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Subventionierung der Krankenversicherungsprämien 2011 im Wallis Medienorientierung vom 13. Dezember 2010. Einige Zahlen zu den Subventionen 2011 :. 181.1 Millionen Franken Gesamtbudget Prämienverbilligung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
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Subventionierung der Krankenversicherungsprämien 2011 im WallisMedienorientierungvom 13. Dezember 2010
Einige Zahlen zu den Subventionen 2011 : • 181.1 Millionen Franken Gesamtbudget Prämienverbilligung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen • 14.2 Millionen Franken zusätzlich um den Anstieg der Krankenkassenprämien zu kompensieren • ca. 90 000 Subventionsberechtigte • davon 15 000 junge Erwachsenen, die sich 35 Millionen Franken teilen
Bewilligungsverfahren : Die Subventionen werden anhand folgender Kriterien verteilt: - familiäre Situation - finanzielle Situation des Versicherten • Für die Subventionierung berücksichtigte Personen: • Kinder bis zum 20. Altersjahr werden in die Ermittlung des • Subventionsanspruchs der Eltern miteinbezogen. • Versicherte, die am 31. Dezember 2010 20 Jahre alt sind, werden als • Einzelfälle betrachtet. • Personen zwischen 18 und 20 Jahren, die einen anderen Wohnsitz als • ihre Eltern haben, können ein persönliches Subventionsgesuch • einreichen. Versicherte einer im Sinne des KVG anerkannten Krankenkasse können einen kantonalen Beitrag erhalten, wenn sie am 1. Januar 2011 im Kanton Wallis wohnhaft sind und ihr Einkommen gemäss Ziffer 24 der Steuerveranlagung 2009 (Einkommen 2009), welchem 5% des massgebenden Vermögens hinzugerechnet werden, die nachfolgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Einkommensgrenzen für alleinstehende Personen : Einzig Empfänger/innen von AHV-/IV-Ergänzungsleistungenund Sozialhilfeempfänger/innen erhalten eine vollumfängliche Subventionierung, dass heisst 100% der kantonalen Durchschnittsprämie.
Einkommensgrenzen für Paare : Einzig Empfänger/innen von AHV-/IV-Ergänzungsleistungenund Sozialhilfeempfänger/innen erhalten eine vollumfängliche Subventionierung, dass heisst 100% der kantonalen Durchschnittsprämie.
Die Prämienregionen im Wallis : Der Kanton Wallis ist in zwei Prämienregionen aufgeteilt. Die Region 1 (die teurere) umfasst die meisten Gemeinden des Mittel- und Unterwallis. Die Region 2 (die günstigere) umfasst alle Gemeinden des Oberwallis sowie gewisse Gemeinden des Bezirkes Siders (Anniviers, Mollens, Venthône) und gewisse Gemeinden des Bezirkes Hérens (Les Agettes, Evolène, Hérémence, Mase, Nax, Saint-Martin, Vernamiège und Vex).
Durchschnittsprämien 2011 : Die Subventionen werden immer auf der Basis folgender Durchschnittsprämien errechnet: Die Prämie eines zu 80% subventionierten Versicherten einer Krankenkasse, deren Prämie billiger als die Referenzprämie ist, kann unter Umständen zu 90 oder 100% subventioniert werden. Die Subvention darf keinesfalls 100% des effektiven Prämienbetrags der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übersteigen.
Entwicklung der gemeldeten Prämien im Vergleich zu den tatsächlichen Durchschnittsprämien :
Subventionierung der Prämien 2011 im Wallis – Beispiele für die Region 1 :
Entwicklung der Anzahl Subventionsbezüger/innen* : *Die Grafik zeigt die Zahl der Beiträge, die während eines Jahres zugeteilt wurden, unabhängig des Jahres der Subventionierung (Prinzip des Jahres der Beitragszahlung). So wird ein rückwirkender Beitrag für die Prämien 2009, der 2010 mitgeteilt wird, für das Jahr 2010 berücksichtigt.
