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Die wichtigsten Änderungen für Kapitalgesellschaften durch den Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer - Steuerberater. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald. Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007)
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Die wichtigsten Änderungen für Kapitalgesellschaften durch den Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 1
Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Änderungen für Kapitalgesellschaften nach dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes B. Änderungen bei Kapitalgesellschaften in der Bilanzierung und Bewertung nach dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes C. Änderungen des Anhangs durch den Referenten-Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes D. Änderungen des Lageberichts durch den Referenten-Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 2
A. Allgemeine Änderungen für Kapitalgesellschaften nach dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 3
Anhebung der Schwellenwerte nach § 267 Abs. 1 und 2 HGB-E für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB-E. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMog -2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 4
Neue Schwellenwerte nach dem Referenten-Entwurf eines „Bilanzierungsmodernisierungsgesetzes“ vom 08.11.2007 Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 5
Eventuell Anwendung der neuen Größenklassen für nach dem 31.12.2007 beginnende Geschäftsjahre Art. 66 Abs. 2 EGHGB-E. • Es können mehr Befreiungen und Erleichterungen bei der Rechnungslegung und der Offenlegung in Anspruch genommen werden. • Es werden weniger Unternehmen prüfungspflichtig. • Die Anhebung der Schwellenwerte führt zu einer Kostensenkung der begünstigten Unternehmen. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 6
Erweiterung der Jahresabschlussunterlagen für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nicht konzernrechnungslegungspflichtig sind um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB-E • Bisher nach § 264 Abs. 1 HGB nur zur Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang verpflichtet. • Ziel: Gleichstellung aller kapitalmarktorientierten Unternehmen. • Annäherung an IFRS Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 7
Definition des Begriffs „kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft“ § 264d HGB-E Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. • Sie gilt stets als große Kapitalgesellschaft • Bisher waren an verschiedenen Stellen des HGB kapitalmarktorientierte Unternehmen definiert • Macht das HGB anwenderfreundlich Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 8
Wahlrecht für Kapitalgesellschaften nach § 264e HGB-E, die Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB oder IFRS vorzunehmen • Bestimmte handelsrechtliche Vorschriften müssen bei der Aufstellung nach IFRS befolgt werden. • Bei Aufstellung nach IFRS Aufnahme einer HGB-Bilanz und HGB-GuV in den Anhang. • Aufstellung eines HGB-Anhangs entfällt. • Grundlage der Ausschüttungsbemessung sowie der steuerlichen Gewinnermittlung weiterhin der handelsrechtliche Jahresabschluss. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 9
B. Änderungen bei Kapitalgesellschaften in der Bilanzierung und Bewertung nach dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 10
Aufhebung der Bilanzierungshilfe des § 269 HGB • Bietet Spielraum für bilanzpolitische Gestaltungen. • Bessere Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen. • Ziel ist die Angleichung an IFRS. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 11
Aufhebung des Ausweiswahlrechts ausstehender Einlagen § 272 Abs. 1 HGB-E • Zwingender Ausweis der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf der Passivseite der Bilanz (Nettoausweis). • Bisher Ausweis der ausstehenden Einlagen auf der Aktivseite möglich. • Annäherung an IFRS. • Stärkung der Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 12
Eigene Anteile sind auf der Passivseite vom gezeichneten Kapital abzusetzen (§ 272 Abs. 1 a HGB-E). Bildung einer Rücklage für Anteile an einem herrschenden und mit Mehrheit beteiligten Unternehmen § 272 Abs. 4 HGB-E. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 13
Aktive und passive latente Steuern müssen in der Bilanz ausgewiesen werden § 274 HGB-E • Aufgabe des bisherigen timing-Konzepts (GuV-orientiert) zugunsten des temporary-Konzepts (Bilanz-orientiert). • Temporary-Konzept international gebräuchlicher • Bisher Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern • Die bisher in § 274 Abs. 2 HGB enthaltene Ausschüttungssperre wird in § 268 Abs. 8 HGB neu geregelt. • Kleine Kapitalgesellschaften müssen diese Vorschrift nicht anwenden § 274a Nr. 5 HGB-E. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 14
Aufhebung der §§ 279 bis 283 HGB Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 15
C. Änderungen des Anhangs durch den Referenten- Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes: Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 16
§ 285 Nr. 2 HGB-E • Zusammenfassung der Angaben zu den Verbindlichkeiten immer im Anhang. • Streichung der Worte „sofern sich diese Angaben nicht aus der Bilanz ergeben“. • Dient der Klarheit und der besseren Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 17
