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Die gestreckte Abschlussprüfung in Industrie und Handwerk. Wolfgang Noack eldyn Elektromaschinenbau GmbH Chemnitz . Neuordnung der Berufsausbildungsverordnungen in den Elektroberufen. - jetzige Verordnungen Stand 1987. - Veränderungen in der HWO. - Weiterentwicklung der Berufe. aber:
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Die gestreckte Abschlussprüfung in Industrie und Handwerk Wolfgang Noack eldyn Elektromaschinenbau GmbH Chemnitz
Neuordnung der Berufsausbildungsverordnungenin den Elektroberufen - jetzige Verordnungen Stand 1987 -Veränderungen in der HWO - Weiterentwicklung der Berufe aber: Auch bei der Neuordnung gilt generell zunächst die alte Zwischenprüfung
Handwerk Industrie -Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Fachrichtung Automatisierungstechnik Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik - Systemelektroniker - Informationselektroniker Schwerpunkt Geräte + Systeme Schwerpunkt Bürosysteme - Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik - Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme - Elektroniker für Automatisierungstechnik - Elektroniker für Betriebstechnik - Elektroniker für Geräte und Systeme - Systeminformatiker/in - Elektroniker für luftfahrt- technische Systeme - Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik Neue elektrotechnische Ausbildungsberufein Industrie und Handwerk 7 Ausbildungsvarianten 7 Ausbildungsvarianten
Die gestreckte Abschlussprüfung • Grundlage ist die „Verordnung zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker (-in) für ...........“ • Zwischenprüfung entspricht damit dem Teil 1 der Abschluss-/Gesellenprüfung
Strukturmerkmale und Abläufeder neuen Prüfungen • - Verzahnung von Zwischenprüfung (40%) und Gesellenprüfung (60%) • Modellversuch „Gestreckte Abschlussprüfung“ • Ganzheitliche Prüfungen (Kundenauftrag) • Keine Trennung mehr zwischen „praktischer“ und „theoretischer“ Prüfung • Statt dessen v.a. im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ Orientierung an einem ganzheitlichen Kundenauftrag (= fallorientierte Aufgabenstellung), einschließlich begleitendem Fachgespräch- Industrieberufe: „Variantenmodell“, d. h. Wahl zwischen „betrieblicher Auftrag“ und „praktischer Aufgabe“. • Kein Prüfungsstück und Arbeitsprobe- Autonomie der Prüfungsausschüsse wird gestärkt
Zwischenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 1) • Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet • „Komplex“ bedeutet hierbei: Die Aufgabe ist aus mehreren Teilen zusammengesetzt • „situative Gesprächsphase“ bedeutet: Der Prüfling wird aus der Situation heraus zu seinen Ausführungen befragt • Dauer der Prüfung insgesamt: max. 10 Stunden • von diesen 10 Stunden insgesamt max. 10 Minuten für die situativen Gesprächsphasen • Umfang der einzelnen Aufgabenstellungen (vgl. § 8 (3) der Verordnungen): max. 120 Minuten • Ergebnis der Zwischenprüfung (= Teil 1 der Gesellenprüfung) geht zu 40 % in das Gesamtergebnis ein
Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Gesellenprüfung besteht aus vier unterschiedlich gewichteten Prüfungsbereichen • - Arbeitsauftrag 50% • - Systementwurf 20% • - Funktions- und Systemanalyse 20% • - Wirtschafts- und Sozialkunde 10%
Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“: • im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ muss eine Aufgabe bearbeitet werden, die einem ganzheitlichen Kundenauftrag entspricht - der handwerklich-praktische Anteil der Gesellenprüfung ist hierinenthalten und wird dokumentiert • während der Bearbeitung des Kundenauftrags durch den Prüfling wird ein begleitendes Fachgespräch hierüber geführt • dieses Fachgespräch ist somit keine „klassische“ mündliche Prüfung alter Prägung! • Gesamtdauer des Prüfungsbereichs „Arbeitsauftrag“: Je nach Beruf max. 17, 18 oder 24 Stunden; davon max. 20 Min. (Elektroniker/-in) bzw. 30 Min. (EMA) für das begleitende Fachgespräch • Gewichtung zwischen Aufgabenbearbeitung einschl. Dokumentation und Fachgespräch: 70% zu 30 %
Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Prüfungsbereich „Systementwurf“: • Prüfling soll gem. jeweiliger Verordnung / Fachrichtung ein System entwerfen • dabei sollen eine technische Problemanalyse durchgeführt und unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und betrieblicher Aspekte Lösungskonzepte entwickelt werden • ebenfalls ganzheitlicher Ansatz, allerdings ohne handwerklich- praktische Anforderungen („rein“ schriftlich-theoretische Prüfung) • max. Gesamtdauer: 120 Minuten
Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Prüfungsbereich „Funktions- und Systemanalyse“: • Prüfling soll eine Anlage analysieren • dabei sollen Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen ausgewertet, Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme ausgewählt, Programme analysiert, Signale an Schnittstellen zugeordnet sowie Fehlerursachen bestimmt und elektrische Schutzmaßnahmen bewertet werden • ebenfalls ganzheitlicher Ansatz, allerdings ohne handwerklich- praktische Anforderungen • max. Gesamtdauer: 120 Minuten
Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“: • Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten • dabei sollen allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt erkannt, dargestellt und beurteilt werden • max. Gesamtdauer: 60 Minuten.
AusbildungsberufElektroniker/-in Bestehen der Gesellenprüfung Mindestens ausreichende Leistungen im - Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und - Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche: Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (2:2:1) mündliche Prüfung auf Antrag des Prüflings oder des Prüfungsausschusses möglich (2:1)