Budget Prämienverbilligung lat. Kantone pro Einwohner :
Mitteilung des Subventionsanspruchs für 2011 : Die Bezugsberechtigten werden automatisch anhand der Steuerdaten 2009 ermittelt. Gemäss den Steuerveranlagungen 2009, welche von der kantonalen Steuerverwaltung bereits mitgeteilt wurden, werden ungefähr 65% der Bezugsberechtigten auf den 1. Januar 2011 eine Prämienverbilligung erhalten. Personen ohne Steuerveranlagung 2009 werden laufend über ihren Subventionsanspruch informiert, nachdem die Steuereinschätzung durch die kantonale Steuerverwaltung erfolgt ist.
Mitteilung des Subventionsanspruchs : Die Subventionierten werden anhand der Steuerdaten automatisch ermittelt. Subventionsberechtigte, welche im Steuerregister aufgeführt sind, erhalten den Subventions-anspruch im Februar 2011 persönlich zugestellt. Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B, die 2010 subventionsberechtigt waren, erhalten im Laufe des Monats Januar 2011 einen Erneuerungsantrag zugestellt.
Versicherte, welche 2010 Subventionen erhalten und ihre Krankenkasse nicht gewechselt haben : Die Versicherten, welche 2010 Subventionen erhalten haben, die Krankenversicherung per 1. Januar 2011 nicht wechseln und für das Jahr 2011 Anrecht auf Subventionen haben, werden im Laufe des Monats Februar 2011 eine Bestätigung des Subventionsanspruches für das Jahr 2011 erhalten. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.
Neue Subventionsberechtigte und Bezüger 2010, welche die Krankenkasse gewechselt haben : Neue Subventionsberechtigte und Subventionsbezüger 2010, welche die Krankenversicherung gewechselt haben, erhalten im Laufe des Monats Februar 2011 eine Bestätigung des Subventionsanspruchs für das Jahr 2011. Sie müssen anschliessend eine Kopie ihrer Krankenkassen-Police 2011 an die Kantonale Ausgleichskasse senden, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen wollen.
Quellenbesteuerung : Die Personen, welche im Steuerregister nicht aufgeführt sind (z.B. Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B, L, N oder F), müssen für das Jahr 2011 ein persönliches Subventionsgesuch einreichen. Das entsprechende Formular kann bei der Kantonalen Ausgleichskasse bezogen werden. Diese Gesuche müssen bis spätestens am 31. Dezember 2011 bei der Kantonalen Ausgleichskasse eingereicht werden. Für Personen mit Quellenbesteuerung entspricht das Einkommen 80% des besteuerten Bruttoeinkommens des Vorjahres oder des laufenden Jahres zuzüglich der massgebenden Vermögenselemente. Zur Bestimmung des Subventionsanrechts werden ebenfalls die Gattin und die Kinder mitberücksichtigt, vorausgesetzt, dass diese zusammen mit dem Familienoberhaupt im Wallis wohnhaft sind.
Spezialfälle : Personen, die glauben, die Bedingungen des Subventions-anspruchs zu erfüllen, insbesondere durch Änderung des Zivilstandes oder durch die Geburt von Kindern im Jahr 2010, die bis Ende März 2011 keinen Subventionsentscheid erhalten haben, müssen bis spätestens am 31. Dezember 2011 bei der Kantonalen Ausgleichskasse ein persönliches Gesuch einreichen.
Schlussfolgerungen : • Die Prämienverbilligung ist ein RECHT, welches es den weniger begüterten Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, Hilfe bei der Bezahlung ihrer Krankenkassenprämien zu erhalten. - 2011 werden die Einkommensgrenzen angepasst. - 181.1 Millionen Franken dienen 2011 der Prämienverbilligung für ca. 30% der Walliser Bevölkerung - Das Walliser Subventionssystem ist eines der effizientesten der lateinischen Kantone und seine Qualität wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannt