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Die Außenpolitik des Deutschen Reiches ab 1873 bis 1887. von Mirko Schellmann & Bashkim Hyseni. Bismarcks Bündnissystem. 1878 Friede von Berlin (Berliner Kongress). 1871 Frankfurter Frieden. 1887. GB. IT. 1882. Ö-U. 1879. F. 1873. D. 1881. R. 1887. 1873. 1879. 1887. 1887.
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Die Außenpolitik des Deutschen Reiches ab 1873 bis 1887 von Mirko Schellmann & Bashkim Hyseni
Bismarcks Bündnissystem 1878 Friede von Berlin (Berliner Kongress) 1871 Frankfurter Frieden 1887 GB IT 1882 Ö-U 1879 F 1873 D 1881 R 1887 1873 1879 1887 1887 1881 1882
06.05.1873 DEUTSCH-RUSSISCHE MILITÄRKONVENTION • - Sicherung des gegenwärtigen Friedens; • D+R - gegenseitige Hilfe bei einem Angriff; • - 24 Monate Kündigungsfrist. • 22.10.1873 DREI-KAISER-ABKOMMEN • - Erhaltung des Friedenszustandes in Europa durch"direkte ... persönliche Verständigung zwischen den Souveränen"; • ÖU+R+D - Konsultationen - bei Angriff einer 3. Macht zunächst Verständigung untereinander; • - gemeinsame militärische Aktionen setzen Spezialverträge voraus.
13.07.1878 FRIEDE VON BERLIN GB+D+Ö-U+R+F+IT+OSR • - Zusammenfassung der Ergebnisse des BerlinerKongresses; • Modifikation des Friedens von San Stefano • (03.03.1878); Beendigung der Balkankrise; • - R-Gebietsgewinne: Bessarabien bis zum Donaudelta, Kars, Ardahan, • Batum • GB+D+ÖU+ • R+F+IT+OSR • - Bulgarien: autonomes tributpflichtiges Fürstentum; Ostrumelien wird abhängige Provinz mit Verwaltungsautonomie; • - Serbien, Rumänien, Montenegro unabhängig; Griechenland geringe • Erweiterungen • - Ö-U okkupiert Bosnien und die Herzegowina.
07.10.1879 ZWEIBUND D+Ö-U • - Sicherheit der Reiche; auf dem Berliner Kongress • geschaffene europäische Friedensordnung sichern; • - Beistand im Falle eines russischen Angriffes; • - Angriff einer anderen Macht: mindestens • wohlwollende Neutralität; • - angreifende Macht von Russland unterstützt: Beistand • - geheim, 5 Jahre Gültigkeit, Verlängerung • jeweils 3 Jahre, 1888 veröffentlicht, gültig bis 1918
18.06.1881 DREI-KAISER-BÜNDNIS D+Ö-U+R • - "allgemeinen Frieden durch Sicherung der Verteidigungsstellung, ihren Staaten dienendes Einverständnis festigen"; • - Krieg eines Vertragspartners mit einer 4. Macht: die bei- • den anderen zeigen wohlwollende Neutralität; • - gegenseitige Interessen auf dem Balkan beachten, Ver- • änderungen nur nach gemeinsamer Absprache; • - Anerkennung der Meerengenschließung (Bosporus) für • Kriegsschiffe • - 3 Jahre, geheim, 27.03.1884 erneuert, ersetzt Abkommen • von 1873. • Zusatzprotokoll: • - Bosnien und Herzegowina: Annexion durch ÖU möglich • (erfolgt 05.11.1908); • - Vereinigung Bulgariens und Ostrumeliens denkbar; • - (konkrete Entwicklung von den Umständen abhängig).
20.05.1882 DREIBUND DR+Ö-U+IT • - Sicherung des Friedens, defensiver • Charakter; • Konsultationen; • Beistand und Hilfe bei franz. Angriff auf • Italien, desgleichen bei franz. Angriff auf DR • für Italien; • - bei Krieg mit zwei oder mehreren Großmächten • für alle Vertragspartner „casus foederis“, • - bei Krieg mit einer anderen Großmacht • mindestens wohlwollende Neutralität; • - geheim, 5 Jahre, mit Änderungen verlängert bis • zum Ersten Weltkrieg; • - italienische Zusatzerklärung: Vertrag darf sich • nicht gegen Großbritannien richten • (wichtig für 1. Weltkrieg).
12.02.1887 MITTELMEER-ABKOMMEN • - Aufrechterhaltung des Status quo im • Mittelmeer und im Schwarzen Meer; • GB+IT+Ö-U - Veränderungen nur nach Abkommen; • Ö-U (24.03.) - gegenseitige Unterstützung in Nordafrika; • - gegenseitige Hilfe bei Streitfall mit einer • 3.Macht (FR oder R) im Mittelmeer; • - geheim. • 12./16.12.1887 ORIENTDREIBUND GB+Ö-U+IT • - Aufrechterhaltung des Friedens; • - Aufrechterhaltung des Status quo im Orient; • - Sicherung der Unabhängigkeit und Integrität des Osmanischen • Reiches: "Hüterin der Meerengen"; • - keine Aufgabe von Souveränität und Autorität durch das Osman. Reich auf dem Balkan (Bulgarien); • - geheim, Abschluss durch Notenaustausch.
18.06.1887 RÜCKVERSICHERUNGSVERTRAG D+R • - geheim; auf 3 Jahre; • - Ersatz für den 1887 auslaufenden Drei-Kaiser- • Vertrag; • - 5 Art.: Dtl. sagt für den Fall eines österreichischen, • Rußl. für den Fall eines französischen Angriffs auf • den jew. Vertragspartner Neutralität zu; • - "Ganz geheimes Zusatzprotokoll": Dtl. bestätigt dem • Zaren Bulgarien und den Zugang zum Schwarzen M. • als Einflußsphären; • D+R • - 1890 nach Bismarcks Entlassung trotz russischen • Wunsches nicht erneuert; • - Problem: Überschneidung dt. Verpflichtungen in • Zweibund und Rückversicherungsvertrag. ("Spiel mit • fünf Bällen".) • (Allerdings nur im Falle eines unprovozierten • Angriffskrieges, den Bismarck unbedingt verhindern • will.) • - 24.10.1896 durch HAMBURGER NACHRICHTEN enthüllt.
10.05.1871 FRANKFURTER FRIEDENSVERTRAG • - Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges; • D+FR - Abtretung von Elsaß, Lothringen, Metz; • - 5 Milliarden Franken Reparationen, zahlbar • in 3 Jahren; • - (Teil-)Besetzungen bis Zahlungsende.