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Rechnungslegung und Prüfung nach I nternational F inancial R eporting S tandards. Agenda. Wirtschaftsprüfung – was ist das ? Risikoorientierter Prüfungsansatz Einführung internationaler Bilanzierungsstandards Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung
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Rechnungslegung und Prüfung nach International Financial Reporting Standards
Agenda • Wirtschaftsprüfung – was ist das ? • Risikoorientierter Prüfungsansatz • Einführung internationaler Bilanzierungsstandards • Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung • Wie begegnet E&Y dieser Herausforderung ?
Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB, IFRS und US-GAAP Umstellungsprojekte auf IFRS Unterschlagungs-prüfungen Prozess- und IT-Prüfungen Unternehmens-bewertungen Begleitung von Börseneinführungen 1. Wirtschaftsprüfung – was ist das ?1.1 Tätigkeitsfelder des Wirtschaftsprüfers Wirtschaftsprüfung
1. Wirtschaftsprüfung – was ist das ?1.2 Selbstverständnis des Wirtschaftprüfers IN • Hakenmacher • Belegprüfung ohne Risikobewusstsein • kein Verständnis für das Geschäft des Mandanten • Aktenwälzer • Effizienz durch risikoorientiertes Prüfen • Teamplayer • Berater des Mandanten • Internationalität OUT
2. Risikoorientierter Prüfungsansatz2.1 Definition Audit Risk Jede Abschlussprüfung birgt die Gefahr in sich, dass der Prüfer den Bestätigungsvermerk erteilt, obwohl der Jahresabschluss wesentliche Fehler und Mängel enthält, die durch die Prüfung nicht aufgedeckt wurden. Maßgebliches Kriterium für die Bestimmung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen ist daher das Risiko von wesentlichen Fehlern oder Verstößen in den einzelnen Prüfungsgebieten; dieses Risiko bezeichnet man als Audit Risk
2. Risikoorientierter Prüfungsansatz2.2 Komponenten des Audit Risk Audit Risk = Inherent Risk x Control Risk x Detection Risk • Inherent Risk ist das der Bilanzposition / dem Prüffeld innewohnende Risiko. Es ergibt sich beispielsweise aus der Branchenzugehörigkeit oder der allgemeinen Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens. • Control Risk ist das Risiko, dass wesentliche Fehler bei Geschäftsvorfällen nicht durch das interne Kontrollsystem des Unternehmens verhindert werden. • Detection Risk ist das Risiko, dass der Abschlussprüfer wesentliche Fehler oder Verstöße im Rahmen seiner Prüfungshandlungen nicht entdeckt.
2. Risikoorientierter Prüfungsansatz2.3 Vorgehensweise des risikoorientierten Prüfens • Festlegung des maximalen Audit Risks (idR 5 %). • Einschätzung des Inherent Risks anhand der Kenntnisse der Geschäftstätigkeit und des Geschäftsumfelds des zu prüfenden Unternehmens. • Einschätzung des Control Risks durch Analyse der rechnungslegungs- bezogenen Geschäftsprozesse und Beurteilung der Effektivität interner Kontrollen. • Festlegung der notwendigen Prüfungshandlungen um ein Audit Risk < 5% bzw. eine Prüfungssicherheit (Assurance) > 95% zu erreichen.
2. Risikoorientierter Prüfungsansatz2.4 Bestimmung des Combined Risks Einschätzung des durch den Prüfer nicht beeinflußbaren Risikos (Combined Risk Assessment):
Confidence 95% Assurance From Other Substantive Procedures Assurance From Primary Substantive Procedures Combination of Procedures Assurance From Tests of Controls and Risk Assessments 0% Minimal Low Moderate High Combined Risk Assessment 2. Risikoorientierter Prüfungsansatz2.5 Bestimmung des Prüfungsumfangs
Planung Vorprüfung Hauptprüfung Aufnahme der Ge-schäftsprozesse beim Mandanten, Risikobe- urteilung und Testen der Kontrollen Abdeckung des Restrisikos durch analytische und substantielle Prüfungshandlungen Identifizierung von Risiken durch Analyse des Geschäftsumfeldes und Analyse der Geschäftsprozesse 2. Risikoorientierter Prüfungsansatz2.6 Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes Laufend:Beratung des Mandanten bei komplexen fachlichen Fragestellungen
