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Vom Schutzgebiet zur Kolonie Die Erschließung und Inbesitznahme des Landes

Vom Schutzgebiet zur Kolonie Die Erschließung und Inbesitznahme des Landes. Von Zainab Faour, Ina Gempf, Matthias Polle und Alexander Wilmers. Inhaltsverzeichnis. Südwestafrika-Namibia Adolf Lüderitz Schutzbriefe Schutzgebiete Ziele Inbesitznahme I Inbesitznahme II

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Vom Schutzgebiet zur Kolonie Die Erschließung und Inbesitznahme des Landes

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  1. Vom Schutzgebiet zur KolonieDie Erschließung und Inbesitznahme des Landes Von Zainab Faour, Ina Gempf, Matthias Polle und Alexander Wilmers

  2. Inhaltsverzeichnis • Südwestafrika-Namibia • Adolf Lüderitz • Schutzbriefe • Schutzgebiete • Ziele • Inbesitznahme I • Inbesitznahme II • Übersichtskarte (Namibia heute) • Rentabilität der Kolonie • Vom Schutzgebiet zur Kolonie • Deutscher Kolonialverein • Verkauf an die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwesta... • Schutzvertrag vom 28. Oktober 1884

  3. Südwestafrika-Namibia • Fläche: 835.100 km² • Einwohner: 86000 (davon 12135 Deutsche) • Bevölkerungsdichte: 1 Einwohner/10 km² • Einnahmen und Ausgaben : 24,180 Mio. Mark / 34,810 Mio. Mark

  4. Adolf Lüderitz • Geboren am 16.7.1834 in Bremen als Sohn eines Tabakhändlers • Nach einer Lehre bei seinem Vater verbringt er einige Jahre in Nordamerika und Mexiko, bevor er 1878 das Geschäft seines Vaters übernimmt. • 1883 kauft er den Hafen Angra Pequena mit einem Landstück, welches später zum deutschen Schutzgebiet Südwestafrika wird. • Er gilt seit 1868 als verschollen.

  5. Schutzbriefe • Recht: Im früheren Recht die vom Inhaber der Rechtgewalt (König, Landesherr) urkundlich erteilte Zusicherung eines besonderes Schutzes für bestimmte Institutionen, z.B. Klöster oder für bestimmte Personen (u.a. ausländische Kaufleute) • Offiziell bedeutete ein Schutzbrief nichts weiter, als dass die Gebiete in Übersee zu „Schutzgebieten“, aber nicht zu „Kolonien“ erklärt wurden. Die neuen überseeischen Gebiete sollten lediglich den wirtschaftlichen Zielen dienen, nicht aber der politischen Machterweiterung.

  6. Schutzgebiete • Bis 1918 die amtliche Bezeichnung der deutschen Kolonien • Sollten finanziellen und organisatorischen Aufwand für den Staat gering halten • Aus ursprünglichen Handelskolonien wurden Siedlungskolonien • Verfügten über Schutztruppen aus deutschen sowie einheimischen Soldaten.

  7. Ziele • Aus der Idee mit dem Warenhandel wird die Vision einer Kolonie. Lüderitz will Land kaufen, mit dem man nicht nur Handel treiben, sondern auch Deutsche Bürger ansiedeln kann. • Der Auftrag: Möglichst viel Land erwerben. • Das Schiff sollte die Westküste Afrikas anlaufen, wo Lüderitz schon erfolgreich Geschäfte gemacht hatte. Aber Karl Timpe, der Kapitän des Schiffes, überzeugt Lüderitz davon, dorthin zu fahren, wo noch keine Kolonialmacht herrscht; an die kaum bewohnte, wüstenähnliche Südwestküste des Kontinents.

  8. Inbesitznahme I Nach der Zusage des auswärtigen Amtes in Berlin, dass das erworbene Land unter dem Schutz des Reiches stehen wird, bricht Vogelgesang mit dem Schiff „Tilly“ am 22.12.1882 mit Karl Temper als Kapitän auf. Das erste Ziel, Kapstadt, erreichten sie im Januar 1883 Heinrich Vogelgesang (1862 bis 1914) • Sohn eines Bremer Tabakhändlers • Hatte bereits Erfahrungen in Afrika (Togo) gesammelt • Kaufte in Lüderitz Namen Land an der afrikanischen Küste

  9. Inbesitznahme I • Erkundigungen beim Missionarssohn Dr. Hahn ergaben das Angra Pequena nicht in englischem Besitz sei. • Am 5. April brechen sie zum Hafen von Angra Pequena auf. • Der Bestimmungsort der Reise wird den englischen Hafenbehörden verschwiegen, denn • Die Engländer würden hohe Zölle verlangen • Es soll keine Aufmerksamkeit erregt werden

  10. Inbesitznahme II • Am 9. April 1883 geht die Besatzung der Tilly an Land, baut Zelte auf und beginnt mit dem Häuserbau • Am 1. Mai beginnen die Verhandlungen um das Land • Es nehmen daran Teil: Vogelgesang, De Jongh und Pestalozzi sowie der Kapitän und die Richter. Etwa 40 Einheimische sind zudem anwesend. • Die Verhandlungssprache sowie der folgende Vertrag sind in holländisch.

  11. Inbesitznahme II • Der Hafen von Angra Pequena sowie ein Umkreis von 5 Meilen werden für 100 Pfund Sterling-Gold und 200 alte Gewehre an die Firma F.A.G. Lüderitz verkauft. • Der Meilenschwindel • 1 engl. Meile = 1,6 km • 1 preußische Meile = 7,5 km

  12. Inbesitznahme II • Nachdem Vogelgesang 1884 einen weiteren Vertrag abschließt, in dem er die Küste von der Mündung der Oranje bis zum 22° südlicher Breite für 500 Pfund Sterling-Gold und 60 Gewehre kauft, reicht Lüderitz beim auswertigen Amt ein Gesuch um Schutzgewährung ein, welches bereits am 24. April durch Bismarck telegrafisch bestätigt wird. • „Elisabeth“ und „Leipzig“ sind Kriegsschiffe, die nun das Küstengebiet unter deutschen Schutz nehmen. • Am 7. April 1848 wird von Offizieren und Mannschaft zum ersten mal die Deutsche Flagge in Angra Pequena gehisst.

  13. Übersichtskarte (Namibia heute)

  14. Rentabilität der Kolonie • Südwestafrika verfügt über Bodenschätze, die erst später entdeckt wurden. Es wurden vor allem Kupfer-Erz, Blei, Kohle und Marmor gefördert. • Südwestafrika ist sehr trocken und zum größten Teil mit Wüste und Dornstrauchsavanne bedeckt; damit ist Landwirtschaft kaum möglich. • 1908: Ein Eingeborener fand zufällig in der Namibiawüste einen Diamanten. Es bricht ein Diamantenfieber aus. • Das Land stellte nur für wenige Deutsche ein lohnenswertes Auswanderungsziel dar.

  15. Vom Schutzgebiet zur Kolonie • Bismarck war strikt gegen ein Kolonialpolitik, deshalb wollte er die Gebiete nach britischem oder niederländischem Vorbild den Betreffenden Handelsgesellschaften überlassen und die Rolle des Deutschen Reiches auf die einer international offiziellen Schutzmacht beschränken. • Bald erwies sich diese indirekte Kolonialherrschaft aber als nicht realistisch. Die Handelshäuser und –gesellschaften waren nicht in der Lage, die Rolle der britischen East Company oder der niederländischen Verenigde Oost-Indische Compagnie zu spielen und die kolonisierten Gebiete selbst zu verwalten. • Bismarck sah sich deshalb schon nach kurzer Zeit gezwungen, die Schutzgebiete in die unmittelbare Verwaltung des Reiches zu übernehmen und damit zu Kronkolonien zu machen.

  16. Deutscher Kolonialverein • Wurde 1882 in Frankfurt a. M. unter Leitung des Fürsten Hermann zu Hohenlohe-Langenburg gegründet, um im deutschen Volk das Interesse an kolonialer Betätigung zu erwecken, sowie die Regierung und den Reichstag zu kolonialen Annexionen zu drängen • 1887 wurde der Deutsche Kolonialverein mit der 1884 von Dr. Karl Peters gegründeten Gesellschaft für deutsche Kolonisation zur Deutschen Kolonialgesellschaft verschmolzen • Gesellschaften für den Betrieb verschiedener wirtschaftlicher Unternehmungen in Kolonien, meist als private Kapitalgesellschaft organisiert • Ziele/Motive: nationalistische Rivalität mit den Großmächten, Sorge um eine Überbevölkerung, Hoffnung auf Wirtschaftswachstum und einen innenpolitische Entspannung im Kampf gegen die Sozialdemokratie.

  17. Verkauf an die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika • Lüderitz ist nahezu bankrott, als er seine Liegenschaften und Mienenrechte im Jahr 1885 an die DKGSWA verkauft. • Die Rechte der DKGSWA sollen durch Schutzverträge gewahrt werden. • Ernst Heinrich Göring (1838 bis 1919) wird im selben Jahr als kaiserlicher Kommissar nach Angra Pequena geschickt. • Das Kommissariat erbaut er Otjimbingwe, wo er Schutzverträge mit Häuptlingen schließt.

