG: § 8 Begehen durch Unterlassen § 9 Handeln für einen anderen Verordnungen: • ArbStättV § 3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

  4. BGWBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrstpflege Vorschriften • BGV A 1 Grundsätze der Prävention • BGV A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel • BGV D 36 Leitern und Tritte Regeln • BGR 189 Benutzung von PSA (persönl. Schutzausstattung) • BGR 206 Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst Informationen • BGI 8514 Rückengerechtes Arbeiten

  5. Unfallversicherung Sie sind während der Arbeit bei einer Berufsgenossenschaft versichert. Die Beträge zahlt allein der Arbeitgeber.Bitte erkundigen Sie sich bei welcher Berufsgenossenschaft Sie versichert sind.In der Regel sind dies: • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – • Oder bei z. B. öffentlichen Krankenhäusern die Gemeindeunfallversicherung, bzw. die Unfallkassen des Bundeslandes

  6. Unfallschwerpunkte Tausend mal gehört, tausend mal ist nichts passiert … Unfälle Beinah-unfälle Riskantes Verhalten

  7. Was ist ein Arbeits- oder Wegeunfall? Ein Arbeits- oder Wegeunfall … ist ein Unfall, …zeitlich begrenztes, von außenauf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt; den ein Versicherter bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. Als Gesundheitsschaden gilt auch der Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Zahnersatz,..).

  8. Was ist ein Wegeunfall? Als versicherte Tätigkeit gilt auch der direkte Weg von und zur Arbeitsstätte. auch: • zur oder von der Unterkunft (Wohnheim bei Auszubildenden etc.) • bei Heimfahrt von Unterkunft in Wohnort • bei Nutzung einer Fahrgemeinschaft • auf Wegabweichungen zur Unterbringung von Kindern.

  9. Wegeunfälle- Ursachen • Stress (bis hin zur Selbsttötungsabsicht) • Zeitdruck durch vorangegangene oder anschließende Termine (z. B. Kinder bringen oder abholen) • Unzureichende Ruhephasen • Telefonieren mit Handy • Und wie immer – Unkonzentriert

  10. Wegeunfälle ? 30 km/h 30/10x3+(30/10)²=18 m 50 km/h 3 m Reaktionsweg= 50/10x3 = 15 m V = 22 x 10 = 47 km/h Aufschlaggeschwindigkeit bei Kind Bremsweg=(50/10)²= 25 m 22m hinter dem Kind

  11. Gefährdung durch Stolpern,Stürzen und Rutschen • Geeignetes Schuhwerk tragen. Der Schuh muss auf die Gefahren bei der Arbeit ausgelegt werden. Evtl. ist auch dazu eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen • Mindest-Empfehlung: Fersenriemen, vorne geschlossen, ergonomisches Fußbett und rutschhemmende Sohle. Ungeeignetes Schuhwerk

  12. Gefährdung durch Stolpern,Stürzen und Rutschen • Auf Gefahrenstellen achten! • Gefahrenstellen kennzeichnen! • Verunreinigungen sofort beseitigen!

  13. Gefährdung durch Stolpern, Stürzen und Rutschen • Achten Sie auf rutschgefährdete Bereiche (Frisch gereinigte Böden, Verunreinigungen)

  14. Gefährdung durch Stolpern, Stürzen und Rutschen • Nutzen Sie bitte eine Leiter, wenn Sie an höher gelegenen Arbeitsplätzen müssen (Regale, Schränke etc). • Leichte Lasten oben lagern, schwere Lasten in der Mitte, zerbrechliche Gegenstände unten lagern. • Standsicherheit der Leiter / Auftritt gewährleisten!

  15. Wählen Sie nur eine für die Arbeit geeignete Leiter oder Tritt aus. Beachten Sie die Anweisungen auf den Leitern. Gefährdung durch Stolpern, Stürzen und Rutschen

  16. Gefährdung durch Stolpern, Stürzen und Rutschen • Leitern vor der Nutzung auf Schäden untersuchen. • Defekte Leitern oder Tritte nicht verwenden und sofort aus dem Verkehr ziehen.

  17. Gefährdung durch Stolpern, Stürzen und Rutschen • Beim Treppensteigen den Handlauf nutzen (=> nicht mit Lasten in beiden Händen Treppen begehen). • Auf angemessene Geschwindigkeit achten.

  18. Vorgehen bei Arbeitsunfällen Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, ist es wichtig, dass Sie ihn melden. Dies gilt auch für die sogenannten Bagatellverletzungen wie kleine Schnittwunden. Hier reicht ein Eintrag in das Verbandbuch. Bei Unfällen, die einen D-Arztbesuch erfordern oder die einen Arbeitszeitausfall von mehr als 3 Tagen bedingen, muss ein Unfallformular an die Unfallversicherung (BGW, GUV, LUK, …) gesandt werden.

  19. Warum melden und dokumentieren? • Gewährleistung des Versicherungsschutzes, auch bei Spätfolgen (auch an die Brille denken) • Betriebliche Unfallanalyse, ggf. Veranlassung von Maßnahmen zur Unfallverhütung

  20. Unfallpyramide Im Jahr 2007 kam es zu 277 tödlichen Arbeitsunfällen! Todesfall Nicht erst hier handeln!

  21. Pflichten der Beschäftigten §§ 15, 16 ArbSchG §§ 14-17 BGV A1 Die Versicherten (Beschäftigten) haben alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen §21 (3) SGB VII

  22. Was kann ich selber tun? • Alle betrieblichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz unterstützen • Mängel unverzüglich beheben, wenn dies in den eigenen Verantwortungsbereich fällt • Mängel dem Vorgesetzten melden, wenn diese nicht selbst beseitigt werden dürfen • Verkehrswege, Erste Hilfe-Einrichtungen, Schaltanlagen, Feuerlöscheinrichtungen freihalten

  23. Eigenverantwortung Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, • für die eigene Person und • für dritte Personen, die durch seine Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind, nach seinen Möglichkeiten sowie gemäß Weisung und Unterweisung des Arbeitgebers für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

  24. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Ist PSA vorgeschrieben, ist sie vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ist PSA vorgeschrieben, ist sie vom MitarbeiterInnen zu benutzen!

  25. Mutterschutz-Gesetz Schwangere Mitarbeiterinnen müssen so früh wie möglich dem Arbeitgeber die Schwangerschaft melden, damit der Arbeitgeber die Mutterschutzvorschriften beachten kann.

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