3. Einführung internationaler Bilanzierungsstandards3.1 Wer, wie, was ist IASC, IASB, IAS, IFRS ? (1) 1973 Gründung des International Accounting Standards Committee (IASC) als privatrechtlicher Verein von Rechnungslegern und Wirtschaftsprüfern 1987 Anerkennung der IAS durch die International Organisation of Securities Commisions (IOSCO) als Grundlage der Börsennotierung 1992 Verabschiedung neuer Satzung mit dem Ziel die Rechnungslegungsstandards und Verfahren zur Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen zu verbessern und weltweit zu harmonisieren 2000 Beschluss der EU über die Zusammenarbeit bei der Fortentwicklung von Rechnungslegungsvorschriften mit dem IASC 2001 Umstrukturierung des IASC und Umbenennung in International Accounting Standards Bord (IASB) 2002 Durch die IAS-Verordnung vom 19. Juli 2002 wird Einführung der IFRSin das Recht der EU für Konzernabschlüsse geregelt (Komotologieverfahren, d.h. Regelungen gelten unmittelbar ohne Transformation in nationales Recht) 2005 Einführung einer weisungsunabhängigen Prüfstelle zur Prüfung von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften (sog. Enforcement) (DPR)
3. Einführung internationaler Bilanzierungsstandards3.1 Wer, wie, was ist IASC, IASB, IAS, IFRS ? (2) Normen der IASC IAS = International Accounting Standards (bis 2001; gelten weiterhin soweit nicht durch IFRS ersetzt) Normen der IASB IFRS = International Financial Reporting Standards (ab 2001)
3. Einführung internationaler Bilanzierungsstandards3.2 Umsetzung der IAS Verordnung in deutsches Recht Nach der IAS Verordnung haben kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Durch das im Dezember 2004 verab-schiedete Bilanzrechtsreformgesetz - BilReG - wurde u.a. diese IAS-Verordnung in nationales Recht umgesetzt.
IFRIC/ SIC Interpretationen Ergänzung der IFRS durch Schließung von Regelungslücken mit verbindlicher Wirkung IFRS/ IAS • Inhalt: • Einzelne Aspekte der Rechnungslegung • Bedeutung: • konkrete Regelung bestimmter Rechnungslegungsbereiche • verbindliche Wirkung Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen (Framework) • Bedeutung: • Unterstützung des IASB bei der Entwicklung und Überarbeitung von IAS • Unterstützung des Abschlusserstellers bei der Anwendung von IFRS • Unterstützung der Abschlussprüfer bei der Urteilsgewinnung • Unterstützung der Abschlussadressaten bei der Informationsgewinnung • Inhalt: • Zielsetzung von Abschlüssen • Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung • Definition sowie Bilanzierung der Abschlussposten • Kapital- und Kapitalerhaltungskonzepte 3. Einführung internationaler Bilanzierungsstandards3.3 Aufbau der Rechnungslegungsvorschriften (1) Zunehmender Konkretisierungsgrad
3. Einführung internationaler Bilanzierungsstandards3.3 Aufbau der Rechnungslegungsvorschriften (2) Zunehmender Konkretisierungsgrad
3. Einführung internationaler Bilanzierungsstandards3.4 Zwecke der Rechnungslegungsvorschriften (1) • Zwecke eines IFRS Abschlusses • Darstellung entscheidungsrelevanter Informationen für bestimmte Informationsadressaten bzgl. der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens (decision usefulness) • Darstellung der Fähigkeit des Unternehmens, zukünftig liquide Mittel zu erwirtschaften (Cash-Flow Orientierung) • Funktionen eines IFRS Abschlusses • besitzt ausschließlich Informationsfunktionen • hat keine Ausschüttungsbemessungsfunktion • besitzt für steuerliche Zwecke keine Bedeutung
3. Einführung internationaler Bilanzierungsstandards3.4 Zwecke der Rechnungslegungsvorschriften (2) HGB IFRS Ziel und Zweck * Dokumentation und Rechenschaft * Kapitalerhaltung * Ausschüttungsbemessung Gläubigerschutz Ziel und Zweck * Dokumentation und Rechenschaft * Entscheidungsrelevante Information * Cash-Flow Orientierung Investorenschutz • Vorsichtsprinzip • Realisationsprinzip • Imparitätsprinzip • fair presentation • substance over form • matching principle
IFRS HGB + - Orientierung am Investor ( True and fair view) - + konservative Bilanzpolitik + - Harmonisierung internes/ externes Rechnungswesen -/+ - Vergleichbarkeit/ Transparenz sowie internationale Akzeptanz -/+ - Regelung von Grenzfällen + - Umfang der Anhangangaben 3. Einführung internationaler Bilanzierungsstandards3.4 Zwecke der Rechnungslegungsvorschriften (3)
31.12.2003 / 01.01.2004 01.01.2004 – 31.12.2004 01.01.2005 – 31.12.2005 Umstellungsdatum / Übergangszeitpunkt (transition date) Vergleichsperiode / Umstellungsjahr (comparative information) Berichtsjahr (reporting period) IFRS-Eröffnungsbilanz Erster veröffentlichter IFRS-Abschluss zum 31.12.2005 4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.1 Formale Implikationen (1) Prüfungspflicht ! Prüfungspflicht ! Prüfungspflicht !