  18. Schutzvertrag vom 28. Oktober 1884 Schutzvertrag vom 28. Oktober 1884 Bethanien, den 28. Oktober 1884.Schutz- und Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bethanien.Seine Majestät, der Deutsche Kaiser, König von Preußen usw. Wilhelm 1. im Namen des Deutschen Reiches einerseitsund der unabhängige Beherrscher von Bethanien im Großnamaqualand, Kapitän Josef Fredericks für sich und seine Rechtsnachfolger,andererseits von dem Wunsche geleitet, ihre freundschaftlichen Beziehungen und gegenseitigen Interessen möglichst zu fördern und zu befestigen,haben beschlossen, einen Schutz- und Freundschaftsvertrag abzuschließen. Zu diesem Zwecke ist der Kaiserlich deutsche GeneralkonsulDr. G. Nachtigal, von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiserin guter und gehöriger Form bevollmächtigt, mit dem Kapitän Josef Fredericksund dessen Ratsversammlung über nachstehende Artikel übereingekommen: Artikel 1 Der Kapitän Josef Fredericks von Bethanien bittet Seine Majestät den Deutschen Kaiser, über das von ihm beherrschte Gebiet dieSchutzherrlichkeit übernehmen zu wollen. Seine Majestät der Deutsche Kaiser genehmigt diesen Antrag und sichert dem Kapitän SeinenAllerhöchsten Schutz zu. Als äußeres Zeichen dieses Schutzverhältnisses wird die deutsche Flagge gehißt. Artikel 2 Der Kapitän Josef Fredericks verpflichtet sich, sein Land oder Teile desselben nicht an irgendeine andere Nation oder Angehörige einersolchen ohne Zustimmung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers abzutreten, noch Verträge mit anderen Regierungen abzuschließen,ohne jene Zustimmung. Artikel 3 Seine Majestät der Deutsche Kaiser will die von anderen Nationen oder deren Angehörigen mit den Beherrschern von Bethanien früherabgeschlossenen und zu Recht bestehenden Handelsverträge und Kontrakte respektieren und den Kapitän weder in der Erhebung derihm nach den Gesetzen und Gebräuchen des Landes zustehenden Einnahmen, noch in der Ausführung der Gerichtsbarkeit über seineUntertanen beeinträchtigen. Artikel 4. Der Kapitän hat durch Kaufverträge vom 1. Mai und 25. August 1883 das zwischen dem 26. Grad südlicher Breite und dem Oranjeflussegelegene und sich zwanzig Meilen landeinwärts erstreckende Küstengebiet seines Landes dem deutschen Reichsangehörigen F. A. E.Lüderitz in Bremen mit allen darauf haftenden Rechten abgetreten. Artikel 5. Seine Majestät der Deutsche Kaiser anerkennt diese Landesabtretung, unterstellt das betreffende Gebiet dem Schutz des DeutschenReiches und übernimmt die Oberhoheit über dasselbe. Artikel 13. Der gegenwärtige Vertrag wird vom Tage der Unterzeichnung ab in Kraft und Gültigkeit treten, vorbehaltlich dessen, daß derselbe wiederungültig wird, falls die Ratifikation desselben seitens der deutschen Regierung innerhalb der Frist von achtzehn Monaten, vom Tage derUnterzeichnung ab, nicht erfolgt sein sollte. Der vorstehende Vertrag ist im Hause des Kapitäns Josef Fredericks in doppelter Ausfertigung von dem Bevollmächtigten Seiner Majestätdes Deutschen Kaisers sowie von dem Kapitän und seinen Ratsherren und den nachstehenden Zeugen am achtundzwanzigsten Oktoberdes Jahres achtzehnhundertvierundachtzig unterzeichnet worden, wie folgt: gez. Dr. G. NachtigalKaiserlicher Generalkonsul u. Kommissär für die Westküste von Afrika. gez. Graf Spee,Unterleutnant zur See. gez. Heinrich Vogelsang,Vertreter von F. A. E. Lüderitz. gez. L.H.Bam,zugleich als Dolmetscher für die holländische Sprache. gez. 1. Christian Goliath,zugleich als Dolmetscher für die Namaquasprache. gez. Josef Fredericks,+ Handzeichen des Kapitäns. Ratsherren:gez. Adam Lambert +gez. Ruben Fredericks +gez. Klaas Saul +gez. Daniel Fredericks

  19. Quellenverzeichnis • http://kolonie.know-library.net/ • http://de.wikipedia.org/wiki/Protektorat • http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgebiet • wikipedia.org/wiki/Deutsch-S%C3%BCdwestafrika  • http://www.rolfs-reisen.de/bismarck.html  • http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/php/suche_db.php?suchname=Kolonialgesellschaften   • http://www.radiobremen.de/magazin/geschichte/namibia/kolonialisierung.html • http://www.bundesarchiv.de/foxpublic/C80C4EB40A06221200000000B75307CE/frame.jsp?detail=findmittelinfo.html&oben=findmittelinfo_oben.html • http://209.85.135.104/search?q=cache:zxBqE_iJzsAJ:www.klausdierks.com/Geschichte/39.htm+Louis+Nels&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de • http://www.deutsche-schutzgebiete.de/deutsche-kolonien.htm • http://www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/aussenpolitik/suedwest/index.html • http://lexikon.meyers.de/meyers/Schutzgebiete

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