§ 285 Nr. 3 und 3a HGB-E • Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen und von nicht in der Bilanz erscheinenden Geschäften. • Der bisherige § 285 Nr. 3 HGB wird durch § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB-E ersetzt. • Der Wortlaut der alten Regelung wird in die Nr. 3a übernommen. • Die neue Nr. 3 verpflichtet Unternehmen, nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte im Anhang anzugeben, sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind. • Gilt nicht für kleine Kapitalgesellschaften § 288 Abs. 1 HGB-E neu. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 18
§ 285 Nr. 5 HGB wird aufgehoben. • Bislang war das Ausmaß anzugeben, in dem das Jahresergebnis dadurch beeinflusst wird, dass bei Vermögensgegenständen im Geschäftsjahr oder in früheren Geschäftsjahren Abschreibungen nach §§ 254, 280 Abs. 2 HGB aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften vorgenommen oder beibehalten werden oder ein Sonderposten nach § 273 HGB gebildet wird; ferner das Ausmaß erheblicher künftiger Belastungen, die sich aus einer solchen Bewertung ergeben. • Die Vorschrift ist im Zuge der Aufhebung des § 247 Abs. 3 HGB, der §§ 254, 273, 279 Abs. 2 sowie des § 280 Abs. 2 HGB aufzuheben. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 19
§ 285 Nr. 13 HGB-E • Betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer eines aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerts von mehr als 5 Jahren ist zu begründen. • Der Verweis auf die steuerliche Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG, wonach der Firmenwert steuerlich auf 15 Jahre abzuschreiben ist, genügt nicht. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 20
§ 285 Nr. 16 HGB-E • Angabe, wo die Erklärung zur Corporate Governance nach 161 AktG öffentlich zugänglich gemacht wurde. • Erklärung muss der Allgemeinheit und nicht nur den Aktionären zugänglich gemacht werden. • Bisherige Anhangsangabe, dass eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde, ist nicht mehr ausreichend. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 21
§ 285 Nr. 17 HGB-E • Angabepflicht des Gesamthonorars des Abschlussprüfers für alle Kapitalgesellschaften • Unterteilung des Honorars in • Abschlussprüfung • andere Bestätigungsleistungen • Steuerberatungsleistungen • sonstige Leistungen Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 22
§ 285 Nr. 17 HGB-E • Von der bisherigen Fassung des § 285 Nr. 17 HGB waren nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen. • Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Anwendung der Vorschrift nach § 288 Abs. 1 HGB-E neu befreit. • Mittelgroße Gesellschaften sind, soweit sie die Angabe im Anhang nicht machen, verpflichtet, diese der WP-Kammer auf deren schriftliche Anforderung zu übermitteln § 288 Abs. 2 HGB-E. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 23
§ 285 Nr. 21 HGB-E • Angabe von nicht unter marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen. • Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen ist im Sinn von IAS 24 zu verstehen. Unternehmen werden als nahestehend betrachtet, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanzierung und Geschäftspolitik auszuüben. • Zweck ist die Annäherung der handelsrechtlichen Berichtspflichten an die IFRS. • Gilt nicht für kleine Kapitalgesellschaften § 288 Abs. 1 HGB-E. • Gilt für mittelgroße Kapitalgesellschaften nur, sofern die Rechtsform einer AG gewählt wurde § 288 Absatz 2 HGB-E. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 24
§ 285 Nr. 22 HGB-E • Angabe des Gesamtbetrags der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag. • Die Angabe folgt aus der Aufhebung des Verbots der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. • Gilt nicht für kleine Kapitalgesellschaften § 288 Abs. 1 HGB-E. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 25
§ 285 Nr. 24 HGB-E • Angabe des versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren zu den Pensionsrückstellungen sowie die Gründe für deren Anwendung. • Anzugeben sind: • Verfahren • Gründe • Annahmen der Berechnung • - Zinssatz- erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen- Sterbetafel Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 26
§ 285 Nr. 25 HGB-E • Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden dienen, sind nicht auf der Aktivseite der Bilanz anzusetzen, sondern mit diesen Schulden zu verrechnen (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB-E). • Bei Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB-E sind die Beträge der verrechneten Bilanzposten anzugeben. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 27
§ 285 Nr. 26 HGB-E • Umfangreiche Angabepflichten zu Anteilen an Spezialfonds im Sinn des § 2 Abs. 3 Investmentgesetz. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 28
§ 285 Nr. 27 HGB-E • Angabe der Gründe für die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme für nach § 251 HGB unter der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 29
Aufhebung des § 287 HGB Möglichkeit der Angabe der in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in einer gesonderten Beteiligungsliste entfällt. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 30
D. Änderungen des Lageberichts durch den Referenten- Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes: Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 31
Erweiterung der Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften § 264d HGB-E i. V. m. § 289 Abs. 5 HGB-E Beschreibungspflicht der wesentlichen Merkmale des internen Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 32
Einführung des § 289a HGB-E Aufnahme einer Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht. Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog – 2007) Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Wößner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater 33