4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.1 Formale Implikationen (2) Die IFRS-Aufstellungspflicht besteht nur für den Konzernabschluss, nicht für den Einzelabschluss. Aber: Der Konzernabschluss wird durch die Summe der Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen „gespeist“. Diese Abschlüsse sind nach IFRS aufzustellen. Bei konzernzugehörigen Unternehmen muss daher häufig neben dem gesetzlichen HGB-Abschluss ein (verkürzter) IFRS-Abschluss zu konsolidierungszwecken aufgestellt und geprüft werden.
4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.1 Inhaltliche Implikationen – Abschlussbestandteile (1) • Zweck des HGB-Abschlusses: Rechenschaft, Dokumentation, Kapitalerhaltung und Ausschüttungsbemessung Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung unter Vorsichtsgesichtspunkten (tendenzielle Unterbewertung der Aktiva und Überbewertung der Passiva), Korrektur und Ergänzung des „verzerrten Bildes“ durch den Anhang und ggf. Lagebericht. Dient vornehmlich dem Gläubigerschutz. • Zweck des IFRS-Abschlusses: Rechenschaft, Dokumentation, entscheidungsrelevante Information Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne einer „fair presentation“. Zusätzliche entscheidungsrelevante Informationen durch Anhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und ggf. Segmentberichterstattung. Dient vornehmlich dem Investorenschutz. Investor hat höheres Informationsbedürfnis als Gläubiger. Dadurch Steigerung des Prüfungsumfangs nach IFRS durch zusätzliche und umfangreicherer Jahresabschlussbestandteile.
Kapitalgesellschaft oder bestimmte PershG Einzelunternehmung und Personengesellschaften Konzernabschluss Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung Anhang, Lagebericht (Befreiung für kleine KapG) Bilanz, Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht Kapitalflussrechnung (Cash Flow Rechnung), Eigenkapitalspiegel 4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.1 Inhaltliche Implikationen – Abschlussbestandteile (1) • Bestandteile eines HGB-Abschlusses
Kapitalmarktorientierte Unternehmen Vollständiger Abschluss Freiwillig Bilanz, GuV, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung und Anhang (IAS 1.8), Segmentberichterstattung empfohlen (IAS 14.4) Bilanz, GuV, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung, Anhang und Segmentberichterstattung (IAS 14.3) Zusätzlich zum Jahresabschluss: Weitere Berichte wie bspw. Bericht über die Unternehmenslage (Lagebericht), Umweltbericht (IAS 1.9, 1.10) 4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.1 Inhaltliche Implikationen – Abschlussbestandteile (2) • Bestandteile eines IFRS-Abschlusses • Kein Unterschied zwischen Einzel- und Konzernabschluss • Zwischenabschluss: obige Elemente jeweils in verkürzter Form (IAS 34.8)
4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.2 Inhaltliche Implikationen – Langfristfertigung (1) • Nach HGB gilt strenges Realisationsprinzip (Completed-contract) • Bewertung der unfertigen Aufträge zu HK im Vorratsvermögen • Keine Teilgewinnrealisierung möglich Ziel: Kapitalerhaltung durch Verschiebung des Realisationszeitpunkts auf den Abschluss der Fertigung • Nach IAS ist Percentage-of-completion (POC) zulässig • Bewertung der unfertigen Aufträge zu VK im Vorratsvermögen entspr. Auftragsfortschritt • Teilgewinnrealisierung möglich Ziel: Fair Presentation durch Gewinnrealisierung entsprechend dem Auftragsfortschritt
Ergebnis 60 Percentage of Completion (IFRS) 40 20 0 Completed Contract (HGB) -20 -40 t Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.2 Inhaltliche Implikationen – Langfristfertigung (2)
4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.2 Inhaltliche Implikationen – Langfristfertigung (3) Beispiel Ein Projekt umfasst folgende Leistungen: Software EK 10.000 EUR VK 10.000 EUR Hardware EK 40.000 EUR VK 50.000 EURGeschätzte Gesamtstundenzahl: 200 à 200 EUR (intern) / 500 EUR (extern)Gesamtkosten: 90.000 EURGesamtumsatz: 160.000 EURZum Bilanzstichtag ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Es wurden bisher 40 Arbeitsstunden geleistet.
