210 likes | 350 Views
Workshop für Projektträger im bilateralen ETZ-Programm Slowenien-Österreich. Förderfähigkeit von Ausgaben und deren Dokumentation Margit Feiertag- Tantscher. Förderfähigkeit von Ausgaben. Aussagen zur Förderfähigkeit finden Sie: Verordnungen der EU
E N D
Workshop für Projektträger im bilateralen ETZ-Programm Slowenien-Österreich Förderfähigkeit von Ausgabenund deren Dokumentation Margit Feiertag-Tantscher
Förderfähigkeitvon Ausgaben • Aussagen zur Förderfähigkeit finden Sie: • Verordnungen der EU • Programmregeln, Handbuch zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben – Programmhomepage: www.si-at.eu • Nationale Regeln: subsidiäre Förderfähigkeitsregeln des Bka, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht • Kofinanzierungsverträge
Allgemeine Voraussetzungen (1) Die Ausgaben müssen: • aus dem genehmigten Antrag, eventuellen Ergänzungen und Änderungen ersichtlich sein • Während der Projektlaufzeit (gemäß EFRE-Vertrag) angefallen sein (Leistung und Zahlung) • dem PP/LP tatsächlich entstanden und von ihm bezahlt worden sein • einen direkten Projektbezug haben, für die Umsetzung unbedingt erforderlich sein
Allgemeine Voraussetzungen (2) • Im Programmgebiet entstanden sein bzw. eine Wirkung im Programmgebiet haben • mit Originalrechnungen oder gleichwertigen Buchhaltungsunterlagen, sowie Originalkontoauszügen belegt werden • den geplanten Kostenkategorien ( Budget) entsprechen.
Grundsätzlich nicht förderfähige Ausgaben • Alle Kosten die nicht im Projektgebiet oder im Projektzeitraum angefallen sind • Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen) • Bewirtung für interne Partnertreffen • Nicht beanspruchte Preisnachlässe (Skonto) • Sachleistungen ohne Geldfluss • Pauschalen • Strafen, Sollzinsen etc. • Prämien, Mitgliedsbeiträge und Sitzungsgelder (Diese Liste ist nicht vollständig. Ausgaben die nicht angeführt sind, sind nicht automatisch förderfähig) Fragen sie im Zweifelsfall Ihre FLC!
vorsteuerabzugsberechtigt? ja nicht förderfähig vorsteuerabzugsberechtigt? nein förderfähig Förderfähige KostenMehrwertsteuer
Wenn die MWST förderfähig ist (im Ganzen oder nur zum Teil), muss dem ersten Bericht eine Erklärung des zuständigen Finanzamtes über den MWST-Status beiliegen. Jede Veränderung muss mit dem nächsten Bericht gemeldet und eine neue Erklärung beigelegt werden. Förderfähige KostenMehrwertsteuer
Einnahmen die im Rahmen des Projektes entstehen, müssen von den förderfähigen Kosten abgezogen werden. Seminargebühren, Anzeigen, Mieten, Eintrittsgelder, Verkaufserlöse von Büchern und Broschüren….. Einnahmen
Förderfähige Ausgaben nach Kostenkategorien C.1 Personalkosten und Reisekosten C.2Externe Dienst- und Lieferleistungen C.3 Investitionen C.4Betriebskosten
C.2 externe Dienst- und Lieferleistungen Ausgaben für externe Leistungen (Berater, Experten, allg. Waren und Dienstleistungen, Catering) Bewirtungskosten – Catering: Veranstaltungen müssen aus dem Antrag ersichtlich sein oder nachträglich genehmigt worden sein. Bewirtungskosten für interne PP/LP Besprechungen sind nicht förderfähig. Alkoholische Getränke sind ebenfalls nicht förderfähig. C.2 Externe Kosten
Nachweise: Originalrechnung Zahlungsnachweis Vergabedokumentation Vergabevermerk Vergleichsofferte Nachweis der geleisteten Arbeit (Lieferschein, Teilnehmerlisten, Einladung Fotos, Protokolle, Berichte etc.) C.2 Externe Kosten
C.3 Investitionen C.3. Investitionen Allgemeines • Grundsätzlich streng mit dem Projekt in Zusammenhang • stehen, • bereits bei Antragstellung bekanntgegeben werden, • während der Projektdauer gekauft worden sein.
Es zählen dazu Ausgaben für: Ausstattung (beweglich und unbeweglich) Betriebliche Ausstattung (Unterstützung und Durchführung des Projektes – Afa) Technische Ausstattung (meistens verbunden mit dem Inhalt des Projektes – zur Gänze förderfähig) Bauarbeiten Grundstückskauf Immobilienkauf Publizitätsvorschriften beachten ! Schilder/Aufkleber/Tafeln C.3 Investitionen
Nachweise: Originalrechnung Zahlungsnachweis Vergabedokumentation Vergleichsofferte Nachweis der Lieferung Investitionen müssen im Anlagenverzeichnis erfasst sein C.3 Investitionen
Informationen über Programm und Projekte sind sehr wichtig und auch verpflichtend vorgesehen. Die Kosten dafür sind grundsätzlich förderfähig, wenn alle allgemeinen Voraussetzungen gegeben sind und die Einhaltung der Publizitätsvorschriften gewährleistet wurde. Siehe - Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte – www.si-at.eu Öffentlichkeitsarbeit undPublizitätsvorschriften
Dazu zählen folgende Kosten: Kosten für Werbung und Information über das Projekt Internetseiten, Werbematerial, Folder, Broschüren, Einladungen, Anzeigen, Medienveröffentlichungen Kosten, die mit der Organisation u. Teilnahme an Seminaren oder Konferenzen etc. zusammenhängen. Miete für Räume, Catering, allg. Beförderung, Teilnahme an Konferenzen, Seminare Nachweise: – siehe externe Kosten und zusätzlich: Teilnehmerlisten, Fotos, Belegsexemplare, Einladungen etc. Öffentlichkeitsarbeit und Publizitätsvorschriften
Programm – Logo EU-Logo mit Slogan „Investition in Ihre Zukunft“ Publizitätsvorschriften - Logos
Publizitätsvorschriften - Logos • Logos kofinanzierender Stellen • Landeslogo, • Abteilungslogo (Kofinanzierungsvertrag) • Logos des Begünstigten oder Projektlogo
Wichtige Hinweise! EU-Fahne bei öffentlichen Veranstaltungen – Tischfahnen für Rednerpulte ( durch Fotos dokumentiert) Zusätzliche Logos dürfen nicht höher als Programmlogo oder EU-Logo sein. Nähere Angaben über Größe und Anwendung der Logos finden Sie in den Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte – www.si-at.eu Achtung: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können die Kosten gekürzt oder gänzlich gestrichen werden. Kosten. Publizitätsvorschriften
Anleitungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben Anleitungen für die Berichtserstattung der Begünstigten Anleitung für Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte ISARR - Handbuch für Projektträger www.raumplanung.steiermark.at www.si-at.eu a16@stmk.gv.at, Kontaktperson: Margit Feiertag-Tantscher margit.feiertag-tantscher@stmk.gv.at Handbücher und Anleitungen
Danke für Ihre Aufmerksamkeit