HGB IFRS ´ • Die gelieferte Software, Hardwareund die 40 Arbeitsstunden werdenzu AK/HK als unfertige Leistungenaktiviert und sind somit nichterfolgswirksam. • Anwendung der percentage ofcompletion-method: • bisher entstandene Kosten10.000 EUR + 40.000 EUR + 8.000 EUR= 58.000 EUR • Dies entspricht 64,4% der geplantenGesamtkosten • Damit werden auch schon 64,4%des Gesamtumsatzes des Projektes(103.040 EUR) erfolgswirksam verbucht. 4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.2 Inhaltliche Implikationen – Langfristfertigung (4)
4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.2 Inhaltliche Implikationen – Langfristfertigung (5) Bilanz zum 31.12.XX der XYZ AG HGB IFRS IFRS HGB A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV.Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kasse D. RAP C. RAP Annahme: Nach IAS wird die Percentage-of-Completion Method angewandt Pfeile stellen tendenzielle Auswirkung dar!
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.XX der XYZ AG HGB IFRS Umsatzerlöse Kosten der umgesetzten Leistung Bruttoergebnis vom Umsatz Forschungs- und Entwicklungskosten Allgemeine Verwaltungskosten Vertriebskosten Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit Jahresüberschuss 4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.2 Inhaltliche Implikationen – Langfristfertigung (6)
4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.2 Inhaltliche Implikationen – Langfristfertigung (7) • Nach IAS/IFRS ist Percentage-of-completion (POC) zulässig • Voraussetzungen (IAS 11.21): • Verlässliche Ermittlung der Auftragserlöse • Wahrscheinlicher Zufluss von wirtschaftlichem Nutzen (Collectability) • Verlässliche Ermittlung des Grads der Fertigstellung und der bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten (funktionierende Kostenrechnung) • Eindeutige Zurechenbarkeit und Bestimmbarkeit der Kosten Erhöhung des Komplexitätsgrades der Prüfung durch Zulässigkeit der POC-Methode nach IAS/IFRS
4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.3 Inhaltliche Implikationen – Bewertungsfragen (1) • Nach HGB gilt strenges Realisationsprinzip / Imparitätsprinzip • Grds. gilt Anschaffungskostenrestriktion • Abschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen orientiert sich an steuerrechtlichen Vorgaben • Strenges Niederstwertprinzip bei Vorräten (zwingende Abwertung bei niedrigerem beizulegendem Wert, Maßgeblich sind Absatz- oder Beschaffungsmarkt) • Höchstwertprinzip bei Schuldpositionen Ziel: Kapitalerhaltung durch tendenzielle Unterbewertung der Aktiva und Überbewertung der Passiva. • Nach IAS gilt „fair presentation“ • Keine Anschaffungskostenrestriktion bei Anlagevermögen • Abschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen orientiert sich an tatsächlicher Lebensdauer (useful life) • Strenges Niederstwertprinzip bei Vorräten (zwingende Abwertung bei niedrigerem Nettoveräußerungswert, Maßgeblich ist nur Absatzmarkt) • Kein Höchstwertprinzip bei Schuldpositionen Ziel: Vermittlung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.3 Inhaltliche Implikationen – Bewertungsfragen (2) • Bewertungskonzeptionen IFRS - Framework par. 100 • Historische Kosten (Historical Cost) • Wiederbeschaffungskosten (Current Cost) • Veräußerungswerte (Realisable Cost) • Gegenwartswerte (Present Value) • Weitere Begriffe • Beizulegender Zeitwert (Fair Value) • Erzielbarer Betrag (Recoverable Amount) • Marktwert (Market Value) Details sind in den IAS/IFRS geregelt
4. Implikationen der Umstellungen auf die Prüfung4.2.3 Inhaltliche Implikationen – Bewertungsfragen (3) • IFRS stellt bei der Bewertung auf den „true and fair view“ ab. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Sinne der Zwecksetzung der IFRS werden verschiedenste, z.T. auch zukunftsorientierte, Bewertungskonzeptionen herangezogen (z.B. Present Value). • HGB stellt bei der Bewertung auf die Grundsätze der Kapitalerhaltung und Objektivier-barkeit ab. Die Bewertung erfolgt in der Regel zu hinreichend konkretisierbaren Bewertungskonzeptionen, die sich an historischen oder stichtagsbezogenen Wertansätzen orientieren. Erhöhung des Prüfungsumfangs durch komplexe und z.T. auf prognostischen Angaben basierenden Bewertungsansätzen nach IAS/IFRS
5. Wie begegnet E&Y dieser Herausforderung ? • regelmäßiges Mitarbeitertraining / IFRS Update Trainings • IFRS Newsletters • International Knowledge Sharing (Q&A Database, GAAIT) • IFRS Champions (Regional, National, Areawide) • Special Matter Experts (z.B. FIEG) • Beteiligung am IFRS-Entwicklungsprozess • Ausrichtung von IFRS-Kongressen / Tagungen